mein problem ist, das mein vater vollzeit selbststaendig ist und somit nicht in die kankenversicherungspflicht rutscht, lt. arge.
die meinten er muesse eine teilzeitbeschaeftigung als selbststaendiger ausfuehren im die kriterien der krankenversicherungspflicht zu erfuellen.
was sagt ihr dazu?
Intensivstation ohne KK / pers. Beratungsstellen? DRINGEND!
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Die Aussage der ARGE ist pottfalsch.
Aber ich merke schon, hier geht das Pontius-Pilatus-Spiel wieder los.
Na ja, dann renne mal zur priv. Kv. hin (ARGE hat es ja gesagt), die priv. Kv. wird den Vater nicht nehmen, da er ins Lager der GKV gehört.
Dann gehst Du wieder zur ARGE und der Sachbearbeiter ist völlig ratlos und weiß nicht mehr ein und aus.
Aber ich merke schon, hier geht das Pontius-Pilatus-Spiel wieder los.
Na ja, dann renne mal zur priv. Kv. hin (ARGE hat es ja gesagt), die priv. Kv. wird den Vater nicht nehmen, da er ins Lager der GKV gehört.
Dann gehst Du wieder zur ARGE und der Sachbearbeiter ist völlig ratlos und weiß nicht mehr ein und aus.
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 24 Gäste