ich bin durch google hier gelandet und hoffe ihr könnt mir Antworten auf meine Fragen geben:
Ich bin seit einigen Jahren freiwillig in der GKV versichert. Obwohl ich anfangs sehr wenig, bis fast gar kein Einkommen hatte musste ich immer den Mindestbeitrag der Selbständigen zahlen.
Bis dass mir dann jemand gesagt hatte, da ich sehr wenig Einkommen habe und auch unter 20 Wochenstunden arbeite und verheiratet bin, kann ich einen Antrag auf nebenberuflich selbständig stellen, da wird dann der Mindestbeitrag von um die 900 EUR berechnet.
Nun seit ca. 2005 ist mir das auch anerkannt worden und ich zahle im Monat nun 130 KV-Beitrag.
Im Jahr 2006 hatte ich einen großen Auftrag und auch mehr verdient – ich hatte damals bei der GKV nachgefragt, wie denn das nun sei… da wurde mir gesagt, der Beitrag wird immer vom aktuellen Steuerbescheid berechnet und da ich diesen noch nicht hatte…
Jetzt habe ich aber heute den Steuerbescheid von 2006 bekommen und muss estmal heftig Steuern nachzahlen

Meine Frage jetzt an euch:
Wann muss ich der GKV den Steuerbescheid zusenden? Jetzt sofort, nachdem ich diesen erhalten habe?
Oder reicht das dann im Dezember, wenn ich das Schreiben für die jährliche Befragung des Einkommens erhalte?
Darf die GKV dann für das Jahr 2006 Beiträge nachfordern und auch jetzt für das halbe Jahr 2007?

Oder wird der neue (höhere) Beitrag dann erst für 2008 berechnet?
Mir bereitet das Ganze nämlich ziemlich arge Magenschmerzen - da die Steuernachzahlung und kommende Vorauszahlungen echt meinen ganzen Kontostand leerräumt und ich eine Beitragsnachzahlung der GKV wirklich nicht mehr verkraften könnte

(Vor allem habe ich, als ich sehr wenig verdient hatte und ewig viel KV-Beitrag gezahlt hatte nie was zurückbekommen…)
Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen und wisst Antworten auf meinen Fragen!
Danke!!!