Freiwillige Krankenversicherung ohne eigenes Einkommen

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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MilaBu
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Freiwillige Krankenversicherung ohne eigenes Einkommen

Beitragvon MilaBu » 01.08.2011, 13:56

Hallo,

Ich habe vor kurzen mein Zeeitstudium angefangen und war bis jetzt als Studentin pflichtversichert. In diesem semester bin aber 30 geworden und muss die Mitgliedschaft bei meiner krankenkasse freiwillig fotsetzten.

Ich selbst habe kein eigenes Einkommen, bin aber verheiratet. Mein Mann ist privat versichert. Kinder haben wir keine.

Wie ich verstanden habe, wird der Beitrag für meine Versicherung vom Einkommen meines Mannes ausgerechnet.

Meine Frage ist, ob der Beitrag nur aus dem Gehalt oder aus dem Gesamten Einkommen wie Gehalt, Einnahmen aus Kapitalerträgen oder Vermietung usw. errechnet? Ist es gesetzlich geregelt? Wo kann man mehr zu meinem Fall nachlesen?

Vielen Dank im Voraus!

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 01.08.2011, 16:16

Hallo,
in der gemeinsamen Vereinbarung zur Beitragsberechnung ab dem 01.01.2009 finde ich folgendes :
"Der Begriff „Einnahmen des
Ehegatten“ umfasst unter anderem auch Einnahmearten, die bei Versicherung
des Ehegatten in der GKV nicht der Beitragspflicht unterliegen würden (z. B.
Arbeitsentgelt aus einer geringfügigen Beschäftigung
)."

Gruss
Czauderna


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