Hallo und guten Tag,
Frau X hat eine 22-jährige Tochter die Studentin ist.
Das Kind ist in der Ehezeit geboren, die Ehe wurde kurz nach der Geburt geschieden.
Frau X ist in der GKV pflichtversichert, der Exmann ist in der PKV versichert und hat ein Einkommen von ca. 150 000 Euro.
Das Kind konnte deshalb wohl nicht in GKV familienversichert sein.
Nun hat ein Familiengericht durch Beschluß festgestellt, daß der Ex-Ehemann nicht der Vater des Kindes ist. Als Vater wurde Herr Z. festgestellt. Der Beschluß ist rechtkräftig.
Das Kind ist somit unehelich und damit keinen weiteren "Elternteil" im Sinne von § 10 Abs. 3 SGB V.
Kann das Kind nun bei Frau X familienversichert werden ?
Gruß von Christa
Rückkehr in die Familienversicherung
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