Hallo zusammen.
Vielleicht hat jemand eine ähnliche Erfahrung gemacht und hat Hinweise für mich oder aber jemand kann mir sogar helfen.
Ich versuche mein Problem deutlich und kurz zu schildern:
Ich bin Student und habe als Nebenerwerb in meinem Studium ein Gewerbe angemeldet. Zudem bin ich freiwillig bei einer BKK versichert, da ich keine Studententarife/-versicherungen mehr erhalten kann.
Nun zum Problem:
Ich habe mein Gewerbe im Juni 2005 angemeldet und bis Dezember 2005 ein Einkommen gehabt. Zudem habe ich neben den Einkünften aus dem Gewerbe, im März 2005 (1.-27. März) durch selbständige und freie Arbeit einen zusätzlichen Betrag als Einkommen gehabt und einen Arbeitszeitraum aufzuweisen. Dies ist alles bei allen offiziellen Stellen so angegeben worden.
Rückwirkend berechnet meine Krankenkasse nun (mit Steuerbescheid) einen neuen Beitrag bzw. nimmt eine Beitragsanpassung vor, was ja rechtens ist. In der Berechnung fliesst das Einkommen und der Arbeitszeitraum des Monats März jedoch nicht ein, bzw. dieser wird nicht angerechnet und es wird nun nach mehrmaliger neuer Berechnung des Beitragssatzes, Widersprüchen und keinerlei Begründung für das Vorgehen eine fadenscheinige Begründung geliefert die da heisst, 'Aufgrund der Veränderung der Verhältnisse' werde die Zeit nicht angerechnet.
Laut Satzung der BKK und des vernünftigen Menschenverstandes muss jeglicher Zeitraum und Verdienst in eine Beitragsbemessung einfliessen. Oder sehe ich das falsch (Was ich nach gründlicher Recherche und Informationen eigentlich ausschliessen kann)?
Mich interessiert jetzt, ob jemand ähnliche Erfahrungen gemacht hat oder jemand sogar Tips und Hinweise für mich hat und was ihr darüber denkt.
Beste Grüße, Dimi
Beitragsbemessung-Zeitraum wird nicht anerkannt-Begründung?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Ganz einfach:
Durch meine Einkünfte im März und den damit verbundenen Tätigkeitszeitraum würde es keine neue Beitragsanpassung geben. Somit keine Änderung im Beitrag und keine Nachzahlung.
Lässt man nun den März aussen vor (ohne jegliche Begründung), dann erfolgt eine Beitragsanpassung, eine höherer Beitrag wird rückwirkend festgesetzt und ich muss über 300 Euro nachzahlen.
Durch dass nicht Beachten des Zeitraums sinkt die Anzahl der Beitragstage (Divisor), wodurch mir dann ein höheres monatliches Einkommen berechnet wird.
Durch meine Einkünfte im März und den damit verbundenen Tätigkeitszeitraum würde es keine neue Beitragsanpassung geben. Somit keine Änderung im Beitrag und keine Nachzahlung.
Lässt man nun den März aussen vor (ohne jegliche Begründung), dann erfolgt eine Beitragsanpassung, eine höherer Beitrag wird rückwirkend festgesetzt und ich muss über 300 Euro nachzahlen.
Durch dass nicht Beachten des Zeitraums sinkt die Anzahl der Beitragstage (Divisor), wodurch mir dann ein höheres monatliches Einkommen berechnet wird.
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Re: Beitragsbemessung-Zeitraum wird nicht anerkannt-Begründu
Hallo Dimi.
Als Selbstständiger habe ich im Regelfall ein Geschäftsjahr dieses ist in den meisten Fällen identisch mit dem Kalenderjahr.
[quote]Nun zum Problem:
Ich habe mein Gewerbe im Juni 2005 angemeldet und bis Dezember 2005 ein Einkommen gehabt. [/quote]
das ist das Kalenderjahr 2005.
Darüber gibt es eine Steuererklärung und an Hand dieses Bescheides, wird für vorraussichtlich 12 Monate, bis zum Steuerbescheid 2006 dein Beitrag bestimmt.
Da taucht kein März 2006 auf auch kein Jannuar und Februar
Gruß
Ps. mit PKV wär das net passiert.
Als Selbstständiger habe ich im Regelfall ein Geschäftsjahr dieses ist in den meisten Fällen identisch mit dem Kalenderjahr.
[quote]Nun zum Problem:
Ich habe mein Gewerbe im Juni 2005 angemeldet und bis Dezember 2005 ein Einkommen gehabt. [/quote]
das ist das Kalenderjahr 2005.
Darüber gibt es eine Steuererklärung und an Hand dieses Bescheides, wird für vorraussichtlich 12 Monate, bis zum Steuerbescheid 2006 dein Beitrag bestimmt.
Da taucht kein März 2006 auf auch kein Jannuar und Februar

Gruß
Ps. mit PKV wär das net passiert.
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