Sorry, lotta, ich habe es definitiv auch nicht falsch verstanden.
Ich wollte nur zum Ausdruck bringen, dass viele Bescheide der Jobcenter - genauso wie die Bescheide der Kassen - einfach nur fehlerhaft sind.
Teilweise geht es um die Einhaltung von Verfahrensvorschriften und teilweise auch um das sog. materielle Recht (einfach nur Wunschdenken)!
Seit Juli 2010 nicht mehr versichert- was nun?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
So, ich melde mich mal zurück, denn am Freitag hatte ich dann endlich Post der AOK im Kasten und nun gehts los, Herr Rossi.
Die AOK hat mir einen Fragebogen zur Versicherung geschickt, den ich bitte gewissenhaft auszufüllen habe..sollte ich keine Angaben machen wären sie berechtigt dem Amt (der meldenden Stelle) eine Ablehnung meiner Versicherung zu geben.
Wichtig ist aber dieser Absatz:
Das trifft ja auf mich zu, muss ich also auch angeben nehm ich mal an.
Dieser Paragraph besagt ja folgendes:
Ich habe ja derzeit gar kein Einkommen. Können die dann trotzdem die Beiträge von mir rückfordern? Ich hab das ja so verstanden, dass die dies erst können, wenn ich wieder in Arbeit stehe, weg vom Amt, und dann auch auf raten eingehen müssten?
Was soll ich jetzt tun, bzw wie soll ich mich nun weiter verhalten?

Die AOK hat mir einen Fragebogen zur Versicherung geschickt, den ich bitte gewissenhaft auszufüllen habe..sollte ich keine Angaben machen wären sie berechtigt dem Amt (der meldenden Stelle) eine Ablehnung meiner Versicherung zu geben.
Wichtig ist aber dieser Absatz:
Sofern es in Ihrem Versicherungsverlauf vor Beginn des Alg 2-Bezuges zeiten ohne Absicherung im Krankheitsfall gibt, ist die als weitere Anlage beigefügte Information zur Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V von Bedeutung.
Das trifft ja auf mich zu, muss ich also auch angeben nehm ich mal an.
Dieser Paragraph besagt ja folgendes:
Die für diesen Zeitraum fälligen Beiträge richten sich nach den Einkommensverhältnissen und sind vom Versicherten zu tragen. Beiträge sind auch für zurückliegende Zeiträume zu entrichten, unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt die Versicherungspflicht festgestellt wird. Im Einzelfall ist es möglich, dass die Beiträge durch Dritte (z. B. Sozialamt) getragen werden. Dies ist dort direkt zu beantragen.
Ich habe ja derzeit gar kein Einkommen. Können die dann trotzdem die Beiträge von mir rückfordern? Ich hab das ja so verstanden, dass die dies erst können, wenn ich wieder in Arbeit stehe, weg vom Amt, und dann auch auf raten eingehen müssten?
Was soll ich jetzt tun, bzw wie soll ich mich nun weiter verhalten?
Na wunderbar,
Ich suche gerade das SGB V durch und finde für diese Aussage kein rechtliches Fundament.
Sorry, Lotta2011, es wird leider Zeit, dass für die ALG II-Empfänger das neue gemeisames Rundschreiben herausgegeben wird. Das aktuell gültige datiert vom 27.01.2007 und beinhaltet nicht die Änderungen zum 01.01.2009. In dem Entwurf - leider noch nicht veröffentlicht - steht es klipp und klar drinne.
Sobald dies Rundschreiben veröffentlicht ist, dann ist das Theater endlich vorbei.
Für Dich gelten ausschießlich die Bestimmugen des § 5 Abs. 5a SGB V.
Es gibt zwei Möglichkeiten der Ablehnung durch die Kasse:
1. Alternative
Eine Ablehnung ist korrekt, wenn 1 Tag vor dem Leistungsbeginn des ALG II-Bezuges eine priv. Kv. bestanden hat. Gretchenfrage, bist Du privat versichert gewesen? Nein, also ist diese Voraussetzung nicht erfüllt.
