Niedlich vergil,
wollen wir beide jetzt über die Möglichkeit eine freiw. Kv. als Schwerbehinderter diskutieren?
Die freiw. Kv. setzt grundsätzlich eine Vorversicherungszeit voraus. Du verkennst dabei eklatant den Wortlaut des Gesetzes und stellst hier mal wieder irgendwelche Kommentierungen ein, die mit diesem Sachverhalt im Ansatz nix zu tun hat.
Diese erforderliche Vorversicherungszeit kann nach dem Wortlaut des § 9 Abs. 1 Nr. 4
- aus der eigenen Versicherung
oder
- aus der Versicherung eines Ehegatten
oder
aus der Versicherung eines Elternteiles herabgeleitet werden
Der Kunde hat ne solidarversichete Mutter, die die Vorversicherungszeiten erfüllt. Fertig aus und basta.
Dann gibt es noch die Konstellation, wo der Behinderte die Vorversicherungszeit nicht erfüllen konnte (weder die Eigene, noch Ehegattin, noch Elternteil).
Und genau die Kommentierungen stellst Du hier ein.
Bringt nicht viel!
Ich kann Dir nur sagen, die freiw. Kv. als Schwerbehinderter ist für den Bereich der Sozialämter der absolute Joker. Dort ist erhebliches Potential.
Wir hatten in 2008 ca. 95 Fällen in § 264 SGB V (als Betreuung). Darüber haben wir ca. 30 Fälle über den SBA und der Vorversicherungszeit eines Elternteils wieder in die Solidargemeinschaft katapultiert.
Ich habe letzte Woche noch mit einer Seminarteilnehmerin gesprochen. Sie hat mein 2-tägiges Seminar im Frühjahr 2009 besucht. Von 320 Betreuungsfällen hat sie fast 50 Fälle wieder über die Schwerbehindertennummer in die Solidargemeinschaft gebracht.
Ich habe schon einen 66-järhigen, der noch ne 90-jährige solidarversicherte Mutter hat wieder in den richtigen Hafen der Solidargemeinschaft gebracht.
Es gibt bei dieser Kv. allerdings noch einen Haken. Denn die Kasse kann das Beitrittsrecht in der Satzung von einer Altersgrenze abhängig machen. Tröste Dich, der Rossi hat ne mega Liste, mit allen gängigen Kassen und deren Altersgrenze. Es wird hier zielgerichtet jeder Kunde altersgerecht nach den Satzung in die Solidargemeinschaft katapultiert.
Und diesen Fall werde ich auch in die Solidargemeinschaft bringen, da bin ich mir ziemlich zuversichtlich.
Und die involvierte Kasse hat es ja ausdrücklich geschrieben "wir hätten sie gerne versichert, aber... "
Der Rossi hilft jetzt einfach und wird dafür sorgen, dass der Wunsch der Kasse in Erfüllung geht.
2-einhalb Jahre keine Krankenversicherung
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Rossi hat geschrieben:Aha,ich denke nicht dass wir mit einer Einschücherungstaktik arbeiten und dass wir genau so gewillt sind wie Du, den Ratsuchenden zu helfen, aber zumindest für mich gilt, Hilfe ohne "Tricks" sondern allenfalls mit Auslegung
Du - Günter - hättest der Mutter die Ablehnung der Kralle in die Hand gedrückt und gleichzeitig auf die Schwerbehindertennummer verwiesen, oder wie?
Hallo Rossi,
du weisst genau, dass es darum gar nicht geht - es geht um Grundsätzliches - wie ich in diesem Falle gehandelt hätte, spielt doch gar keine Rolle - ich habe auch schon Entscheidungen getroffen mit denen ich total falsch lag - Zu Ungunsten des Versicherten, aber auch umgekehrt.
Ich kann aber trotzdem behaupten dass ich niemals unter Vorsatz gehandelt habe, also wider besseren Wissens.
