Hi!
ich bin derzeit privat versichert (Beamter auf Widerruf)
Anfang nächsten Monats bin ich arbeitslos, dann werde ich bei meiner Frau Fam.-versichert sein.
Ab Mitte nächsten Monat werde ich Beamter auf Probe.
Etwa eine Woche später werde ich Vater und ich plane direkt Elternzeit.
Nach der Elternzeit werde ich wieder in die PKV wechseln.
Meine Frage:
Gibt es eine Möglichkeit, bis nach der Elternzeit in der Familienversicherung zu bleiben, oder muss ich mich ab und wegen der einen Woche, die ich zwischen Arbeitslosigkeit und Elternzeit arbeite, freiwillig gesetzlich versichern?
Wie teuer ist die freiwillige Gesetzliche in etwa, wenn ich in der Elternzeit dann ja ohne Bezüge/Gehalt bin?
Wäre dann evtl. doch die PKV billiger (ca. 250,-€/Monat)?
Oder ist etwa das ein möglicher Weg: erst zwei Wochen Fam.-Vers. (während Arbeitslosigkeit), dann eine Woche freiwillig (während Arbeit), dann wieder Fam.-Vers. (während Elternzeit)???
Besten Dank für Hinweise/Tipps,
Paul
Fam-Versicherung möglich?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Also, wenn Du direkt vor der Elternzeit Beamter mit Behilfeanspruch und Fortzahlung der Dienstbezüge bist, dann kommst Du während der Elternzeit nicht in die kostenlosen Familienversicherung.
Jenes ergibt sich aus § 10 Abs. 1 Satz 4 SGB V
Ehegatten und Lebenspartner sind für die Dauer der Schutzfristen nach § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes sowie der Elternzeit nicht versichert, wenn sie zuletzt vor diesen Zeiträumen nicht gesetzlich krankenversichert waren.
Jenes ergibt sich aus § 10 Abs. 1 Satz 4 SGB V
Ehegatten und Lebenspartner sind für die Dauer der Schutzfristen nach § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes sowie der Elternzeit nicht versichert, wenn sie zuletzt vor diesen Zeiträumen nicht gesetzlich krankenversichert waren.
@Rossi: Vielen Dank für den wichtigen Hinweis!
1. Ich bin ab in 2 Wochen ja erst einmal arbeitslos. Meine Frau ist aber jetzt schon in Mutterschutz und bleibt das bis ich in Elternzeit gehe. Heißt das, dass ich während der Arbeitslosigkeit jetzt gar nicht in die Gesetzliche rein komme?
2. Und was ist, wenn ich einfach einen Antrag bei der GKV meiner Frau auf Fam-Vers. stelle (ist nämlich schon passiert) und denen das nicht auffallen sollte, könnten die das dann ggf. später wieder rückabwickeln?
3. Kann ich mich, nachdem die Zeit als Beamter auf Widerruf geendet hat, während meiner Arbeitslosigkeit selber freiwillig gesetzlich versichern (ohne Hartz4 Ansprüche, darum auch nicht über AAgentur versichert), und auf diesen Weg dann während der Elternzeit in Familienversicherung kommen?
Danke für Hinweise,
Paul
1. Ich bin ab in 2 Wochen ja erst einmal arbeitslos. Meine Frau ist aber jetzt schon in Mutterschutz und bleibt das bis ich in Elternzeit gehe. Heißt das, dass ich während der Arbeitslosigkeit jetzt gar nicht in die Gesetzliche rein komme?
2. Und was ist, wenn ich einfach einen Antrag bei der GKV meiner Frau auf Fam-Vers. stelle (ist nämlich schon passiert) und denen das nicht auffallen sollte, könnten die das dann ggf. später wieder rückabwickeln?
3. Kann ich mich, nachdem die Zeit als Beamter auf Widerruf geendet hat, während meiner Arbeitslosigkeit selber freiwillig gesetzlich versichern (ohne Hartz4 Ansprüche, darum auch nicht über AAgentur versichert), und auf diesen Weg dann während der Elternzeit in Familienversicherung kommen?
