Freiwill. gesetz. Versicherung-Einnahmen aus Kapitalvermögen

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Heinz_111
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Freiwill. gesetz. Versicherung-Einnahmen aus Kapitalvermögen

Beitragvon Heinz_111 » 03.06.2011, 09:46

Hallo,

bin noch nicht allzu lange freiwillig gesetzlich versichert (seit Mitte 2009) und habe nun Probleme mit dem jährlichen Auskunftsbogen zur Festellung der Einnahmen.



Zwei Problemkreise:

1.) Einnahmen aus Kapitalvermögen
In den mitgeschickten Erläuterungen steht hierzu: "Zinseinkünfte in voller Höhe. Der Sparerfreibetrag sind nicht abzugsfähig." Mehr steht da nicht.

Heißt nun wirklich nur Zinseinkünfte? Oder sind Einnahmen = Einkünfte nach Steuerrecht?

Beispiel, angenommen 2010 kam es zu:

Zinseinkünfte: +1000

Devisenspekulation (Südafr. Rand, Kanadische Dollar): -2000

Aktien: -1000



Was gebe ich nun an? Oder lasse ich das Feld einfach leer, weil Verluste überwiegen?

Geht das hier wie nach Steuerrecht? Aktienverluste sind steuerlich ja nur mit Aktiengewinnen, nicht aber mit Zinseinkünften verrechenbar.
Was mache ich wenn das Finanzamt die Verluste aus den Devisenspekulationen steuerlich nicht anerkennt?

Was gebe ich also an?



2.) Bei der Nachrechnung meiner Beiträge ist mir aufgefallen dass ich wahrscheinlich bei der letzten Prüfung 2010 vergessen habe Kapitalerträge aus 2009 in Höhe von +2000€ anzugeben (wirklich keine Absicht; kann nicht mehr nachvollziehen wie es dazu kam).

Der Plan war nun eben einen Brief zu schreiben und das zu melden. Welche Konsequenzen hat das bzw. wie verhalte ich mich am Besten?

Eigentlich wäre es ja so gelaufen, bei 2010 melde ich das, darauf werden meine Beiträge angepasst = erhöht. Nun habe ich aber 2010 keine Kapitalerträge mehr (siehe oben) was 2011 festgestellt wird, wäre das dann 2011 wieder erstattet worden?


Danke.

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 03.06.2011, 10:41

Hallo,
wenn es um die gleichen Einnahmearten geht, wie z.B. Kapitaleinkünfte, dann können diese miteinander saldiert werden, also 200,00 € plus zzgl. 3000.00€ minus ergibt nach Adam Riese 0,00 €.
Ich würde aber trotzdem nocheinmal das persönlilche Gespräch mit der Kasse suchen, damit da nix schief geht - es könnte auch sein dass die Kasse den passenden Einkommenssteurbescheid sehen will.
Gruss
Czauderna

Heinz_111
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Beitragvon Heinz_111 » 03.06.2011, 15:51

Nachtrag:

Habe bei der Krankenkasse angerufen, mir wurde erklärt dass die Berechnung tatsächlich analog zum Steuerrecht erfolgt. D.h. z.B. dass Aktienverluste tatsächlich nicht mit Zinseinkünften saldiert werden dürfen etc.

Habe mich verständigt den Steuerbescheid einzureichen, wird wohl das beste sein.

Leider bin ich bisher aus Zeitnot nicht zur Steuererklärung gekommen. Angenommen ich habe erst August einen Bescheid, hat das irgendwelche negativen Konsequenzen (etwa, falls der Beitrag eigentlich niedriger sein müßte als bisher berechnet)?
Danke.

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 03.06.2011, 18:37

Heinz_111 hat geschrieben:Nachtrag:

Habe bei der Krankenkasse angerufen, mir wurde erklärt dass die Berechnung tatsächlich analog zum Steuerrecht erfolgt. D.h. z.B. dass Aktienverluste tatsächlich nicht mit Zinseinkünften saldiert werden dürfen etc.

Habe mich verständigt den Steuerbescheid einzureichen, wird wohl das beste sein.

Leider bin ich bisher aus Zeitnot nicht zur Steuererklärung gekommen. Angenommen ich habe erst August einen Bescheid, hat das irgendwelche negativen Konsequenzen (etwa, falls der Beitrag eigentlich niedriger sein müßte als bisher berechnet)?
Danke.


Hallo,

wenn du ihn gleich nach Erhalt bei der Kasse einreichst, wird nur für die Zukunft umgestellt.
Gruss
Czauderna


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