Gruss
Czauderna
Nun denn, Günter, jenes beruhigt mich ein wenig.
Leider sind meine Erfahrungen derzeit definitiv nicht so. Nein im Gegenteil, es wird vorsätzlich abgelehnt.
Habe im letzten Monat noch einen Fall mit meiner Kollegin in den östlichen Bundesländern begleitet.
Auch wieder die Schwerbehindertennummer, diesmal ohne VVZ. Ein 65-jähriger ausländischer Mitbürger, wirklich krank, steckte in der Betreuung nach § 264 SGB V. Hat übern SBA die freiw. Kv. beantragt; ein Nachweis, dass die VVZ noch nicht einmal durch einen Werkstattbesuch erfüllt werden konnte war auch dabei.
Die Klamotte wurde natürlich im Widerspruchsverfahren abgemeiert. Dann kam die Klage beim zuständigen SG. Im Rahmen der Klageabweisung hat sich dann die Kasse einen echter Hammer geleistet. Die Aufnahme als ausländischer Mitbürger sei nicht aufgrund der Schwerbehinderung erfolgt, sondern nur rein fiskalisch um die Kosten zu verschieben.
Boah, da ist der Kunde aber ausgeflippt und hat sich massiv als ausländischer Mitbürger, der zudem schwerbehindert ist, diskrimmniert gefühlt. Er hat es klipp und klar in der Klagebegründung geschrieben und sich weiter Schritte wegen der Diskrimminierung vorbehalten.
Es hat noch nicht einmal 2 Wochen gedauert, da bekam der Kunde offiziel vom Vorstand eine Schreiben, wo man sich mehrmals hierfür entschuldigt hat. Die Mitgliedschaft wurde sofort eingetragen.
Jenes sind halt Fälle, die ich sehr oft erlebe.
Vielleicht bin ich dort auch einseitig belastet.
Ich kann aber trotzdem behaupten dass ich niemals unter Vorsatz gehandelt habe, also wider besseren Wissens.
Leider sind meine Erfahrungen derzeit definitiv nicht so. Nein im Gegenteil, es wird vorsätzlich abgelehnt.
Habe im letzten Monat noch einen Fall mit meiner Kollegin in den östlichen Bundesländern begleitet.
Auch wieder die Schwerbehindertennummer, diesmal ohne VVZ. Ein 65-jähriger ausländischer Mitbürger, wirklich krank, steckte in der Betreuung nach § 264 SGB V. Hat übern SBA die freiw. Kv. beantragt; ein Nachweis, dass die VVZ noch nicht einmal durch einen Werkstattbesuch erfüllt werden konnte war auch dabei.
Die Klamotte wurde natürlich im Widerspruchsverfahren abgemeiert. Dann kam die Klage beim zuständigen SG. Im Rahmen der Klageabweisung hat sich dann die Kasse einen echter Hammer geleistet. Die Aufnahme als ausländischer Mitbürger sei nicht aufgrund der Schwerbehinderung erfolgt, sondern nur rein fiskalisch um die Kosten zu verschieben.
Boah, da ist der Kunde aber ausgeflippt und hat sich massiv als ausländischer Mitbürger, der zudem schwerbehindert ist, diskrimmniert gefühlt. Er hat es klipp und klar in der Klagebegründung geschrieben und sich weiter Schritte wegen der Diskrimminierung vorbehalten.
Es hat noch nicht einmal 2 Wochen gedauert, da bekam der Kunde offiziel vom Vorstand eine Schreiben, wo man sich mehrmals hierfür entschuldigt hat. Die Mitgliedschaft wurde sofort eingetragen.
Jenes sind halt Fälle, die ich sehr oft erlebe.
Vielleicht bin ich dort auch einseitig belastet.
