Hallo,
mir ist im Hinterkopf, dass ein Selbstständiger, der früher freiwillig gesetzlich versichert war, nach einem erfolglosen "Ausflug" in die PKV innerhalb einer bestimmten Frist (18 Monate?) wieder in die freiwillige GKV zurückkehren kann.
Dem § 9 SGB V kann ich das so aber nicht entnehmen. Stimmt meine Info nicht, oder gibt es da noch eine Vorschrift, die ich übersehen habe?
Danke!
Gruß
Rückkehr in die freiwillige gesetzliche Versicherung
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
wenn es um eine freiw. Mitgliedschaft geht, dann hat Dein Hinterkopf falsche Informationen gespeichert.
§ 9 sagt das was drin steht, nämlich dass KEINE freiw. Mitgliedschaft möglich ist, wenn eine Frist von 3 Monaten verstrichen ist.
Nur über eine Pflichtmitgliedschaft oder Familienversicherung kommst Du wieder in die GKV rein
§ 9 sagt das was drin steht, nämlich dass KEINE freiw. Mitgliedschaft möglich ist, wenn eine Frist von 3 Monaten verstrichen ist.
Nur über eine Pflichtmitgliedschaft oder Familienversicherung kommst Du wieder in die GKV rein
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