Habe ich eine Chance in die GKV zurückzukehren?

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linvail
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Habe ich eine Chance in die GKV zurückzukehren?

Beitragvon linvail » 30.07.2007, 18:24

Hallo alle zusammen. Ich durchstöbere seit einigen Tagen diverse Foren mit dem Thema Krankenkassen, aber eindeutige Antworten finde ich nicht.

Zum Problem:
Ich bin September letzten Jahres aus meiner GKV ausgeschlossen worden, da ich die Beitragsänderungen nicht bei der automatischen Überweisung berücksichtigt habe. Daraus resultierten falsche Beiträge an zwei aufeinanderfolgenden Monaten. Ergebnis: Verlust der Krankenversicherung, sofortige Exmatrikulation. Das war eindeutig meine Schuld, aber mein Leben hat sich seitdem verändert.

Ich habe mehrmals Kontakt mit meiner alten GKV (IKK Nordrhein) aufgenommen, aber eine Rückkehr war nicht möglich, da keine Versicherungspflicht bestand (keine Versicherungspflichtige Anstellung).

Jetzt habe ich aber gehört, das es seit 01. April 2007 eine Versicherungspflicht gibt, und meine alte Krankenkasse mich wieder aufnehmen muss. Auf eine Anfrage bestätigte man mir das auch. Man schickt mir jetzt neue Antragsunterlagen zu. Ich müsse lediglich nachträglich die Beiträge ab April 2007 zahlen, womit ich kein Problem habe. Das Geld bekomme ich zusammen.

Einige andere Leute, und auch Foren sagen aber, das eine Rückkehr in die GKV nicht möglich sei. Ich bin nicht arbeitslos gemeldet, und beziehe generell keine Sozialleistungen.

Mache ich mir also umsonst Hoffnungen, wieder Krankenversichert zu sein, und mein Studium wieder aufnehmen zu können?

Vielen Dank im Vorraus!
Zuletzt geändert von linvail am 30.07.2007, 18:50, insgesamt 2-mal geändert.

Frank
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Beitragvon Frank » 30.07.2007, 18:38

Jetzt habe ich aber gehört, das es seit 01. April 2007 eine Versicherungspflicht gibt, und meine alte Krankenkasse mich wieder aufnehmen muss. Auf eine Anfrage bestätigte man mir das auch.


glaube deiner krankenkasse und nicht allen forumsbeiträgen (außer unseren :D )

seit dem 01.04.07 muss dich die kasse wieder aufnehmen.

linvail
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Beitragvon linvail » 30.07.2007, 18:49

Das hört sich ja sehr gut an.

Danke für die Auskunft!

EDIT:

Warum gibt es dann immer mehr Menschen in Deutschland ohne Krankenversicherung, wenn es doch jetzt eine Rückkehrmöglichkeit gibt?

Ich meine damit nicht die Leute, die schlicht und ergreifend nicht die finanziellen Möglichkeiten haben, sondern die die es sich leisten können, aber offensichtlich von ihrer alten Krankenkasse abgelehnt werden?

Ich kenne nämlich so einen Fall: Bei den Überweisungen an die gesetzliche KK gepennt, ausgeschlossen, kann aber trotz guter Finanzieller lage (Eltern u. Verwandte geben ihm das Geld) nicht mehr in seine alte KK zurückkehren.

Das ist nämlich der Grund, warum ich hier Frage, das hat mir nämlich jede Hoffnung auf eine neue KK Mitgliedschaft genommen.

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Beitragvon Experte_24 » 30.07.2007, 19:52

Es gibt nicht nur eine RückehrMÖGLICHKEIT sondern eine RückehrPFLICHT. Wenn jemand vorher GKV versichert war und jetzt unversichert ist, wird er ab dem 01.04.2007 dort "Zwangsmitglied" und muss auch ab dem 01.04. Beiträge (nach)zahlen. Will er wechseln, z.B. in eine PKV um Beiträge zu sparen MUSS er die gesetzliche Kündigungsfrist von 2 vollen Monaten einhalten.

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Beitragvon fwilke » 30.07.2007, 20:18

Hallo zusammen,

was ich bisher noch nicht gehört habe: Wenn jemand keine Krankenversicherung hat, wird er exmatrikuliert? Ist das so? Wo steht das?

Frank Wilke

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Beitragvon linvail » 30.07.2007, 21:10

fwilke hat geschrieben:Hallo zusammen,

was ich bisher noch nicht gehört habe: Wenn jemand keine Krankenversicherung hat, wird er exmatrikuliert? Ist das so? Wo steht das?

Frank Wilke


Leider ist das so. In der Wikipedia ist das ganz gut ohne Beamtendeutsch erklärt.

http://de.wikipedia.org/wiki/Exmatrikulation

Interessanterweise ging das bei mir extrem schnell. Die Krankenkasse hat sich nicht mal eine Woche Zeit gelassen, dann war die Meldung über den KK Ausschluss beim Studierendenamt/Sekretariat, welches mir dann unverzüglich den Bescheid über das Ende meiner FH Mitgliedschaft zugeschickt hat.

Tja, und da ich es nicht schaffte, innerhalb der Frist einen Nachweis über eine neue KK Mitgliedschaft vorzulegen, war es das dann mit meinem Studium.

fwilke
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Beitragvon fwilke » 30.07.2007, 21:46

Hallo linvail,

wieder mal was dazu gelernt. Danke!!

Tja, dann nix wie hin zur KK und wieder versichern - wenn das Geld vorhanden ist, stellt die Aufnahme kein Problem dar.

Wie die Kollegen schon schrieben: Nicht Recht, sondern Pflicht zur Versicherung ist angesagt!

Frank Wilke

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Beitragvon Frank » 30.07.2007, 22:25

warum hast du dich damals nicht privat versichert?

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Beitragvon linvail » 30.07.2007, 23:20

Frank hat geschrieben:warum hast du dich damals nicht privat versichert?


Gute Frage, ich war damals von der ganzen Angelegenheit überrollt worden, und kannte meine Möglichkeiten nicht. Ich habe dann nur von meinen Eltern und Verwandten gesagt bekommen, das eine Privatversicherung nur für Selbstständige und Leute mit sehr gutem Gehalt möglich sei, und das man einmal privat Versichert nicht mehr in die GKV zurückkehren kann.

Nun ja, bin kein Experte auf dem Gebiet, im Gegenteil. Was diese bürokratischen Vorgänge angeht, bin ich recht hilflos, zugegeben.

Meiner Meinung nach ist die Beratung von den Krankenkassen aber auch extrem schlecht, die IKK hätte sich bei mir melden können, das sich die Gesetzgebung geändert hat. Da kommt man sich eher wie ein Bittsteller und nicht wie ein Kunde vor.

Ich möchte mich nochmals bei euch bedanken!


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