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- Postrank7
- Beiträge: 2509
- Registriert: 13.10.2009, 18:07
Das ist aber nu wirklich ein Hammer, kennt da Artikel I und 6 GG jemand nicht und das AGG? Naja seis drum, Wenn du den guten unterbringen willst denn am besten bei einer Kasse mit blauen Buckstaben und 1 Milliarde in
der Rückhand, die sind zwar auch nur Menschen, haben aber eigentlich einen relativ guten Ruf was sowas angeht.
der Rückhand, die sind zwar auch nur Menschen, haben aber eigentlich einen relativ guten Ruf was sowas angeht.
Nun den vergil,
der Fall aus Praguay. Er hat gestern einen Feststellungsbescheid mit den erforderlichen 50 % erhalten. Ich habe mich höchst persönlich drum gekümmert.
Die Mutter hat mich heute noch angerufen und hat sich tausend mal bedankt für diesen Hinweis. Sie war erneut in Tränen ausgelöst und hat micht als Zitat: "als Gott" bezeichnet.
Ich persönlich - auch als Sodidarmitglied - sehe es als völlig legal an. Meine Aufgabe ist es als Fallmanager, die Möglichkeiten in diesem sozialen System zu erkennen und meine Kunde zielgerichtet darauf zu verweisen. Obwohl jenes - nach meiner bescheidenen Ansicht - originäre Aufgabe der Kasse gewesen wäre.
Die 100.000,00 Euro Behandlungskosten führten sonst bei der Mutter zu einem finanziellen Ruin; die Solidargemeinschaft kann es auf breiten Schultern lasten.
Ich ruiniere keine individuellen Schicksale; ich helfe; mehr nicht! Jenes ist meine Aufgabe, für die ich entlohnt werde!
der Fall aus Praguay. Er hat gestern einen Feststellungsbescheid mit den erforderlichen 50 % erhalten. Ich habe mich höchst persönlich drum gekümmert.
Die Mutter hat mich heute noch angerufen und hat sich tausend mal bedankt für diesen Hinweis. Sie war erneut in Tränen ausgelöst und hat micht als Zitat: "als Gott" bezeichnet.
Ich persönlich - auch als Sodidarmitglied - sehe es als völlig legal an. Meine Aufgabe ist es als Fallmanager, die Möglichkeiten in diesem sozialen System zu erkennen und meine Kunde zielgerichtet darauf zu verweisen. Obwohl jenes - nach meiner bescheidenen Ansicht - originäre Aufgabe der Kasse gewesen wäre.
Die 100.000,00 Euro Behandlungskosten führten sonst bei der Mutter zu einem finanziellen Ruin; die Solidargemeinschaft kann es auf breiten Schultern lasten.
Ich ruiniere keine individuellen Schicksale; ich helfe; mehr nicht! Jenes ist meine Aufgabe, für die ich entlohnt werde!
Zuletzt geändert von Rossi am 01.04.2011, 23:34, insgesamt 1-mal geändert.
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- Postrank7
- Beiträge: 2509
- Registriert: 13.10.2009, 18:07
Ist doch völlig egal bei welcher Kasse.
Es geht hier um die matierellen Zugangsvoraussetzungen als Schwerbehinderter gem. § 9 Abs. 1 Nr. 4 SGB V.
Was glaubst Du wohl, was ich in der Praxis erlebt habe, wenn ich diese Nummer abgezogen habe?
In den meisten Fällen kannten die Kassen diese Zugangsmöglichkeit nicht. Man hat versucht mit irgendwelchen dollen Argumenten die Klamotte abzuwimmeln. In der Regel war es aber immer Unwissenheit von dieser Zugangsmöglichkeit.
Ich habe mir daraus immer einen kleinen Joke gemacht! Wir haben dann gemeinsam den § 9 Abs. 1 Nr. 4 SGB V gelesen und dann kam mit mal das "uspelsa"!
Es geht hier um die matierellen Zugangsvoraussetzungen als Schwerbehinderter gem. § 9 Abs. 1 Nr. 4 SGB V.
