Hallo,
ich bin Arbeitnehmer mit Einkommen über der JAEG und deshalb in der PKV.
Meine Frau ist Kubanerin und wird demnächst zu mir nach Deutschland ziehen. Unsere Planung ist, dass sie sich ebenfalls privat krankenversichert. Ich habe mir auch schon vorab ein akzeptables Angebot machen lassen.
Allerdings würde ich gern noch etwas über die die gesetzliche Krankenversicherung als Alternative wissen.
- Besteht die Möglichkeit, dass meine Frau sich in der GKV versichert?
- Bestünde da ein Anspruch, oder ginge das nur, wenn die GKV sie aufnehmen will?
- Wie hoch wäre der GKV-Beitrag? Ich habe mal gehört, dass als Berechnungsgrundlage die Hälfte von meinem Einkommen herangezogen würde. Stimmt das?
Zur Vorversicherung meiner Frau: Das kann wohl nicht pauschal mit "gesetzlich" oder "privat" beantwortet werden. Sie genießt ja bisher (wie alle Kubaner, die in Kuba leben) die kostenlose staatliche Gesundheitsfürsorge.
GKV für ausländische Ehefrau
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
GKV für ausländische Ehefrau
Hmm, scheinbar ist die Frage zu schwer für die Experten im Forum? 

Sorry, jwe!
Diese Problematik wurde hier im Forum schon zig mal diskutiert.
Die Holde kommt in die sog. Kralle der GKV (Versicherungspflicht), wenn
die Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis mit mehr als 12 Monate Befristung ausstellt
die Holde in Kuba nicht hauptberuflich selbständig war, oder dort nicht in einem beamtenähnlichen Status gearbeitet hat
die Ausländerbehörde für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nicht eine Krankenversicherung fordert (was sie normalerweise bei einer Familienzusammenführung nicht darf)
Es wird die Hälfte Deines Einkommens (jedoch max. 1.856,25 €) berücksichtigt.
Hinweis:
Es ist nicht zu schwer für dieses Forum, sondern es wurde schon zig mal durchgekaut!
Diese Problematik wurde hier im Forum schon zig mal diskutiert.
Die Holde kommt in die sog. Kralle der GKV (Versicherungspflicht), wenn
die Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis mit mehr als 12 Monate Befristung ausstellt
die Holde in Kuba nicht hauptberuflich selbständig war, oder dort nicht in einem beamtenähnlichen Status gearbeitet hat
die Ausländerbehörde für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nicht eine Krankenversicherung fordert (was sie normalerweise bei einer Familienzusammenführung nicht darf)
Es wird die Hälfte Deines Einkommens (jedoch max. 1.856,25 €) berücksichtigt.
Hinweis:
Es ist nicht zu schwer für dieses Forum, sondern es wurde schon zig mal durchgekaut!
Hallo Rossi,
vielen Dank für die Infos! Damit kann ich jetzt was anfangen.
Es war doch nicht böse gemeint, tut mir leid! Ich habe ja gesucht, aber vielleicht war ich zu "blond" auch was zu finden.
vielen Dank für die Infos! Damit kann ich jetzt was anfangen.
Rossi hat geschrieben:Hinweis:
Es ist nicht zu schwer für dieses Forum, sondern es wurde schon zig mal durchgekaut!
Es war doch nicht böse gemeint, tut mir leid! Ich habe ja gesucht, aber vielleicht war ich zu "blond" auch was zu finden.

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