freiwillig in GKV- wann Steuerbescheid– Nachzahlung

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Ninadu
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freiwillig in GKV- wann Steuerbescheid– Nachzahlung

Beitragvon Ninadu » 26.07.2007, 12:31

Hallo beisammen,

ich bin durch google hier gelandet und hoffe ihr könnt mir Antworten auf meine Fragen geben:

Ich bin seit einigen Jahren freiwillig in der GKV versichert. Obwohl ich anfangs sehr wenig, bis fast gar kein Einkommen hatte musste ich immer den Mindestbeitrag der Selbständigen zahlen.
Bis dass mir dann jemand gesagt hatte, da ich sehr wenig Einkommen habe und auch unter 20 Wochenstunden arbeite und verheiratet bin, kann ich einen Antrag auf nebenberuflich selbständig stellen, da wird dann der Mindestbeitrag von um die 900 EUR berechnet.
Nun seit ca. 2005 ist mir das auch anerkannt worden und ich zahle im Monat nun 130 KV-Beitrag.
Im Jahr 2006 hatte ich einen großen Auftrag und auch mehr verdient – ich hatte damals bei der GKV nachgefragt, wie denn das nun sei… da wurde mir gesagt, der Beitrag wird immer vom aktuellen Steuerbescheid berechnet und da ich diesen noch nicht hatte…
Jetzt habe ich aber heute den Steuerbescheid von 2006 bekommen und muss estmal heftig Steuern nachzahlen :shock:
Meine Frage jetzt an euch:
Wann muss ich der GKV den Steuerbescheid zusenden? Jetzt sofort, nachdem ich diesen erhalten habe?
Oder reicht das dann im Dezember, wenn ich das Schreiben für die jährliche Befragung des Einkommens erhalte?
Darf die GKV dann für das Jahr 2006 Beiträge nachfordern und auch jetzt für das halbe Jahr 2007? :?
Oder wird der neue (höhere) Beitrag dann erst für 2008 berechnet?

Mir bereitet das Ganze nämlich ziemlich arge Magenschmerzen - da die Steuernachzahlung und kommende Vorauszahlungen echt meinen ganzen Kontostand leerräumt und ich eine Beitragsnachzahlung der GKV wirklich nicht mehr verkraften könnte :(

(Vor allem habe ich, als ich sehr wenig verdient hatte und ewig viel KV-Beitrag gezahlt hatte nie was zurückbekommen…)


Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen und wisst Antworten auf meinen Fragen!

Danke!!!

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Beitragvon Experte_24 » 26.07.2007, 14:09

Du musst den Steuerbescheid "eigentlich" sofort der GKV zusenden. Kannst den aber auch am Ende des Jahres abgeben.

Nachfordern werden die auf jeden Fall und zwar Rückwirkend ab dem Zeitpunkt an dem die höheren Einkünfte erzielt wurden.

Die GKV kennt da kein pardon, schließlich haben die kein Geld.

Da schwebt ein riesengroßen Damoklesschwert über Dir, das ich leider nicht einfach entfernen kann.

Schon mal über eine PKV nachgedacht ?

Ninadu
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Beitragvon Ninadu » 26.07.2007, 14:23

Danke für die Antwort.

Das ist ja echt furchtbar!!!!

PKV geht leider nicht, dazu bin ich zu wenig gesund...


Und wenn ich jetzt in eine andere GKV wechsle?
Oder ist das zu offensichtlich?
Dann würde ja die Einkommensbefragung am Ende des Jahres wegfallen... (was laut meiner jetzigen GKV ja immer für die Beitragsberechnung für das neue Jahr wäre – und im neuen Jahr wäre ich dann ja nicht mehr bei denen...)
… irgendwie komm ich mir von meiner derzeitige GKV etwas ver**** vor. Rückerstattet wird nix, aber kräftig nachzahlen soll man schon... vor allem einer von denen sagt, die Beitragserhöhung gilt erst für die Zukunft, und der andere wiederum gibt eine ganz andere Antwort wieder.....

echt zum aus der haut fahren


Gibt´s nicht doch noch positivere Antworten????
Das die GKV wirklich die Beiträge erst für die Zukunft erheben darf???