Was glaubst Du wohl, was ich in der Praxis erlebt habe, wenn ich diese Nummer abgezogen habe?
In den meisten Fällen kannten die Kassen diese Zugangsmöglichkeit nicht. Man hat versucht mit irgendwelchen dollen Argumenten die Klamotte abzuwimmeln. In der Regel war es aber immer Unwissenheit von dieser Zugangsmöglichkeit.
Ich habe mir daraus immer einen kleinen Joke gemacht! Wir haben dann gemeinsam den § 9 Abs. 1 Nr. 4 SGB V gelesen und dann kam mit mal das "uspelsa"!
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- Postrank7
- Beiträge: 2509
- Registriert: 13.10.2009, 18:07
Grins, du siehst gerade ein gaz weites Grinsen auf meinem Gesicht.
Bei mir galt immer die folgender Grundsatz
Rechtsgrundlage
Tatsache
Schlußfolgerung
Gesetz
Rundschreiben
Rechtssprechung
Allgemeine Rechtsauffassung
Interne Regelung wenn alles ander nicht zu belgen ist.
Zu 96 % triftt meist 1 - 3 zu und wichtig immer schön die Gesetzstexte lesen. Ist zwar zum Teil zu deuten aber, dafür gibt es denn ja Pkt. 2 - 3.
Sag ich auch immer, immer schön mit dem SGB ins Bett gehen, spart Kopfschmerzen.
Gruß
Vergil
Bei mir galt immer die folgender Grundsatz
Rechtsgrundlage
Tatsache
Schlußfolgerung
Gesetz
Rundschreiben
Rechtssprechung
Allgemeine Rechtsauffassung
Interne Regelung wenn alles ander nicht zu belgen ist.
Zu 96 % triftt meist 1 - 3 zu und wichtig immer schön die Gesetzstexte lesen. Ist zwar zum Teil zu deuten aber, dafür gibt es denn ja Pkt. 2 - 3.
Sag ich auch immer, immer schön mit dem SGB ins Bett gehen, spart Kopfschmerzen.
Gruß
Vergil
Nun denn - vergil - heute kam die Mutter mit dem schönen Begrüßungsschreiben der involvierten Kasse.
Der neue Kunde wird herzlich begrüsst und man freut sich einen umfassenden Schutz in der Solidargemeinschaft gewähren zu können. Die damalige Beitrittsanzeige erfolgte sogar noch rechtzeitig, sodass die schweren Operationen abgedeckt sind. Die Reha steht auch noch an. Ihr Sohn (33 Jahre) alt, wird vermutlich nicht mehr den Rest seines Lebens am Rollstuhl gefesselt sein. Er hat wieder eine Perspektive, die ihm ein menschenwürdiges Leben hoffentlich ermöglicht.
Sie ist mir erneut in den armen gefallen und hat ganz dicke Kullertränen geweint. Sie kann jetzt wieder nachts schlafen. Ihr Leben hat wieder einen Sinn und ist nicht mehr durch eine hoffnunglose Überschuldung geprägt.
Der neue Kunde wird herzlich begrüsst und man freut sich einen umfassenden Schutz in der Solidargemeinschaft gewähren zu können. Die damalige Beitrittsanzeige erfolgte sogar noch rechtzeitig, sodass die schweren Operationen abgedeckt sind. Die Reha steht auch noch an. Ihr Sohn (33 Jahre) alt, wird vermutlich nicht mehr den Rest seines Lebens am Rollstuhl gefesselt sein. Er hat wieder eine Perspektive, die ihm ein menschenwürdiges Leben hoffentlich ermöglicht.
Sie ist mir erneut in den armen gefallen und hat ganz dicke Kullertränen geweint. Sie kann jetzt wieder nachts schlafen. Ihr Leben hat wieder einen Sinn und ist nicht mehr durch eine hoffnunglose Überschuldung geprägt.
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