hallo zusammen,
ich beende diesen monat meine ausbildung und war während dieser zeit über die bfa krankenversichert.
mein status endet nun leider diesen monat.
da ich anfnag september für ein jahr nach australien fliege, habe ich für diesen zeitraum eine auslandkrankenversicherung abgeschlossen.
nun bleibt der august.ich bin bis anfang des augustes in frankreich und arbeite dort für 200 euro in einem camp, also kein großer verdienst.
ich müsste aber dennoch ab 01.08. bis 03.09 versichert sein.
wo und wie mache ich es am günstigten.
ich melde mich weder arbeitssuchend noch arbeitslos für den monat, habe ja eh noch nicht gearbeitet.
oder sollte ich das tun für den monat?
vieln dank für eine antwort
nur für einen monat versichern lassen
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
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Tja, wenn Du am 01.09.2007 deine Koffer packst und schon nach Ausstralien fliegst, dann kannst Du gem. § 19 Abs. 2 SGB V den sog. nachgehenden Versicherungsschutz geniessen. Dieser ist kostenlos.
Weitere Voraussetzung ist, dass Du nicht erwerbstätig bist. Nach deiner Schilderung handelt es sich offensichtlich um einen Mini-Job im Feriencamp, gelle, der nicht schädlich ist. Allerdings muss man hier auch ein wenig aufpassen. Es mag zwar sein, dass Du nur 200,00 Euro auf die Tatze dafür erhältst. Dieses dürfte geringfügig sein. Aber wenn Du dort auch noch die kostenlose Verpflegung und Unterkunft erhältst, dann stellen diese Sachbezüge dar. Der Job würde dann insgesamt sozialversicherungspflichtig sein. Allerdings bleiben dann auch die besonderen Bestimmungen in Frankreich zu berücksichtigen.
Ansonsten bist Du gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V pflichtversichert (wenn Lücke im Versicherungsschutz länger als 1 Monat); es sei denn Du schliesst eine private KV ab. Der Mindesttarif für diese Pflichtversicherung beträgt ca. 125,00 Euro.
Weitere Voraussetzung ist, dass Du nicht erwerbstätig bist. Nach deiner Schilderung handelt es sich offensichtlich um einen Mini-Job im Feriencamp, gelle, der nicht schädlich ist. Allerdings muss man hier auch ein wenig aufpassen. Es mag zwar sein, dass Du nur 200,00 Euro auf die Tatze dafür erhältst. Dieses dürfte geringfügig sein. Aber wenn Du dort auch noch die kostenlose Verpflegung und Unterkunft erhältst, dann stellen diese Sachbezüge dar. Der Job würde dann insgesamt sozialversicherungspflichtig sein. Allerdings bleiben dann auch die besonderen Bestimmungen in Frankreich zu berücksichtigen.
Ansonsten bist Du gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V pflichtversichert (wenn Lücke im Versicherungsschutz länger als 1 Monat); es sei denn Du schliesst eine private KV ab. Der Mindesttarif für diese Pflichtversicherung beträgt ca. 125,00 Euro.
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