Auslandsaufenthalt / 3 Jahre unversichert -> Erstmals GKV

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flipsa
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Auslandsaufenthalt / 3 Jahre unversichert -> Erstmals GKV

Beitragvon flipsa » 21.02.2011, 06:34

Hallo Forum,

Vorab, ich habe die Suche bemüht und dadurch schon eine grobe Ahnung was mir blühen könnnte, aber weil ich keinen wirklich gleichen Fall gefunden habe, hier mein Problem (und gleich schonmal sorry für den länglichen Beitrag):

Ich war seit meiner Geburt bis zu meinem 27. Lebensjahr über meine Mutter (Beamtin) in einer PKV mitversichert. Diese hat mich - wohl einfach weil ich mit 27 zu alt war im Mai 2007 rausgeworfen (was erstmal niemand bemerkte und erst auffiel, als ich 9 Monate später beim Zahnarzt war und die PKV mir mitteilte, dass ich ja schon länger nicht mehr versichert sei und sie deswegen die Kosten nicht übernähmen). Ich habe dann damals, im April 2008, mit meiner PKV gesprochen und sie boten mir an mich wieder zu nehmen. Jedoch ergab es sich, dass ich ca. 4 Monate später für ein (leider unregelmäßig und schlecht bezahltes / ca. 400Euro im Monat im Durchschnitt) Praktikum für ein Jahr ins Ausland zu gehen (Asien). Aus einem Jahr wurden zweieinhalb Jahre. Und übrigens: von einer Versicherungspflicht hat mir damals niemand von meiner alten PKV etwas gesagt, oder galt die damals noch nicht?

Jetzt würde ich gerne zurück nach Deutschland, und die Firma bei der ich Praktikum gemacht habe würde mich auch in Deutschland gerne beschäftigen, wenn auch erstmal nur auf 401 Euro Basis, was aber bedeutet, dass ich wieder in Deutschland krankenversichert wäre. In den letzten 2.5 Jahren hatte ich eine AuslandsKV (mit einem zusätzlichen max. 3 Monaten langem Versicherunggschutz auch in Deutschland, z.B. für die 2 Wochen pro Jahr die ich Zuhause war. Ich habe ihre Leistungen nie in Anspruch genommen / war top fit und gesund in der Zeit.

Zunächst habe ich mich sehr gefreut darüber dass ich bald wieder regulär in D. in der GKV sein würde, da ich mir eine PKV nicht leisten kann (damals sagten sie mir dass ich ca 300Euro / Monat zahlen müsste).

Nachdem jetzt die Versicherung mir die Anmeldeunterlagen geschickt hat und ich die Kündigung meiner Vorversicherung angeben muss, und ich von einem Bekannten erfahren habe dass ich evtl. mit Nachzahlungen rechnen muss begann ich zu recherchieren und bin auf dieses Forum gestoßen, und angesichts einiger Horrorstories hier ist mir grade ziemlich schlecht geworden.

Nun aber (sorry für die lange Einleitung... ) meine konkreten Fragen:

- muss ich, obwohl ich nachweisslich praktiksch kein Einkommen hatte und mich ca. 340 Tage im Jahr im Ausland aufgehalten habe, mit Nachzahlungen rechnen? Wieviel könnte das sein?

- Falls obige Frage mit "ja" beantwortet wird und ich mit einem hohen Betrag rechnen müsste ich aber praktisch Pleite bin, was passiert dann? Ich habe kein Problem damit alle meine Vermögensverhältnisse offenzulegen, bei mir gibt es leider wirklich nichts zu holen.

- Gelten dieselben Regeln auch, wenn ich mich arbeitslos melden würde (so berauschend ist ja die Aussicht auf 401 Euro nicht, aber ich will mich eigentlich nicht arbeitslos melden wenn es nicht unbedingt sein muss)

- ist ein erstmaliger freiwilliger Eintritt in eine PKV möglich und kommt mich billiger? Dann könnte ich ja irgendwann wieder kündigen und damit sollte auch die GKV keine Nachforderungen haben, oder doch?

- was ist der billigste Weg zurück in eine ordentliche deutsche Versicherung?

Falls ich noch mehr Infos geben muss, damit mir hier jemand eine qualifizierte Antwort geben kann dann werde ich dies gerne tun.

