Sprachschule im Ausland

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Sebi32
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Sprachschule im Ausland

Beitragvon Sebi32 » 31.01.2011, 13:30

Hallo,

ich habe ein Problem mit der Krankenversicherung. Zunächst die Vorgeschichte:

1) Studium, währenddessen familienmitversichert

2) zwei Jahre gearbeitet; Pflichtmitglied bei der GKV

3) seit einigen Monaten arbeitslos. AA übernimmt die Beiträge zur GKV

Unverheiratet. Alter 32 Jahre.

Nun plane ich, an einer Sprachschule einen mehrmonatigen Sprachaufenthalt abzuleisten. Währenddessen besteht keine Möglichkeit mehr die Arbeitslosigkeit zu verlänger, da ich nicht mehr auf dem deutschen Arbeitsmarkt verfügbar bin.

Wenn ich den Wohnsitz in D behalte, bleibe ich m.E in Deutschland versicherspflichtig. Studentenversicherung ist für mich wohl nicht möglich, da ich 1. zu alt bin 2. die Sprachschule keine Hochschule ist.

Ich müsste also den Mindestbeitrag als Nichterwerbstätiger von ca 131 € plus Pflegeversicherung zahlen. Das ist für mich sehr viel Geld, da ich keine Einkünfte erwirtschafte. Ist sogar noch eine Zusatzversicherung für ein EU Land wie Frankreich nötig oder bin ich als EU Bürger mit meiner dt. Versicherung ausreichend geschützt?

Anderseits könnte ich mich ummelden. Dann entfiehel die GKV Pflicht in D. Aber: Wohnsitz in F bedeutet auch, daß ich den dorigen Regeln für die Sozialversicherung unterfalle, mal abgesehen daß ich dann über keinen Personalausweis mehr verfügen würde. Wahrscheinlich würde ich mit einer Traveller Versicherung der GKV den in F notwendigen Versicherungsschutz gar nicht erfüllen.

Wer kann nach diesem Durcheinfall etwas Licht ins Dunkle bringen ? Ich bin total verwirrt ](*,)

Danke Sebastian

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