Hallo, ich habe folgendes Problem, das ich schildern möchte:
-Selbständig ab Feb. 2007 mit Gründungszuschusss der Arbeitsagentur
-ab diesem Zeitpunkt freiwillig bei der gesetzlichen XX versichert
-Für 2007 normaler Beitrag nach gesetzlichem Mindesteinkommen (soweit alles ok für 2007)
-Beitragsbescheid für 2008 (erstellt am 3.12.2007) weiterhin normaler Beitrag nach Mindesteinkommen(mit Hinweis"bis zur Vorlage von Einkommensnachweisen bereichnen wir weiterhin die Beiträge unter Vorbehalt...)
-Beitragsbescheid für 2009 (erstellt am 19.12.2008) weiterhin normaler Beitrag nach Mindesteinkommen ("bis zur Vorlage von Eink.Nachweisen..)
-ESt- Bescheid für 2008 (erstellt am 27.4.09) sofort nach Erhalt bei der XX eingereicht
-XX schickt mir Fragebogen zur Prüfung der Familienversicherung bei hauptberuflich selbständigen Erwerbstätigen für 2008 (Anmeldung des § 10(3) SGB V) zu und Fragebogen Angaben zur Feststellung der Familienversicherung
- ich fülle alles aus (monatl. Einkommen unter 360 € und unter 18h)
- X stuft mich rückwirkend 1.1.08-31.12.08 als Familienversicherte
ein und erstattet die Beiträge für 2008
in dem Fragebogen zur Prüfung der Familienvers. hatte ich angegeben, dass mein Einkommen für 2009 voraussichtlich über 360 € liegt, weil ich noch nicht wusste, wie sich meine Selbständigkeit entwickelt und ich nichts nachzahlen wollte)
-für 2009 das gleiche Spiel. ESt-Bescheid 09 nach Erhalt der XX eingereicht, Fragebogen ausgefüllt (Einkommen und Stunden lagen wieder unter den Grenzen). XX stuft mich am 21.6.10 wieder für den Zeitraum 1.1.09-31.12.09 als Familienversicherte ein und erstattet die Beiträge 2009.
-Beitragsbescheid für 2010 (erstellt 22.12.09) auch wieder mit Beitrag nach Mindesteinkommen bis zur Vorlage von Einkommensnachweisen...
-ESt-Bescheid für 2010 sofort Anfang Juni 2011 bei der XX eingereicht und die beiden Fragebögen ausgefüllt (Einkommen und Stunden lagen wieder unter den Grenzen)
und nun kommts:
Ich habe nur ein Schreiben der XX erhalten, dass ich ab dem 01.07.11 als Familienversicherte eingestuft bin. Daraufhin rief ich bei XX an und sprach mit der selben Sachbearbeiterin, die bereits 2008 und 2009 für mich zuständig war. Auf meine Frage, warum ich denn für 2010 die Beiträge wie in den Vorjahren nicht erstattet bekomme, fing sie an, hektisch herumzustottern und behauptete, dass das in der Vergangenheit wohl falsch gelaufen sei und dass das jetzt nicht mehr möglich ist.
Ich habe in 2010 oder 2011 keinerlei Info (nur die normalen Bescheide zum 1.1.) über irgendwelche Änderungen erhalten.
Was nun?
Rückwirkende Familienversicherung nicht mehr möglich
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
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Tja, Du hast ein fettes Problem.
Die innovative und creative Kasse hat jetzt offensichtlich selber mal in die eigene Satzung geguckt und dabei festgestellt, dass eine freiw. Kv. niemals rückwrikend beendet wird, wenn eine Familienverischerung theoretisch bestehen könnte.
Dies wurde hier im Forum schon bis zum Erbrechen diskutiert. Es kommt einzig und allein auf die Satzungsregelung der jeweiligen Kasse an.
Die innovative und creative Kasse hat jetzt offensichtlich selber mal in die eigene Satzung geguckt und dabei festgestellt, dass eine freiw. Kv. niemals rückwrikend beendet wird, wenn eine Familienverischerung theoretisch bestehen könnte.
Dies wurde hier im Forum schon bis zum Erbrechen diskutiert. Es kommt einzig und allein auf die Satzungsregelung der jeweiligen Kasse an.