Vielen Dank auf jeden Fall für jegliche Hilfestellung!

Etwas verzweifelt,

Stefan

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Beitragvon Rossi » 21.02.2011, 10:08

Gehe einfach hin und nehme den Job für 401,00 € auf.

Dadurch wirst Du Mitglied der Solidargmeinschaft (GKV) und brauchst dort nicht nachzahlen.

Eine Nachzahlungspflicht besteht dem Grunde nach nur, wenn Du jetzt keinen 401,00 € aufnimmst und dadurch auch nicht in der GKV versichert bist. Dann müsstes Du dem Grunde nach in die PKV zurück und teilweise nachzahlen.

flipsa
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Beitragvon flipsa » 21.02.2011, 12:04

Hallo und Danke erstmal an dich, Rossi.

Einerseits beruhigt mich deine Antwort erstmal, andererseits wundert sie mich aber doch, weil ich, je länger ich mit dem Problem befasse und z.B. hier im Forum lese, desto sicherer war ich mir, dass ich, da ich weder Antwartschaft noch eine "lokale" KV während meiner Auslandszeit hatte (ich lebe übrigens in Indien, dort gibt es keine Versicherungsplficht und generell nur private Versicherungen) versicherungspflichtig gewesen wäre.

Ich hätte deswegen folgende Nachfragen:

- war ich seit der Kündigung durch die PKV im Mai 2007 nicht versicherungspflichtig? Faktisch gesehen habe ich ja noch über ein Jahr nach der Kündigung in Deutschland gelebt (ohne KV) und seit ich im Okt. 2008 im Ausland war hatte ich nur eine Auslands-KV (von der DKV)

- Ist es richtig, dass ich falls ich jetzt den 401Euro Job annehme deswegen in der GKV nicht nachzahlen müsste, weil ich vorher immer in der PKV war? Was ich beim Original-Post nicht geschrieben hatte, was aber in vielen anderen Threads immer nachgefragt wird und anscheinend relevant sein könnte: ich war im Jahr 2000 einmal für 3 Monate zusätzlich zu meiner PKV in einer GKV weil ich 3 Monate lang gejobbt habe damals. Kann mir das zum Verhängnis werden? In meiner Studentenzeit war ich von der GKV befreit und auch danach nie wieder Mitglied in einer GKV.

- Was gebe ich beim Antrag für die GKV für den 401 Euro Job als Vorversicherung an? Brauche ich die Bestätigung meiner alten PKV dass die mich rausgeworfen haben? Oder kann ich denen einfach mitteilen, dass ich seit 3,5 Jahren nicht mehr versichert war und die letzten 2,5 Jahre davon dauerhaft im Ausland war?

Mir ist schleierhaft, warum das alles so kompliziert ist, deswegen vielen Dank nochmal für die nette Hilfe die einem hier geboten wird.

Stefan

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Beitragvon DKV-Service-Center » 21.02.2011, 12:15

hi Stefan,
es ist nicht kompliziert:

"""Gehe einfach hin und nehme den Job für 401,00 € auf. Dadurch wirst Du Mitglied der Solidargmeinschaft (GKV) und brauchst dort nicht nachzahlen. Eine Nachzahlungspflicht besteht dem Grunde nach nur, wenn Du jetzt keinen 401,00 € aufnimmst und dadurch auch nicht in der GKV versichert bist. Dann müsstes Du dem Grunde nach in die PKV zurück und teilweise nachzahlen.

Mit diesem Posting sind all deine Fragen beantwortet.
Gruß
Ps. sollte etwas anderes rauskommen was wir nicht erwarten , helfen wir gern weiter.

Dipling
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Beitragvon Dipling » 21.02.2011, 13:32

Als kleiner Hinweis noch: Für zuletzt privat Versicherte begann die Versicherungspflicht in Deutschland erst am 01.01.2009.

Zur Verzweiflung besteht kein Grund, die GKV darf in der Konstellation als zuletzt privat Versicherter nicht nachfordern.

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Beitragvon flipsa » 21.02.2011, 14:23

Ok, dann mal vielen Dank für die Hilfe und Auskunft. Ich werds dann einfach probieren und hoffen dass es genauso einfach läuft wie hier beschrieben.

Und falls nicht, dann werd ich hier berichten ;)


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