Hallo zusammen,
ich habe das Forum schon etwas durchforstet, werde aber nicht ganz schlau aus den teilweise sehr unterschiedlichen Beiträgen.
Mein Partner (wir sind nicht verheiratet) ist leider seit über 1 Jahr arbeitslos und hat aufgrund meines "hohen" Einkommens keinen Anspruch auf Hartz IV. Daher muss er sich nun selbst versichern - hierfür wird wohl mein Bruttomonatsgehalt zugrunde gelegt, da ich privat versichert bin. Kann mir jemand von Euch mitteilen, wie hoch der Beitrag für die GKV in unserem Fall ungefähr ist (Brutto-Monatseinkommen ca. 5.000 EUR; ich gehe davon aus, dass wir den vollen Beitrag bezahlen müssen und nicht nur die Hälfte wie bei einem Angestelltenverhältnis, oder?)? Gibt es die Möglichkeit, um diese Bemessung drumherum zu kommen (unsere Ausgaben liegen insgesamt über meinem Einkommen) oder wie prüfen die KV, dass wir in einer Lebensgemeinschaft und nicht in einer WG wohnen?!
Gibt es auch die Möglichkeit, dass er sich in einer PKV versichert?
Für Eure Antworten schonmal vielen Dank im Voraus.
Grüße
Vero
Kein Hartz IV Anspruch - wie versichern?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
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- Postrank7
- Beiträge: 2509
- Registriert: 13.10.2009, 18:07
Round about 149 € wenn dein derzeitiger Lebensabschnittsgefährte keine eigenen Einnahmen hat die über 851 € im Monat liegen.
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/b ... d=159194,0
PKV Wechsel, wozu, Stellt sich immer die Frage wie alt , was ist geplant Risikofaktoren usw usw usw.
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/b ... d=159194,0
PKV Wechsel, wozu, Stellt sich immer die Frage wie alt , was ist geplant Risikofaktoren usw usw usw.
Hm vergil,
Nu helfe mir mal auf die Sprünge. Seit wann zählt das Einkommen des sog. Lebensabschnittsgefährten (sofern privat versichert)?
Es zählt nur das Einkommen des Ehegattens oder Lebenspartners nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (dies sind die Gleichgeschlechtlichen).
Zitat aus den einheitlichen Grundsätzen zur Beitragsermittlung:
(4) Bei Mitgliedern, deren Ehegatte oder Lebenspartner nach dem LPartG nicht einer Krankenkasse (§ 4 Abs. 2 SGB V) angehört, setzen sich die beitragspflichtigen Einnahmen aus den eigenen Einnahmen und den Einnahmen des Ehegatten oder Lebenspartners zusammen
Macht man es bei Euch etwa anders?
Äpfel sind keine Birnen, oder?
Von daher dürfte das Einkommen des Partners (nicht verheiratet) völlig schnuppe sein, die Posterin dürfte immer zum Mindestbeitrag eingestuft werden.
Round about 149 € wenn dein derzeitiger Lebensabschnittsgefährte keine eigenen Einnahmen hat die über 851 € im Monat liegen.
Nu helfe mir mal auf die Sprünge. Seit wann zählt das Einkommen des sog. Lebensabschnittsgefährten (sofern privat versichert)?
Es zählt nur das Einkommen des Ehegattens oder Lebenspartners nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (dies sind die Gleichgeschlechtlichen).
Zitat aus den einheitlichen Grundsätzen zur Beitragsermittlung:
(4) Bei Mitgliedern, deren Ehegatte oder Lebenspartner nach dem LPartG nicht einer Krankenkasse (§ 4 Abs. 2 SGB V) angehört, setzen sich die beitragspflichtigen Einnahmen aus den eigenen Einnahmen und den Einnahmen des Ehegatten oder Lebenspartners zusammen
Macht man es bei Euch etwa anders?
Äpfel sind keine Birnen, oder?
Von daher dürfte das Einkommen des Partners (nicht verheiratet) völlig schnuppe sein, die Posterin dürfte immer zum Mindestbeitrag eingestuft werden.
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- Postrank7
- Beiträge: 2509
- Registriert: 13.10.2009, 18:07
Hallo zusammen,
Rossi, Du hast Recht: ich wollte gerne wissen, ob mein Einkommen als Partnerin (nicht verheiratet, privat versichert) bei der Berechnung der Krankenkassenbeiträge meines Freundes (ALG I ist ausgelaufen, kein Hartz IV Anspruch) mit angerechnet wird. Wenn ich Deine Antwort richtig verstehe, ist das nicht der Fall.
Rossi: kannst Du mir vielleicht noch mitteilen, ob die einheitlichen Grundsätze zur Beitragsermittlung per 27.10.2008 die auf dem aktuellen Stand sind?
Danke.
Grüße
Vero
Rossi, Du hast Recht: ich wollte gerne wissen, ob mein Einkommen als Partnerin (nicht verheiratet, privat versichert) bei der Berechnung der Krankenkassenbeiträge meines Freundes (ALG I ist ausgelaufen, kein Hartz IV Anspruch) mit angerechnet wird. Wenn ich Deine Antwort richtig verstehe, ist das nicht der Fall.
Rossi: kannst Du mir vielleicht noch mitteilen, ob die einheitlichen Grundsätze zur Beitragsermittlung per 27.10.2008 die auf dem aktuellen Stand sind?
Danke.
Grüße
Vero
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