GKV und selbstständige (Neben-)Tätigkeit: Einkommensgrenze?!

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

florian26
Beiträge: 2
Registriert: 11.04.2011, 16:21

GKV und selbstständige (Neben-)Tätigkeit: Einkommensgrenze?!

Beitragvon florian26 » 11.04.2011, 16:42

Hallo liebe Forennutzer,

ich habe mal eine ganz direkte Frage, und hoffe, dass sie mir jemand beantworten kann, da ich schon viel im Internet herumgesucht habe, aber keine eindeutige Antwort gefunden habe.

Kurze Zusammenfassung meiner Situation:
Ich arbeite als wissenschaftlicher Mitarbeiter, etwa 40 Stunden wöchentlich - bzw. 19,5 Stunden nach Arbeitsvertrag. ;) Dabei verdiene ich brutto etwa EUR 1500, von denen natürlich ein Teil an die gesetzliche Krankenversicherung geht.
Nebenbei habe ich mir noch ein Kleinunternehmen aufgebaut, in das ich nun wöchentlich ca. 5 Stunden meiner Zeit investiere, allerdings brutto etwa EUR 2000 verdiene. Letzteres ist sicher ziemlich ungewöhnlich, aber nicht unseriös. Ich verkaufe Software über das Internet, in deren Entwicklung ich im vergangenen Jahr, vor Gründung des Unternehmens, sehr viel Zeit unvergütet investiert habe, so dass der tatsächliche Stundenlohn letztlich wohl eher durchschnittlich ist. :)

Soweit meine Erkenntnis:
Solange meine selbstständige Tätigkeit eine Nebentätigkeit bleibt, muss ich für das zusätzliche Gewerbe keine Beiträge an die GKV zahlen. Ob es sich um einen Nebentätigkeit handelt, hängt vom Verhältnis von Umsatz und Arbeitzeit zur Haupttätigkeit ab, die meine Lebengrundlage bildet. Und auch, ob ich Mitarbeiter eingestellt habe (habe ich nicht). Soweit so gut.
Aber was heißt das nun für mich? :? Nach der Zeit zu urteilen ist es ein Nebengewerbe. Nach dem Umsatz wahrscheinlich ein Hauptgewerbe?
Und dann habe ich noch irgendwo gelesen (Quelle finde ich leider nicht mehr), dass man automatisch von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit würde, wenn man im Gewerbe mehr verdiene als im Job als Arbeitnehmer.

Kann mich jemand aufklären? Auf eure Antworten freue ich mich! :)

Hilfesuchende Grüße!
F.

DKV-Service-Center
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2143
Registriert: 28.01.2007, 17:53
Wohnort: Torgau
Kontaktdaten:

Beitragvon DKV-Service-Center » 11.04.2011, 20:37

Hallo F.
Ich sehe das nicht als Nebentätigkeit :-)
da ja mehr erzielt wird.
Prüfen kann man das über einen Antrag zur Statusfeststellung.
Gruß

florian26
Beiträge: 2
Registriert: 11.04.2011, 16:21

Beitragvon florian26 » 13.04.2011, 15:48

Das hieße dann, ich dürfte zusätzlich die 15,5% vollständig selbst zahlen, richtig?


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 20 Gäste