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Vielen Dank für die Antwort.
Das leuchtet mir ein.
Kann denn die XX rückwirkend die irrtümlich erstatteten Beiträge für 2008 und 2009 zurückfordern?
Ich hatte meinen ESt-Bescheid für 2009 nach Erhalt in 2010 sofort eingereicht. Hätte die XX mich dann nicht schon in 2010 ab Folgemonat (also Juni 2010) als Familienversicherte einstufen müssen (so wie sie das jetzt in 2011 gemacht hat)?
Das leuchtet mir ein.
Kann denn die XX rückwirkend die irrtümlich erstatteten Beiträge für 2008 und 2009 zurückfordern?
Ich hatte meinen ESt-Bescheid für 2009 nach Erhalt in 2010 sofort eingereicht. Hätte die XX mich dann nicht schon in 2010 ab Folgemonat (also Juni 2010) als Familienversicherte einstufen müssen (so wie sie das jetzt in 2011 gemacht hat)?
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Ich muss leider nochmal fragen bzw. um Antwort bitten:
Die Satzung der XX hab ich im Netz runtergeladen, aber die genaue Regelung nicht gefunden. Is ja jetzt auch egal, ich hab rumgegoogelt - die Einstufung erfolgt im Folgemonat nach Steuerbescheid. Die XX hätte mich also erst ab Steuerbescheid in 2009 als Familienversicherte einstufen dürfen. 2008 u. bis mitte 2009 hätte ich also zahlen müssen. Unterm Strich ist es also Geldmäßig "richtig" gelaufen (oder, zitter?).
Ich hab jetzt einfach nur Bammel, dass die XX jetzt im nachhinein irgendwas beitragsmäßig von mir will. Können die denn den ganzen Fall nochmal aufrollen? Der Fehler lag ja jetzt nicht bei mir.

Die Satzung der XX hab ich im Netz runtergeladen, aber die genaue Regelung nicht gefunden. Is ja jetzt auch egal, ich hab rumgegoogelt - die Einstufung erfolgt im Folgemonat nach Steuerbescheid. Die XX hätte mich also erst ab Steuerbescheid in 2009 als Familienversicherte einstufen dürfen. 2008 u. bis mitte 2009 hätte ich also zahlen müssen. Unterm Strich ist es also Geldmäßig "richtig" gelaufen (oder, zitter?).
Ich hab jetzt einfach nur Bammel, dass die XX jetzt im nachhinein irgendwas beitragsmäßig von mir will. Können die denn den ganzen Fall nochmal aufrollen? Der Fehler lag ja jetzt nicht bei mir.

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Sorry, irgendwie war bei mir nicht der Groschen gefallen, wo ich in der Satzung suchen muss. Nachdem ich nun einige alte Beiträge durchgeackert habe, in denen Rossi die Regelungen verschiedener Kassen bezüglich der Familienversicherung reinkopiert hatte, is der Groschen nun gefallen.
Bei meiner Kasse steht folgendes:
§ 47
Ende der freiwilligen Mitgliedschaft bei Austrittserklärung
Die freiwillige Mitgliedschaft endet unabhängig vom Zeitpunkt der Abgabe der Austrittserklärung mit Beginn einer Familienversicherung (§ 10 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch).
Die Satzung is aus 2005, in den 30 Nachträgen zur Satzung ist am § 47 nix geändert worden.
So weit, so gut. Die Regelungen der anderen Kassen hatte ich ja verstanden, aber die obige kann ich nicht deuten. Wann beginnt denn genau die Familienversicherung?
Bei meiner Kasse steht folgendes:
§ 47
Ende der freiwilligen Mitgliedschaft bei Austrittserklärung
Die freiwillige Mitgliedschaft endet unabhängig vom Zeitpunkt der Abgabe der Austrittserklärung mit Beginn einer Familienversicherung (§ 10 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch).
Die Satzung is aus 2005, in den 30 Nachträgen zur Satzung ist am § 47 nix geändert worden.
So weit, so gut. Die Regelungen der anderen Kassen hatte ich ja verstanden, aber die obige kann ich nicht deuten. Wann beginnt denn genau die Familienversicherung?
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