Spezieller Fall, bitte um Rat.

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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polarlicht
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Spezieller Fall, bitte um Rat.

Beitragvon polarlicht » 18.07.2007, 21:38

Hallo Forum!

Ich bin neu hier und habe auch gleich eine sehr spezielle Frage an die Experten.

Ich arbeite in der Schweiz und bin in der AOK Ba.-Wü. freiwillig Krankenversichert.

Ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag bis September´07.

Nun bin ich aufgrund eines schweren Bandscheibenvorfalls seit April im Krankenstand und erhalte meinen Lohnersatz von einer schweizer Taggeldversicherung.

Soweit ich in den Reglements der Versicherung lesen konnte, endet die Leistung bei Ende des Arbeitsverhältnisses.


Nun stellt sich mir die Frage: wer bezahlt mir mein Lohn nach Auslaufen des Arbeitsvertrages.


Da ich eine kleine Familie zu unterhalten habe und mein Bandscheibenvorfall jetzt wohl doch operiert werden muss, mach ich mir nicht mehr nur um die Gesundheit sorgen.

Ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen.
Vielen Dank vorweg!

Liebe Grüße vom Hochrhein, Michael.

Frank
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Beitragvon Frank » 18.07.2007, 21:46

Hallo Michael,

wenn du den normalen Beitragssatz von 14,5% bei deiner AOK zahlst, dann erhälst du auch ab der 7. Woche Krankengeld.

Gruß
Frank

polarlicht
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Beitragvon polarlicht » 18.07.2007, 21:58

Danke Frank für die schnelle Antwort!

Da ich ja schon seit gut 3 Monaten, prich 12 Wochen im Krankenstand bin, bezahlt mir dann die Kasse ab Ende Arbeitsvertrag dann 1 Jahr?

lieg ich falsch?

Wieviel Prozent bekommich denn dann?

Besten Dank, Liebe Grüße

DKV-Service-Center
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Re: Spezieller Fall, bitte um Rat.

Beitragvon DKV-Service-Center » 19.07.2007, 08:54

Hallo polarlicht,

Ich arbeite in der Schweiz und bin in der AOK Ba.-Wü. freiwillig Krankenversichert.

mit oder ohne Krankengeldanspruch ?
gruß


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