Krankenversicherung für meine Ausländische Frau

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confusion
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Krankenversicherung für meine Ausländische Frau

Beitragvon confusion » 07.06.2011, 22:06

Hallo liebe Forums Mitglieder.

Meine Ukrainische Frau kommt nun nach Beendigung Ihres Studiums zu mir nach Deutschland. Sie ist Diplom Musikerin und arbeitete als Musiklehrerin.
Die Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre hatte Sie bereits beim letzten Besuch erhalten.
Jetzt Suche ich für Sie eine Krankenversicherung.
Da ich privat versichert bin, kann Sie nicht über mich Familien-versichert werden.
In einer Gesetzlichen Versicherung darf Sie nicht als Freiwillig Versicherte aufgenommen werden da sie aus einem nicht EU Ausland kommt. (Aussage der AOK)
Sie wird nach Ende der Sommerferien hier als Selbständige Musiklehrerin für eine Musikschule arbeiten.
Wenn die Diplome Apostilliert sind wird Sie auch einen Aufnahmeantrag über die Künstlersozialversicherung stellen.
Private Krankenversicherungen nehmen meine Frau auch nur mit hohen horrenden Aufschlägen auf. Weil sie Ausländerin ist.
Da ich auch Gewerblich nebenberuflich im Musikbereich tätig bin überlege ich Sie bei mir einzustellen. Wir wollen später sowieso in dem Bereich zusammen arbeiten.
Kann mir jemand sagen ab welchen Verdienst jemand in einer GKV versichert werden kann um den Versicherungsschutz auch in Anspruch nehmen? Ich habe etwas gelesen ab 800 Euro Monatlich.
In der sogenannten Gleitzonenregelung von 400-800 Euro muss man bereits zuvor in einer GKV Krankenversichert gewesen sein. Das Gilt dann wohl nicht für meine Frau. Wäre für ein paar Tips und Infos sehr dankbar. Ich möchte Sie die ersten Tage hier nicht ohne Versicherungsschutz lassen.

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Beitragvon DKV-Service-Center » 07.06.2011, 22:23

Hallo es reicht eine Anstellung ab 401 Euro.
Damit befindet Sie sich in der Gleitzone, eine Vorversicherung ist nicht notwendig das Versicherungspflicht ausgelöst wird.
Gruß


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