Bürgerantlastungsgesetz - muss ich unterschreiben?

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Josephine
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Bürgerantlastungsgesetz - muss ich unterschreiben?

Beitragvon Josephine » 17.06.2011, 22:15

Hallo,

ich habe bitte eine Frage: Ich bin Studentin, aber weil meine Eltern selbstständig sind, muss ich meine Beiträge selbst zahlen bzw. bin nicht über die Familienversicherung versichert.
Nun habe ich von meiner Krankenkasse einen Bescheid über das Bürgerentlastungsgesetz bekommen - ich soll unterschreiben, dass meine Kasse dem Finanzamt meine Beitragshöhen übermittelt und meine Steuer-ID erfragen darf. Das soll mir steuerliche Vorteile bringen (?). Da ich aber keine noch Steuern zahle, ist das doch egal, oder? Muss ich das unterschreiben? Ist jetzt der dritte Brief, den ich bekomme.

Danke im Voraus!

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 18.06.2011, 13:58

Hallo,
muessen musst du nicht, aber "davonlaufen" kannst du auf Dauer auch nicht. Das verhält sich genau so wie mit der lebenslangen Rentenversicherungsnummer, die heute schon bei der Geburt vergeben wird oder der lebenslangen Krankenversichertennummer, die fast alle gesetzlich Krankenversicherte schon haben (ohne dass sie es z.T. selbst wissen).
Mein Rat - stimme zu und die Sache ist erledigt, denn wie gesagt, früher oder später passiert das eh.
Wie geschrieben nur ein Rat.
Gruss
Czauderna

ratte1
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Beitragvon ratte1 » 18.06.2011, 14:31

Hallo,

die Beitrags-Meldung der KK beim Finanzamt führt zudem m.W. nur zu einer Minderung der Steuerlast, da diese Beiträge als Vorsorgeleistung berücksichtigt würden.

Mfg
ratte2

Cassiesmann
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Beitragvon Cassiesmann » 18.06.2011, 17:38

@Ratte: Im Falle von Beitragsrückerstattungen aus Vorjahren bei nicht mehr bestehenden Versicherungen kann auch eine steuersteigernde Wirkung entstehen.

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Beitragvon ratte1 » 18.06.2011, 22:05

Cassiesmann hat geschrieben:@Ratte: Im Falle von Beitragsrückerstattungen aus Vorjahren bei nicht mehr bestehenden Versicherungen kann auch eine steuersteigernde Wirkung entstehen.
:?: Bitte hilf mir, ich verstehe das nicht. Wenn sie in diesem Jahr Beiträge zahlt, also steuerentlastende Elemente hat, wie kann sich das negativ auswirken?

MfG
ratte1

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Beitragvon Christa43 » 19.06.2011, 11:03

ratte1 hat geschrieben:
Cassiesmann hat geschrieben:@Ratte: Im Falle von Beitragsrückerstattungen aus Vorjahren bei nicht mehr bestehenden Versicherungen kann auch eine steuersteigernde Wirkung entstehen.
:?: Bitte hilf mir, ich verstehe das nicht. Wenn sie in diesem Jahr Beiträge zahlt, also steuerentlastende Elemente hat, wie kann sich das negativ auswirken?

MfG
ratte1

Hallo ratte1
in der PKV tritt dieser Fall häufig auf.
nur mal als fiktives Beispiel:
Josephine zahlt in diesem Jahr 12 x 200 Euro = 2.400 Euro
Das KV-Unternehmen splittet diesen Betrag in Beitragsanteile die einer GKV-Versicherung entsprechen und Wahlleistungen (2-Bettzimmer, Chefarztbehandlung usw.
Da sie im Vorhahr keine Leistungen in Anspruch genommen hat, erhält sie in diesem Jahr eine Beitragserstattung von 3 Monatsbeiträgen.
Diese Beitragserstattung wird ebenfalls gesplittet und der zuständigen Stelle gemeldet.
Insoweit verringern sich dann die steuerlich zu berücksichtigenden Beiträe

Gruß
Christa

PS: dies sind natürlich nur grundlegende Ausführungen.
Da Josephine derzeit keine Steuern zahlt, ist eine solche Meldung ohne Bedeutung.

Josephine
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Beitragvon Josephine » 19.06.2011, 11:47

Danke für die schnellen Antworten.

Verstehe ich das richtig, dass es demnach völlig egal ist, ob ich jetzt einwillige oder nicht, weil ich weder Vor- noch Nachteile davon habe?

Christa43
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Beitragvon Christa43 » 19.06.2011, 12:01

Josephine hat geschrieben:Danke für die schnellen Antworten.

Verstehe ich das richtig, dass es demnach völlig egal ist, ob ich jetzt einwillige oder nicht, weil ich weder Vor- noch Nachteile davon habe?

Ja, das ist richtig.
Aber es kann auch keinen Schaden anrichten wenn Du jetzt einwilligst.

Christa

Christa43
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Beitragvon Christa43 » 19.06.2011, 12:14

Hallo Josephine,
nochmals zu Deiner Ausgangsfrage.
Das Krankenversicherungsunternehmen schreibt jeden an, da dort nicht bekannt ist ob jemand Steuern zahlt.

Die Aussage "steuerliche Vorteile" ist etwas misslungen.

Der Vorteil ist nur, dass bei einer Einkommenssteuererklärung die gezahlten Beiträge nicht mehr angegeben werden müssen und nicht vergessen gehen können, da sie dem Finanzamt schon bekannt sind.

Aber - wie schon gesagt - nur dann von Bedeutung, wenn überhaupt eine Einkommenssteuererklärung in Betracht mommt.

Gruß von Christa


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