Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt: ich bin bei der GKV freiwillig versichert. Meine Frau und meine 2 Kinder sind somit auch über die GKV im Rahmen der Familienversicherung versichert. Seit 2001 betreibt meine Frau einen kleines Geschäft. Die Einkünfte lagen in den Jahren immer unter der Bemessungsgrenze, so dass die Familienversicherung geprüft und von der GKV als ok bestätigt wurde. Im Jahr 2008 lagen die Einkünfte aber (etwas) höher als die Bemessungsgrenze. Im Jahr 2009 aber wieder unter der Bemessungsgrenze. Die Familienversicherung wurde nun für einen Zeitraum von 5 Monaten von der GKV rückwirkend gekündigt (von Ausstellung Steuerbescheid 2008 bis Ausstellung Steuerbescheid 2009).
Was bedeutet diese Kündigung denn nun genau? Ist mit Nachzahlungen für diese 5 Monate zu rechnen und wenn ja, wie ist denn die Bemessungsgrenze für die Errechnung der Nachzahlung?. Vielen Dank für Eure Hilfe.
Rückwirkende Kündigung GKV Familienversicherung
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 20 Gäste