Welche Art von Krankenversicherung trifft zu?

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Bambini
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Welche Art von Krankenversicherung trifft zu?

Beitragvon Bambini » 17.04.2011, 14:12

Die Ehefrau lebt hier in Deutschland und wird ein Fernstudium von zu Hause aus (also im Inland) an einer ausländischen Hochschule machen, also die Hochschule ist in einem Nicht-EU-Land.

Kann sie hier in Deutschland eine studentische Krankenversicherung beantragen oder muss es eine freiwillige Krankenversicherung sein, da die Hochschule nicht im Inland/EU ist?

Ein Einkommen hat sie nicht.

Zweite Frage: der Ehemann wird ein Studium im EU-Land machen und kriegt auch ein ausländisches Stipendium und wird daher im EU Land auch seitens der Uni krankenversichert. Hat das einen Einfluss auf die obige Situation?

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 17.04.2011, 14:59

Das Fernstudium an einer Fernuni im Ausland wird hier In deutschland von der GKV nicht als Studium anerkannt, grundsätzlich. Es gilt Deutsches Recht.


II hat es grundsätzlich müßte denn, soweit das EU Land eine Familienversicherung kennt, die Familienversicherung über den Ehemann gemacht werden, ggf. müßte denn hier für die Ehefrau eine Leistungsaushilfe durchgeführt werden.

Ale weiteren Fragen zu dieser Problematik beantwortet gern die DVKA.

http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/DVKA.htm


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