freiberuflich selbstständig

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fraeulein
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freiberuflich selbstständig

Beitragvon fraeulein » 07.04.2011, 18:45

Hallo zusammen,

das Thema der freiberuflichen Selbstständigkeit wurde zwar schon mehrfach angefasst, aber ich habe noch eine Frage:
Ich bin hauptberuflich im Angestelltenverhältnis (Vollzeit) und nebenher freiberuflich selbstständig. Aufwand meiner Selbstständigkeit ca. 10-15 Std pro Woche, Umsatz ein Bruchteil (+/- 10%) meines Lohnes aus dem Angestelltenverhältnis.

Dies habe ich bei der Krankenkasse gemeldet, Ergebnis dass ich weiterhin pflichtversichert bleibe. Dies will die Krankenkasse nun meinem AG melden (nach dem Motto: Lieber Arbeitgeber, wir haben das Beschäftigungsverhältnis geprüft und stellen fest, dass Ihre MA bei Ihnen pflichtversichert bleibt)

Darf die Krankenkasse das? Auch wenn mein AG natürlich über meinen Feierabendjob Bescheid weiss, finde ich das eine Frechheit...

Danke im Voraus für Eure Meinungen.

Czauderna
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Re: freiberuflich selbstständig

Beitragvon Czauderna » 07.04.2011, 18:51

fraeulein hat geschrieben:Hallo zusammen,

das Thema der freiberuflichen Selbstständigkeit wurde zwar schon mehrfach angefasst, aber ich habe noch eine Frage:
Ich bin hauptberuflich im Angestelltenverhältnis (Vollzeit) und nebenher freiberuflich selbstständig. Aufwand meiner Selbstständigkeit ca. 10-15 Std pro Woche, Umsatz ein Bruchteil (+/- 10%) meines Lohnes aus dem Angestelltenverhältnis.

Dies habe ich bei der Krankenkasse gemeldet, Ergebnis dass ich weiterhin pflichtversichert bleibe. Dies will die Krankenkasse nun meinem AG melden (nach dem Motto: Lieber Arbeitgeber, wir haben das Beschäftigungsverhältnis geprüft und stellen fest, dass Ihre MA bei Ihnen pflichtversichert bleibt)

Darf die Krankenkasse das? Auch wenn mein AG natürlich über meinen Feierabendjob Bescheid weiss, finde ich das eine Frechheit...

Danke im Voraus für Eure Meinungen.


Hallo,
das sehe ich auch so, das darf die Kasse nicht einseitig dem Arbeitgeber mitteilen, nur wenn dieser selbst die Kasse angefragt hätte, also von der selbständigen Tätigkeit seitens des Arbeitnehmers informiert war, dann hätte die Kasse natürlich die Pflicht den Arbeitgeber vom Ergebnis der Statusprüfung zu unterrichten - so, aber nicht.
Gruss
Czauderna

fraeulein
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Beitragvon fraeulein » 07.04.2011, 23:01

Hallo Czauderna,

Danke für die superschnelle Antwort; ich werde noch einmal ein ernstes Wörtchen mit der Krankenkasse wechseln ... [-X


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