PKV zur GKV, bitte um Hilfe

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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utu
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PKV zur GKV, bitte um Hilfe

Beitragvon utu » 16.06.2011, 01:37

Hallo,

ich habe mich zu dieser Thematik schon durch einige Threads hier durchgelesen, jedoch bin ich zu widersprüchlichen Aussagen gekommen, bzw., wollte doch noch einmal selber Nachfragen, ob und wie es möglich ist:

Ich muss ab September wohl oder übel ALG2 beantragen, zzt. bin ich noch in der PKV und an einer Hochschule immatrikuliert, dies wird sich jedoch ab August ändern.

Unter welchen Umständen kann ich nun in die GKV, ist dies stets auf freiwilliger Basis des Versicherungsunternehmens?

Danke

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Beitragvon Bärliner49 » 16.06.2011, 11:19

also , soweit ich weiß muss das Amt deine PKV erstmal übernehmen.Dann würde ich mal mit dem sachbearbeiter reden wegen übergang zur GKV

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Beitragvon DKV-Service-Center » 16.06.2011, 19:39

Auweia das Amt möchte ich auch haben, welche die Beiträge übernimmt, wir haben hier zwar Fälle gehabt aber erst nach schweren Kampf.
Gruß

utu
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Beitragvon utu » 17.06.2011, 10:20

Hallo,

es geht nicht darum, ob das Amt meine PKV übernehmen würde. Ich bin wirklich in einer Notsituation, Einzelheiten will ich jetzt nicht unbedingt hier offen legen. Kann/sollte ich einfach mal einen Antrag bei einer GKV stellen, so schnell wie möglich, noch vor einem ALG2 Antrag, oder ist dies eher aussichtslos?

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Beitragvon DKV-Service-Center » 17.06.2011, 19:22

und ohne Einzelheiten wissen wir nicht was los ist, in der geschilderten Situation sehe ich keine Möglichkeit für die GKV. Alleine die Begrifflichkeiten werden durcheinandergeworfen.

"""freiwilliger Basis des Versicherungsunternehmens"""

hm das bezieht sich meiner Meinung nach auf eine Private Krankenversicherung und diese entlässt mich taggenau wenn ich die Versicherungspflicht nachweise. Eine Kasse (Gesetzlich) darf nicht als Student aufnehmen da ja einst eine Befreiung beantragt wurde.
Gruß

Dipling
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Beitragvon Dipling » 17.06.2011, 20:14

Die GKV darf PKV-versicherte nicht ohne weiteres aufnehmen.

Zum Wechsel in die GKV muss eine Versicherungspflicht ausgelöst werden.
In der Regel erfolgt dies mittels einer die hauptberuflichen Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung.

Es gibt jedoch eine ganze Reihe anderer Tatbestände:

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__5.html

Andere Möglichkeit, falls verheiratet und die eigenen Einkünfte 365 EUR mtl. nicht überschreiten: Aufnahme in die kostenlose Familienversicherung des GKV-versicherten Ehegatten.

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Beitragvon utu » 17.06.2011, 21:35

Hallo,

danke für die weitere Auskunft bis jetzt. Mit "freiwilliger Basis des Versicherungsunternehmen" meinte ich, ob es gesetzliche Vorgaben gibt, die einer GKV verbieten mich aufzunehmen, oder, ob ich einfach auf "gut Glück", einen GKV Antrag stellen kann, und es nach ihrer Prüfung hin akzeptiert oder verweigert werden kann. Hier ein paar Einzelheiten, ich möchte eigentlich ungern zu viel dazu sagen:

