
Antragstellung SGB XII in 02/2011, zuletzt SGB II bis 05/2010. Zwischenzeit keine Leistungen, keine KV.
Jetzt will KK ihn nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V rückwirkend ab 06/2010 nehmen, aber nur wenn wir (SGB XII) bestätigen, dass Beiträge auch rückwirkend übernommen werden.
Wir wollen eigentlich nur lfd. Beiträge ab Antragstellung hier übernehmen, Rest ist Pech der KK, oder? Ratenzahlung kann ja erfolgen.
Welche Möglichkeiten haben WIR, wollen keine Anmeldung nach § 264 SGB V, nur weil KK sich weigert wenn wír nicht Rückstände übernehmen.
Wer hat Tipp für uns?