hallo,
bin bin in einer gkv. als ich studierte habe ich zusätzlich noch sozialleistungen bekommen und das amt hat meinen betrag übernommen. mit arbeitsbeginnn zahle ich die beträge selbt.
plötzlich ruht die gkv und ich weiß nicht warum. mir wurde folgendes erklärt. 2004 hab ich wohl versäumt eine aktuelle verdienstbescheiningung einzureichen (oder die haben es verbummelt, ich weiß es nicht) darauf hin wurde mir der höchstbeitrag berechnet. da dies nun schon viele jahre her ist kamen da recht viele versäumnisgebühren usw dazu und es handelt sich nun um einen betrag den ich niemals bezahlen kann.
ich kann mich erinnern, dass ich damals mit der gkv telefoniert habe und die dame mir sagte, dass ich ja sozialleistungen bekomme und den höchstbetrag nicht zahlen muss und sie wird das alles für mich in die wege leiten. blöderweise hab ich mir nix schriftliches geben lassen. ich hab mich auf die telefonische aussage verlassen.
ein weiterer fehler von mir: ich hab im letzten jahr so ne forderung ovn der gkv unterschrieben, ohne zu wissen was ich da überhaupt unterschreibe.
ich kann auf jeden fall nachweisen, dass ich zu dem zeitpunkt sozialleistungen bezogen habe und keines falls genug verdient habe um den höchstbetrag zu zahlen.
kann ich noch irgendwas retten? hilft es widerspruch einzulegen? hat irgendjemand einen tipp für mich. ich habe kinder und bin chronisch krank. eine kv wäre schon ganz gut...
danke!!
berechnung des höchstbetrages zulässig?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
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Re: berechnung des höchstbetrages zulässig?
erbseneintopf hat geschrieben:hallo,
bin bin in einer gkv. als ich studierte habe ich zusätzlich noch sozialleistungen bekommen und das amt hat meinen betrag übernommen. mit arbeitsbeginnn zahle ich die beträge selbt.
plötzlich ruht die gkv und ich weiß nicht warum. mir wurde folgendes erklärt. 2004 hab ich wohl versäumt eine aktuelle verdienstbescheiningung einzureichen (oder die haben es verbummelt, ich weiß es nicht) darauf hin wurde mir der höchstbeitrag berechnet. da dies nun schon viele jahre her ist kamen da recht viele versäumnisgebühren usw dazu und es handelt sich nun um einen betrag den ich niemals bezahlen kann.
ich kann mich erinnern, dass ich damals mit der gkv telefoniert habe und die dame mir sagte, dass ich ja sozialleistungen bekomme und den höchstbetrag nicht zahlen muss und sie wird das alles für mich in die wege leiten. blöderweise hab ich mir nix schriftliches geben lassen. ich hab mich auf die telefonische aussage verlassen.
ein weiterer fehler von mir: ich hab im letzten jahr so ne forderung ovn der gkv unterschrieben, ohne zu wissen was ich da überhaupt unterschreibe.
ich kann auf jeden fall nachweisen, dass ich zu dem zeitpunkt sozialleistungen bezogen habe und keines falls genug verdient habe um den höchstbetrag zu zahlen.
kann ich noch irgendwas retten? hilft es widerspruch einzulegen? hat irgendjemand einen tipp für mich. ich habe kinder und bin chronisch krank. eine kv wäre schon ganz gut...
danke!!
Hallo,
eine solche Leistungseinschränklung kommt bei den kasse grundsätzlich nicht aus heiterem Himmel sondern wird auch vorher angekündigt und wenn diese Einschränlung wirklich ausgesprochen wird, gilt diese nur für das Mitglied und nicht für die familienversicherten Angehörigen.
Vom Grundsatz konnte die Einschränlkung solange nicht vorgenommen werden, solang man im Leitungsbezug (ALG2) stand. Mit AUfnahme einer Arbeitnehmertätigkeit fiel dann diese Einschränkung weg.
was mir noch auffällt, 2004 war am 31.12.2008 verjährt - damit dieser Verjährung nicht eintritt müssen regelmässig Aktivitäten seitens der Kasse erfolgen.
Gruss
Czauderna
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danke, schon einmal.
es wurde ja angekündigt und ich hab dann telefonisch versichert bekommen, ich müsse mir keine sorgen machen,die würden das regeln. mein fehler, dass ich nix schriftliches habe.
ich werds wohl trotzdem mal mit widerspruch versuchen. ich hab grad keine 5.200 euro rum liegen um das zu bezahlen. ich hab da ein urteil aus aachen gefunden. einem studenten gings da genau wie mir. nur dass er sich glücklicherweise gleich gewehrt hat.
es wurde ja angekündigt und ich hab dann telefonisch versichert bekommen, ich müsse mir keine sorgen machen,die würden das regeln. mein fehler, dass ich nix schriftliches habe.
ich werds wohl trotzdem mal mit widerspruch versuchen. ich hab grad keine 5.200 euro rum liegen um das zu bezahlen. ich hab da ein urteil aus aachen gefunden. einem studenten gings da genau wie mir. nur dass er sich glücklicherweise gleich gewehrt hat.
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