Mir wurde nach Prüfung meines Falles Ende Januar von meiner gesetzl. Krankenversicherung mitgeteilt, dass ich seit dem 1. Januar nicht sozialversicherungspflichtig bin.
Daraufhin habe ich mich schnell privat krankenversichert (mit Pflegepflichtversicherung) mit Beginn zum 1. Januar und habe diese Bestätigungsschreiben der neuen Versicherung zusammen mit meiner Kündigungsmitteilung wegen Sonderkündigungsrecht innerhalb von 14 Tagen nach dem Bescheid (über meine nicht mehr vorhandene Sozialversicherungspflicht) per Einschreiben an die bisherige GKV gesendet.
Leistungen der GKV habe ich ab dem 1. Januar nicht beansprucht.
Bislang habe ich von der bisherigen GKV keine schriftliche Rückmeldung erhalten und heute angerufen. Es wäre noch nicht bearbeitet worden.
Habe ich irgendwas falsch gemacht und die überraschen mich dann mit irgendwelchen längeren Kündigungsfristen und Doppelzahlung ?
Ausscheiden aus der Sozialversicherung / gesetzl. KV
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Re: Ausscheiden aus der Sozialversicherung / gesetzl. KV
Spassbieter hat geschrieben:Mir wurde nach Prüfung meines Falles Ende Januar von meiner gesetzl. Krankenversicherung mitgeteilt, dass ich seit dem 1. Januar nicht sozialversicherungspflichtig bin.
Daraufhin habe ich mich schnell privat krankenversichert (mit Pflegepflichtversicherung) mit Beginn zum 1. Januar und habe diese Bestätigungsschreiben der neuen Versicherung zusammen mit meiner Kündigungsmitteilung wegen Sonderkündigungsrecht innerhalb von 14 Tagen nach dem Bescheid (über meine nicht mehr vorhandene Sozialversicherungspflicht) per Einschreiben an die bisherige GKV gesendet.
Leistungen der GKV habe ich ab dem 1. Januar nicht beansprucht.
Bislang habe ich von der bisherigen GKV keine schriftliche Rückmeldung erhalten und heute angerufen. Es wäre noch nicht bearbeitet worden.
Habe ich irgendwas falsch gemacht und die überraschen mich dann mit irgendwelchen längeren Kündigungsfristen und Doppelzahlung ?
Hallo,
nein, hast Du nicht - du hast innerhalb der gesetzten Frist erklärt dass du keine freiwillige Wieterversicherung wünschst und hast deine PKV-Versicherung nachgewiesen - das reicht - wie lange die Kasse für die Bearbeitung benötigt, kann dir egal sein . es sei denn deine PKV. will einen Nachweis von der GKV über die Versicherung bis zum 31.12.2010 -
dann kannst du der Kasse Druck machen.
Gruss
Czauderna
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