Danke für Hinweise,
Paul
1. Ich bin ab in 2 Wochen ja erst einmal arbeitslos. Meine Frau ist aber jetzt schon in Mutterschutz und bleibt das bis ich in Elternzeit gehe. Heißt das, dass ich während der Arbeitslosigkeit jetzt gar nicht in die Gesetzliche rein komme?
Wenn Du kein Beamter, also arbeitslos bist und kein anderes Einkommen oberhalb von 365,00 Euro hast, dann kommst Du in die Familienversicherung der Holden.
2. Und was ist, wenn ich einfach einen Antrag bei der GKV meiner Frau auf Fam-Vers. stelle (ist nämlich schon passiert) und denen das nicht auffallen sollte, könnten die das dann ggf. später wieder rückabwickeln?
Na ja, kommt ganz druff an. Zum schummeln will ich hier niemanden verleiten.
3. Kann ich mich, nachdem die Zeit als Beamter auf Widerruf geendet hat, während meiner Arbeitslosigkeit selber freiwillig gesetzlich versichern (ohne Hartz4 Ansprüche, darum auch nicht über AAgentur versichert), und auf diesen Weg dann während der Elternzeit in Familienversicherung kommen?
Nein! Du hast nach dem Ausscheiden aus dem sog. Beamtentum keine Zugangsberechtigung zur GKV.
Danke, Rossi!
Also, für mich heißt das jetzt:
1. Ich komme nach dem Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis und bei bestehender Arbeitslosigkeit ganz ordnungsgemäß in die Fam.-Vers. bei meiner Frau, Mutterschutz hin oder her.
2. Wenn ich dann nach 14 Tagen wieder Beamter werde, kannn ich freiwillig in der GKV bleiben.
3a Wenn dann eine Woche später mein Kind auf die Welt kommt und ich in Elternzeit gehe, kann ich wieder in die Fam.-Vers. bei meiner Frau, die dann noch immer in Mutterschutz ist.
(3b. Kommt das Kind zu früh, bevor ich wieder Beamter werde, werde ich kurz darauf wie vorgesehen trotzdem Beamter, verbleibe aber direkt in der Fam.-Vers. da ich meinen Dienst wegen direkter Elternzeit nicht aufnehme und somit ohne Bezüge bleibe.)
4. Nach drei Monaten in Elternzeit nehme ich meinen Dienst als Beamter wieder auf und kehre dann in die PKV zurück, bei welcher ich zwischenzeitlich die ruhende Mitgliedschaft gewahrt habe (oder wie das heißt, zur Umgehung der erneuten Gesundheitsprüfung).
Ganz schön kompliziert, aber erspart mir rund 320,-€ im Vergleich zum durchgehenden Verbleib in der PKV im Anwärtertarif.
Hat jemand Widersprüche?
Grüße,
Paul
Also, für mich heißt das jetzt:
1. Ich komme nach dem Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis und bei bestehender Arbeitslosigkeit ganz ordnungsgemäß in die Fam.-Vers. bei meiner Frau, Mutterschutz hin oder her.
2. Wenn ich dann nach 14 Tagen wieder Beamter werde, kannn ich freiwillig in der GKV bleiben.
3a Wenn dann eine Woche später mein Kind auf die Welt kommt und ich in Elternzeit gehe, kann ich wieder in die Fam.-Vers. bei meiner Frau, die dann noch immer in Mutterschutz ist.
(3b. Kommt das Kind zu früh, bevor ich wieder Beamter werde, werde ich kurz darauf wie vorgesehen trotzdem Beamter, verbleibe aber direkt in der Fam.-Vers. da ich meinen Dienst wegen direkter Elternzeit nicht aufnehme und somit ohne Bezüge bleibe.)
4. Nach drei Monaten in Elternzeit nehme ich meinen Dienst als Beamter wieder auf und kehre dann in die PKV zurück, bei welcher ich zwischenzeitlich die ruhende Mitgliedschaft gewahrt habe (oder wie das heißt, zur Umgehung der erneuten Gesundheitsprüfung).
Ganz schön kompliziert, aber erspart mir rund 320,-€ im Vergleich zum durchgehenden Verbleib in der PKV im Anwärtertarif.
Hat jemand Widersprüche?
Grüße,
Paul
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