Wie versichert vor Auslandsaufenthalt

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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schwabengirl_fs
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Wie versichert vor Auslandsaufenthalt

Beitragvon schwabengirl_fs » 02.08.2007, 12:45

Hallo,

ich habe da mal eine Frage.

Ab 14. November werde ich für 1 Jahr zum Arbeiten nach Kanada gehen.
Ab dem Abflugtag und Ankunft in Kanada bin ich versichert für das 1 Jahr über eine extra abeschlossene Versicherung.

Jetzt habe ich meinen Job hier in Deutschland bereits zum 31. Oktober gekündigt, da es wegen Abflug 14. November nicht möglich ist zum 15. November zu kündigen.

Jetzt meine Frage, wie kann ich oder bin ich Krankenversichert in den 2 Wochen vor meiner Ausreise nach Kanada.

Habe ja meinen Job schon selbst gekündigt und arbeitssuchend bin ich ja auch nicht.

Vielen Dank schon mal für die Antworten

schwabengirl_fs

Cassiesmann
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Re: Wie versichert vor Auslandsaufenthalt

Beitragvon Cassiesmann » 02.08.2007, 13:18

Diese Frage ist seit dem 01.01.07 einfach zu beantworten. Wenn Sie bislang in der GKV waren, müssen Sie sich bis zum Abflug, ggf. freiwillig (klingt bei einer Pflicht blöd), in der GKV weiterversichern.

Wenden Sie sich an Ihre GKV!

Experte_24
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Beitragvon Experte_24 » 02.08.2007, 13:24

Richtig, nach SGB V §5 Abs13a bist Du nach wie vor versicherungspflichtig. An die Kasse wenden, den Paragraphen vor den Latz ballern und sich versichern.

schwabengirl_fs
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Beitragvon schwabengirl_fs » 02.08.2007, 13:48

Aja,

also ich wende mich direkt an die Krankenversicherung.

Danke für die Hilfe.

schwabengirl_fs

Rossi
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Beitragvon Rossi » 02.08.2007, 18:20

Na ja, dass sieht zumindestens der Spitzenverband der Krankenkassen (Dachverband vieler Krankenkassen) in seinem Rundschreiben vom 20.03.2007 etwas anders.

Hier bleibt zu berücksichtigen, dass noch ein sog. nachgehender Versicherungsanspruch bis max. 1 Monat nach dem Ausscheiden (Kündigung Arbeit) besteht. Sofern im Anschluss keine ausreichende Absicherung im Krankheitsfall besteht, tritt dann erst rückwirkend die Versicherungspflicht ein.

Will heissen, für die 14 Tage geniesst Du den nachgehenden Versicherungsanspruch.

Klar, Du kannst natürlich auch eine freiwillige KV beantragen. Die KV wird sich definitiv nicht weigern diesen Antrag entgegen zu nehmen. Aber dann musst Du auch löhnen.

Der nachgende KV-Schutz ist kostenlos.


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