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Beitragvon Experte_24 » 26.07.2007, 15:39

Die Beiträge in der GKV richten sich in erster Linie nach dem Einkommen. Wenn das Einkommen sich erhöhnt, steigt zwangsläufig auch der Beitrag.

Ein guter Steuerberater kann da bestimmt helfen, die Kosten zu minimieren. Aber dazu ist es nun zu spät, da ja der Bescheid vom Finanzamt bereits da ist.

Eine Möglichkeit á la "jetzt Wechseln und hoffen dass die nichts merken" gibt es nicht.

So ist das System.

Ninadu
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Beitragvon Ninadu » 26.07.2007, 15:51

Nu ja, dass die die Beiträge für die Zukunft erhöhen, dass finde ich ja auch völlig okay……… nur eben für ein/oder zwei :? Jahre nachfordern hingegen weniger...

Bin mir nun etwas unsicher... denn ich habe gegoogelt und gegoogelt – und auch einige Infos gefunden, dass die GKV die Beiträge erst für die Zukunft, eben ab Ausstellung des neuen Steuerbescheides, erhöhen darf. Oder ist das auch von GKV zu GKV verschieden……? :?:

Das weiß wohl nur meine GKW wirklich, hmm………
(nur ich will die ja auch nicht auf irgendwas draufstossen……)
Mal kucken……hmmm :roll: :roll:

fwilke
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Beitragvon fwilke » 26.07.2007, 20:51

Nur mal so am Rande: Was heißt denn "zu wenig gesund"?
Ein bisschen krank?
Richtig krank?
Schwer krank?

Geht mich ja nix an - aber interessieren tut's mich schon.

Frank Wilke

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Beitragvon Ninadu » 27.07.2007, 07:41

Hallo Frank,

zu weng gesund heisst, ich hab´s´immer wieder mal mit dem Rücken, war früher mal wg. einer psychosomatischen Erkrankung in Behandlung – auf jeden Fall bekomme ich keine Berufsunfähigkeitsversicherung, wurde immer abgelehnt... (echt heftig, da heisst´s immer ein BU ist das wichtigste überhaupt, aber die bekommt man anscheinend nur, wenn man rundum gesund ist). Bei einer PKV würde ich wahrscheinlich horrende Beiträge zahlen… – kommt für mich auch eigentlich gar nicht in Frage.

Werde das jetzt wohl mit meiner GKV abklären und hoffen, dass die die Beiträge jetzt nur für die Zukunft anheben...
Gab´s da nicht mal nen Gesetzestext, dass es verfassungswidrig ist, dass die Krankenkassen zu viel gezahlte Beiträge nicht rückerstatten, aber andererseits für doe Vergangenheit Beiträge nachfordern können...?

So viel ich jetzt schon herausgefunden habe, dass wohl nicht alle Krankenkassen Beiträge nachfordern... da will ich mal hoffen, dass meine zu denen gehört, die das nicht tun.... oder hängt dies dann von dem jeweiligen Bearbeiter ab... :?:

fwilke
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Beitragvon fwilke » 27.07.2007, 10:06

Hallo Ninadu,

"immer wieder mal mit dem Rücken" ist natürlich zu schwammig, um daraus eine konkrete Aussage für eine PKV zu treffen. Du ziehst also aus der BU-Ablehnung Rückschlüsse auf die Versicherbarkeit in der PKV? Das ist dann doch etwas voreilig.

Und "früher" mal in Behandlung ... da wäre schon sehr entscheidend ob es länger als 3, 5 oder 10 Jahre her ist.

"Wahrscheinlich horrende Beiträge" ist auch eine Aussage, auf die ich mich erst einmal nicht versteifen würde.

Gibt es außer Deinen Annahmen noch fassbare Gründe die gegen eine PKV sprechen?

Frank Wilke


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