- seit ca. 1,5 Jahren krankheitsbedingt vom Studium beurlaubt, jedoch noch eingeschrieben, daher noch Status als Student + GKV Befreiung
- muss das Studium jetzt jedoch aus verschiedenen Gründen, Geldmangel, Verlauf der Krankheit abbrechen, mich also exmatrikulieren
- habe kein eigenes Einkommen außer Kindergeld und Halbwaisenrente, zusammen also ca 400 euro im Monat, die Halbwaisenrente wird also auch eingestellt
- meine derzeitige PKV ist die AXA
- falls ich ALG2 beantrage, und die PKV übernommen würde, werden jedoch nicht der hohe Selbstbehalt übernommen, die Kosten könnte ich nicht tragen
- ob ein Wechsel Vertraglich in den Basistarif zum jetzigen Zeitpunkt möglich ist, weiss ich nicht (habe keinen Zugriff auf meine Versicherung, da ich sie nie selber abgeschlossen habe)
- selbst der Basistarif ohne SB der AXA wäre eine zu Hohe Belastung, weil nur 75% meiner derzeitigen Behanlungskosten übernommen werden würde (dies wäre ind er GKV 100%<- komisch, ich dachte immer der Basistarif sollte deckungsgleich sein)

Daher, bitte ich noch einmal, mir vielleicht irgendwie einen Weg aufzuzeichnen, was ich jetzt machen soll(te), ob es zeitlich wichtige Rahmen gibt, z.B. PKV jetzt kündigen (vor ALG2 Antrag), oder einfach auf gut Glück GKV Antrag stellen, ect.

Danke fürs Lesen

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 18.06.2011, 14:01

Hallo,
grundsätzlich ist ein Wechsel von der PKV in die GKV nur bei Eintritt von Krankenversicherungspflicht oder Anspruch auf Familienversicherung möglich.
Der Bezug von ALG 2 zählt nicht zu den Gründen - hier wechselt der PKV-Versicherte in den Basis-Tarif, den die PKV anbieten muss und der Leistungsträger (ARGE) übernimmt die Beiträge.
Gruss
Czauderna

Rossi
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Beitragvon Rossi » 18.06.2011, 22:21

Also, ich habe es so verstanden, dass Utu jetzt ein Schlupfloch sucht um wieder in die GKV zu kommen.

Daher, bitte ich noch einmal, mir vielleicht irgendwie einen Weg aufzuzeichnen, was ich jetzt machen soll(te), ob es zeitlich wichtige Rahmen gibt, z.B. PKV jetzt kündigen (vor ALG2 Antrag), oder einfach auf gut Glück GKV Antrag stellen, ect.


Übers ALG II kommt utu definitiv nicht in die GKV; das klappt seit dem 01.01.2009 nicht mehr. utu verbleibt in der PKV. Zudem kam utu die priv. Kv. auch nicht kündigen.

Wenn utu ALG II bekommt, hat sie allerdings Anspruch auf den Basistarif (Wechsel gem. § 204 VVG) und der Beitrag ist zu halbieren. Der halbierte Beitrag wird auch ohnen Mullen und Knullen vom Jobcenter übernommen. Der Anspruch auf den Basistarif besteht auch nur, wenn tatsächlich ALG II bezogen wird, ansonsten kann utu nicht wechseln.

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Beitragvon utu » 18.06.2011, 23:52

Hallo,

also gibt es definitiv keinen Weg für mich in die GKV zu kommen, ohne ein Arbeitsverhältnis aufzunehmen? Und selbst dann, ist ein Wechsel überhaupt möglich?

Das mit dem Basistarif und dass er übernommen wird hatte ich schon in Erfahrung gebracht, doch leider übernimmt der PKV Basistarif nicht alle meine Behandlungen zu 100%. Auch ein in Vorleistung treten der Medikamente die ich nehmen muss, im Monat ca 200Euro könnte ich dann nicht wirklich bewältigen. Ich weiss wirklich nicht, was ich jetzt tun soll.

