GKK Beitragsnachzahlungen nach Heirat?

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Franz Gans
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GKK Beitragsnachzahlungen nach Heirat?

Beitragvon Franz Gans » 31.05.2011, 13:55

Hallo,
folgendes: Mann und Frau leben zusammen sind aber nicht verheiratet, der Mann ist bei einer GKK versichert die Frau war Selbständig und bis 2006 bei einer PKK versichert konnte dann aber keine Beiträge wegen Umsatzrückgang mehr bezahlen und wurde von der PKK gekündigt.
Jetzt möchten beide Heiraten und die Ehefrau in Spe nach der Heirat in die GKK ihres zukünftigen Gattes (Famielienversichrung) aufgenommen wird.
Meine Frage: macht die GKK das so einfach mit oder müsste die Frau die ja mittellos ist oder der Mann der zwar Geld zum Überleben hat aber kein Einkommen eine Beitragsnachzahlung seit 01.04.2007 leisten, was ein Ding der Unmöglichkeit wäre?
Um geistreiche Antworten wäre ich sehr dankbar.

Gruß Franz.

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 31.05.2011, 18:49

Hm sagen wir mal so, wennnachgewiesen wird das zum Zeitpunkt der Heirat die zukünftige Ehefrau nicht versichert und wäre der PKV zu zuordnen, scheert es die GKV relativ selten. Eigentlich garnicht, denn grundsätzlich würde nur denn die GKV greifen, wenn vorher auch eine Mitgliedschaft in der GKV bestand.

Dipling
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Beitragvon Dipling » 31.05.2011, 18:53

Die Frau ist als zuletzt PKV-versicherte der PKV zuzuordnen.Die GKV darf also nicht nachfordern, da in der GKV keine Versicherungspflicht bestand. In dieser Konstellation drohen bei Eintritt in die Familienversicherung also keine Nachzahlungen.

Wichtig ist, sich nicht von der GKV an die PKV zwecks vermeintlicher "Nachzahlungen" oder "rückwirkender Versicherung" verweisen zu lassen. Dafür gibt es weder eine rechtliche Grundlage noch ist in der PKV eine "rückwirkende Versicherung" im o.g. Sinne möglich.

Franz Gans
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Beitragvon Franz Gans » 31.05.2011, 22:08

Stimmt das wirklich oder ist das nur so eine Idee? Entschuldigung für dieses Misstrauen aber man hört und liest soviel über Nachzahlungen an Krankenkassen.
Also wenn das wirklich Stimmt wären die zwei heilfroh und würden dann gerne zum Standesbeamten gehen.
Oder sollte man sich vorher noch mal sicherheitshalber bei der GKK informieren, natürlich sollte man keine schlafende Hunde wecken.

Vielen Dank für die Auskunft.

Gruß Franz.

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Beitragvon Vergil09owl » 01.06.2011, 07:50


Franz Gans
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Beitragvon Franz Gans » 01.06.2011, 11:11

Hallo,
nochmals vielen Dank für die kompetenten Antworten!

Gruß Franz.

Rariwede
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Beitragvon Rariwede » 06.06.2011, 21:41

Noch eine Nachfrage: gilt das auch wenn der Ehemann in Spe "nur" freiwillig versichert ist?
Damit meine ich dass nach Heirat die Frau in die freiwillige Familienversichrung aufgenommen wird, oder machen die Kassen Unterschiede zwische Pflicht un freiwilliger Versicherung?

VLG Franz.

Dipling
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Beitragvon Dipling » 07.06.2011, 18:14

Ob der Ehemann freiwillig oder pflichtversichert ist, spielt für die Aufnahme der Ehefrau in die Familienversicherung keine Rolle.

Franz Gans
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Beitragvon Franz Gans » 07.06.2011, 18:30

Vielen Dank für diese sehr aufschlussreiche Antwort.

Viele Grüße.


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