meine ersten Fragen hier

Gegeben ein Versicherter, der seiner bisherigen KK eine Kündigung zum 28.02.2011 sendet.
Die KK bestätigt zum 31.03.2011.
Zu den Daten des Zustellung: Zugegangen am 30.12.2010, Beweisführung möglich durch online verfügbare namentliche Empfangsbekanntnis des Empfängers im System der Deutschen Post AG - quasi ein Online-Rückschein.
1) Vereitelt die falsche Bestätigung den fristgerechten KK-Wechsel?
2) Kann sich die abgebende KK bei Wechsel zum 31.03.2011 auf eine Verfristung berufen, wenn sie nachweist, dass der Versicherte von dem Irrtum Kenntnis hatte?