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Beitragvon DKV-Service-Center » 19.06.2011, 09:18

warum soll oder muss Utu in den Basistarif?
auch für andere PKV Tarife gibt es einen Zuschuss.
Den würde ich ersteinmal erfragen.
Gruß

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Beitragvon Vergil09owl » 19.06.2011, 10:18

Bist du aufgrund des Halbwaisenrentenbezuges eigentlich auch von der Versicherungspflicht befreit? Oder entspringt die Halbwaisenrente aus einer Beamtenversorgung?
Zuletzt geändert von Vergil09owl am 19.06.2011, 10:47, insgesamt 1-mal geändert.

Dipling
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Beitragvon Dipling » 19.06.2011, 10:39

Ein Wechsel in die GKV ist wie schon geschrieben nur unter den Voraussetzungen einer Versicherungspflicht oder Familienversicherung möglich. Die Versicherungspflicht/Familienversicherung sollte mindestens 12 Monate andauern, um anschließend in der GKV verbleiben zu dürfen.

Zu ergänzen ist ist, dass auch die GKV Behandlungen und Medikamente nicht vollständig übernimmt, sondern regelmäßig Zuzahlungen (Praxisgebühr, Fahrtkosten, Heilmittel, Verordnungen jeweils 10 EUR, für jedes Medikament 5-10 EUR) bis zur individuellen Belastungsgrenze (1-2% des jährlichen Bruttoeinkommens) erheben muss.

Die PKV muss die Leistungen des Basistarifs den Leistungen der GKV so genau wie möglich nachbilden, gravierende Unterschiede darf es nicht geben. Insbesondere gelten die Belastungsgrenzen von 1-2% des Bruttoeinkommens auch im Basistarif. Das entspricht für ALG2-Empfänger jährlichen Zuzahlungen von weit unter 100 EUR, also wenigen EUR pro Monat. Daher halte ich die Befürchtungen für unbegründet.

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Beitragvon utu » 20.06.2011, 03:39

DKV-Service-Center hat geschrieben:warum soll oder muss Utu in den Basistarif?
auch für andere PKV Tarife gibt es einen Zuschuss.
Den würde ich ersteinmal erfragen.
Gruß


Ich müsste gezwungenermaßen in den Basistarif wechseln, so denke ich mir das, weil alle anderen Tarife eine zu hohe Selbstbeteiligung haben, ca 800Euro im Jahr und es dort auch keine Belastungsgrenze gibt.

Vergil09owl hat geschrieben:Bist du aufgrund des Halbwaisenrentenbezuges eigentlich auch von der Versicherungspflicht befreit? Oder entspringt die Halbwaisenrente aus einer Beamtenversorgung?


Das weiß ich nicht, nein keine Beamtenversorgung. Außerdem endet die Halbwaisenrente mit Beendigung des Ausbildungsstatus.

Dipling hat geschrieben:Die PKV muss die Leistungen des Basistarifs den Leistungen der GKV so genau wie möglich nachbilden, gravierende Unterschiede darf es nicht geben. Insbesondere gelten die Belastungsgrenzen von 1-2% des Bruttoeinkommens auch im Basistarif. Das entspricht für ALG2-Empfänger jährlichen Zuzahlungen von weit unter 100 EUR, also wenigen EUR pro Monat. Daher halte ich die Befürchtungen für unbegründet.


Ich hab im Groben keinen direkten 1zu1 Vergleich des Basistarifes meiner PKV, ich hatte nur auf Anhieb gesehen, dass nur 75% meiner Hauptbehandlungen übernommen werden, in der GKV sind das 100%.
Das es auch eine Belastungsgrenze im PKV Basistarif gibt wäre mir neu, ich kann dazu keinerlei Informationen finden.

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Beitragvon Dipling » 21.06.2011, 17:38

Eine Wechselpflicht in den Basistarif infolge ALG2-Bezuges gibt es nicht. Gleichwohl ist die Erstattung auf die halbierten Kosten des Basistarifs begrenzt.

Zu den Leistungen des Basistarifes und zur Belastungsgrenze (S. 55 Punkt 5):
http://www.pkv.de/recht/allgemeine_vers ... 09_pdf.pdf


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