Freiwillige KV Mitstreiter und Betroffene dringend gesucht!

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

DURON
Beiträge: 2
Registriert: 15.05.2011, 12:42

Freiwillige KV Mitstreiter und Betroffene dringend gesucht!

Beitragvon DURON » 15.05.2011, 13:37

Guten Tag liebe User,
ich bin neu hier in diesem Forum möchte mich zunächst vorstellen.
Mein Name ist "Duron" und ich bin von Geburt an Schwerbehindert.
Bis zum Eintritt in das Berufsleben war ich über die Familienversicherung meines Vaters mitversichert. 1985 wurde ich Beamter des Landes Nordrhein-Westfalen.
Hieraus ergibt sich folgende Problemstellung:

Beamte sind üblicherweise privat versichert und erhalten von ihrem
Dienstherrn eine Beihilfe.

Ich wurde bisher wegen Art und Schwere meiner Behinderung von der PKV nicht aufgenommen bzw. etwaige Zuschläge wären so hoch
gewesen das mir eine Bezahlung unmöglich gewesen wäre.

In der gesetzlichen Pflichtversicherung werde ich nicht aufgenommen
da ich Beamter bin.

Um überhaupt versichert zu sein, was in meiner Situation unumgänglich
ist, musste ich mich in der so genannten "freiwilligen Versicherung"
versichern.

Das bedeutet de facto:

Ich erhalte die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse jedoch ohne
Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung.

Bei der Beitragsberechnung der Krankenversicherung werden alle
Einkünfte mit einbezogen. (nicht so bei gesetzlicher Pflichtversicherung)

Ärztliche und andere Behandlungsleistungen werden nicht privat (GOÄ)
abgerechnet insofern kommt es trotz Beihilfeanspruch nicht zu einer
Zahlung durch die Beihilfe der Arbeitgeber beteiligt sich also nicht an den
Krankheitskosten.

Wenn ich eine PKV finden wurde die mich versichert müßte ich bis zur
Erstattung der Krankheitskosten in Vorleistung treten was mir jedoch
aufgrund der Höhe meiner Krankheitskosten und dem Mindestruhegehalt
was ich beziehe nicht möglich ist.

Der oben geschilderte Sachverhalt entspricht meines Wissens in gesetzlichen Bestimmungen und es insoweit nur moralisch bedenklich.
Dennoch möchte ich versuchen etwas gegen diese Ungleichbehandlung zu unternehmen und suche daher gleich gesinnte die bestenfalls
in ihrer eigenen Situation dieselben oder zumindest ähnliche
Bedingungen vorfinden.

Ziel ist es gegebenenfalls einen Verein oder eine Gemeinschaft zu gründen bzw. zu bilden die gemeinsam rechtliche Schritte (Sammelklage) unternimmt.
Ich habe bereits selbst mehrfach versucht Anwälte zu bemühen und bin immer wieder vertröstet worden mit dem Satz: "Sie sind eine Gesetzeslücke" Diese gilt es endlich schließen!

Ich hoffe auf rege Beteiligung solltet Ihr jemanden kennen der von ähnlichem betroffen ist gebt diese Information bitte weiter!
Sofern hier Anwälte mit entsprechenden Kenntnissen mitlesen wäre ich dankbar wenn sich diese ebenfalls melden würden.

Mit freundlichen Grüßen
Duron

Cassiesmann
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1167
Registriert: 08.03.2007, 22:17

Beitragvon Cassiesmann » 15.05.2011, 15:48

Hallo Duron,

Sie haben doch die Option in die PKV zu wechseln! Dank der Öffnungsaktion vor längjährig versicherte Beamte ist dies mit einem maximalen Risikozuschlag von 30% ohne Beihilfeergänzungstarif möglich.

https://bestellungen.pkv.de/w/files/sho ... echsel.pdf

Grüße
CM

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 15.05.2011, 17:59

Öhm Cassiesman, gibt es dort nicht ne Frist von 1 Jahr?

Aber jenes kannst Du mit Sicherheit besser beantworten.

Stellt sich die Frage, ob die PKV auch verpflichtet ist, diesem Ruheständler eine priv. Kv. anzubieten!

Damit wären wir beim berüchtigten Basistarif. Die Verpflichtung diesen Basistarif anzubieten, ergibt sich aus § 193 Abs. 5 VVG. Dort sind alle Personen aufgezählt, die die PKV nicht ablehnen darf.

Tja und wenn ich den § 193 Abs. 5 VVG lese, dann ist der Zug bei Duron leider abgefahren. Er hatte ein sog. einmalige Optionsrecht vom 01.01.2009 - 30.06.2009 in die PKV zu wechseln.

§ 193 VVG Versicherte Person; Versicherungspflicht
...

(5) Der Versicherer ist verpflichtet,
1.allen freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherten
a)innerhalb von sechs Monaten nach Einführung des Basistarifes,
...

Versicherung im Basistarif nach § 12 Abs. 1a des Versicherungsaufsichtsgesetzes zu gewähren.


Oder hat über diese Öffnungsaktion jeder Beamter zu jeder Zeit Anspruch auf einen Normaltarif mit nur 30 % Zuschlag?

DURON
Beiträge: 2
Registriert: 15.05.2011, 12:42

Beitragvon DURON » 15.05.2011, 18:59

Ich habe nochmals ein aktuelles Angebot bei einem Versicherer gemäß der Anregung von Cassiesmann
angefordert. Also abwarten und Tee...

Nach meinen bisherigen Erfahrungen waren die Angebote nicht bezahlbar und das Kleingedruckte
enthielt viele Ausnahmen die ich im Zweifel nicht gebrauchen kann.

Ein weiteres wenn auch anderes Problem ist die notwendigkeit der Vorleistung meinerseits ich
Produziere leicht Krankheitskosten von mehreren hundert Euro die Woche
diese mußte ich von meinem Mindestruhegehalt vorstrecken das hätte vermutlich Zahlungsunfähigkeit zur folge.

Grüße
Duron

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 15.05.2011, 19:12

Tja,

Ein weiteres wenn auch anderes Problem ist die notwendigkeit der Vorleistung meinerseits ich
Produziere leicht Krankheitskosten von mehreren hundert Euro die Woche
diese mußte ich von meinem Mindestruhegehalt vorstrecken das hätte vermutlich Zahlungsunfähigkeit zur folge.



Jenes ist im sog. Normaltarif in der Regel immer, dass man selber vorleisten muss.

Nur im berüchtigten Basistarif kann der Leistungserbringer (Arzt, Apotheker etc.) direkt mit der PKV abrechnen (vgl. § 6 Abs. 2 der MB-BT).


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 20 Gäste