Folgendes:
Bin Mitte letzten Jahres aus der Familienversicherung raus gefallen, da 23 Jahre alt geworden.
Hatte mich dann nicht neu versichert, da ich einen Job in Aussicht hatte. Daraus ist leider nichts geworden.
Nun wollte ich mich freiwillig versichern, was bekanntlich nicht geht. So soll ich jetzt für die Pflichtversicherung Beiträge nachzahlen - in meinem Fall fast 450 Euro.
Aber wo soll ich die jetzt bitte hernehmen? Von der Agentur für Arbeit bekomme ich kein Geld, weil ich nicht genügend eingezahlt habe und vom Sozialamt nicht, weil meine Eltern - bei denen ich noch wohne - "zu viel" verdienen.
Beiträge nachzahlen?!
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Tja, wenn man nicht zahlen kann, dann ist das natürlich schlecht!!!
Der KV-Schutz wird jetzt gem. § 16 Abs. 3 a SGB V ruhend gestellt. D. h. nur in akuten Notfällen zahlt die Krankenkasse, eine sog. Notversorgung besteht also.
Aber damit werden die Beitragsschulden natürlich nicht erlassen. Löhnen musst Du auf jeden Fall.
Der KV-Schutz wird jetzt gem. § 16 Abs. 3 a SGB V ruhend gestellt. D. h. nur in akuten Notfällen zahlt die Krankenkasse, eine sog. Notversorgung besteht also.
Aber damit werden die Beitragsschulden natürlich nicht erlassen. Löhnen musst Du auf jeden Fall.
Was ich mich frage: Angenommen ich wäre erst Mitte 2008 aus der Familienversicherung gefallen und hätte mich dann vorerst nicht versichert. Wie würde es dann mit der Nachzahlung aussehen? Soll ich dann etwa zwölf oder mehr Monatsbeiträge nachzahlen? Oder würde ich dann automatisch wegen der Pflichtversicherung weiter versichert werden?
Diese sog. Pflichtversicherung der Nichtversicherten wurde zum 01.04.2007 neu geschaffen. Sie stellt für die Kv´s auch völliges Neuland dar.
Ne Menge Kunde sind völlig überraschend in diese KV reingekommen.
Wir hatten letztens einen Fall, da war die Kundin letztmalig 1957 versichert. Jetzt ist sie wieder in der GKV. Ne Menge Kunden schlummern noch im dunkeln.
Künftig ist davon auszugehen, dass bspw. nach dem Ausscheiden aus der Familienversicherung (Altersgrenze) die Krankenkasse unverzüglich prüfen werden, wie jemand anschliessend versichert ist. Denn schliesslich ist die letzte Krankenkasse für diese Pflichtversicherung zuständig.
Es werden dann vermutlich nicht so grosse Beitragsnachforderungen kommen.
Ne Menge Kunde sind völlig überraschend in diese KV reingekommen.
Wir hatten letztens einen Fall, da war die Kundin letztmalig 1957 versichert. Jetzt ist sie wieder in der GKV. Ne Menge Kunden schlummern noch im dunkeln.
Künftig ist davon auszugehen, dass bspw. nach dem Ausscheiden aus der Familienversicherung (Altersgrenze) die Krankenkasse unverzüglich prüfen werden, wie jemand anschliessend versichert ist. Denn schliesslich ist die letzte Krankenkasse für diese Pflichtversicherung zuständig.
Es werden dann vermutlich nicht so grosse Beitragsnachforderungen kommen.
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