2. Alternative
Eine Ablehnung ist korrekt, wenn 1 Tag vor dem Leistungsbeginn der Antragsteller nicht versichert war. Dies ist hier offensichtlich wohl der Fall. Aber weitere Voraussetzung für die Ablehnung ist dann, dass der Kunde selbständig oder gar Beamter war. Gretchenfrage, bist Du selbständig oder Beamtin gewesen? Nein, also ist diese Voraussetzung auch nicht erfüllt.
In § 5 Abs. 5a SGB steht nix im Ansatz, dass man vorher die Pflichtversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V herstellen muss, um durch den ALG-Bezug wieder in die Solidargemeischaft zu kommen.
Also, last und least; teile der Kasse mit, dass Du unmittelbar vor dem ALG II-Bezug weder privat versichert gewesen bist, noch bist Du selbständig oder sonst einen Personenkreis nach § 6 Abs. 1 oder 2 SGB V zuzuordnen.
Das ist alles.
Aber Du wirst vermutlich wieder einmal abgelehnt. Tja, mittlerweile kann ich es auch nicht mehr ändern und kann den zahlreichen Hilfeschreien hier im Forum auch nicht mehr nachkommen.
Du bist einzig und allein nunmehr dem Schicksal der Kasse ausgesetzt, sorry es tut mir leid.
In meinem Bereich des Jobcenters läuft so etwas nicht, ich belle für meine Kunden. Aber ich kann mittlerweile nicht mehr für alle bellen.
Es steht hier zig mal im Forum; jetzt musst Du selber lesen und Dir das entsprechende zusammenkramen oder gar klein beigeben, den Bogen treu und brav ausfüllen und löhen.
Mehr kann ich für Dich nicht tun.
Sofern es in Ihrem Versicherungsverlauf vor Beginn des Alg 2-Bezuges zeiten ohne Absicherung im Krankheitsfall gibt, ist die als weitere Anlage beigefügte Information zur Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V von Bedeutung.
Ich suche gerade das SGB V durch und finde für diese Aussage kein rechtliches Fundament.
Sorry, Lotta2011, es wird leider Zeit, dass für die ALG II-Empfänger das neue gemeisames Rundschreiben herausgegeben wird. Das aktuell gültige datiert vom 27.01.2007 und beinhaltet nicht die Änderungen zum 01.01.2009. In dem Entwurf - leider noch nicht veröffentlicht - steht es klipp und klar drinne.
Sobald dies Rundschreiben veröffentlicht ist, dann ist das Theater endlich vorbei.
Für Dich gelten ausschießlich die Bestimmugen des § 5 Abs. 5a SGB V.
Es gibt zwei Möglichkeiten der Ablehnung durch die Kasse:
1. Alternative
Eine Ablehnung ist korrekt, wenn 1 Tag vor dem Leistungsbeginn des ALG II-Bezuges eine priv. Kv. bestanden hat. Gretchenfrage, bist Du privat versichert gewesen? Nein, also ist diese Voraussetzung nicht erfüllt.
2. Alternative
Eine Ablehnung ist korrekt, wenn 1 Tag vor dem Leistungsbeginn der Antragsteller nicht versichert war. Dies ist hier offensichtlich wohl der Fall. Aber weitere Voraussetzung für die Ablehnung ist dann, dass der Kunde selbständig oder gar Beamter war. Gretchenfrage, bist Du selbständig oder Beamtin gewesen? Nein, also ist diese Voraussetzung auch nicht erfüllt.
In § 5 Abs. 5a SGB steht nix im Ansatz, dass man vorher die Pflichtversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V herstellen muss, um durch den ALG-Bezug wieder in die Solidargemeischaft zu kommen.
Also, last und least; teile der Kasse mit, dass Du unmittelbar vor dem ALG II-Bezug weder privat versichert gewesen bist, noch bist Du selbständig oder sonst einen Personenkreis nach § 6 Abs. 1 oder 2 SGB V zuzuordnen.
Das ist alles.
Aber Du wirst vermutlich wieder einmal abgelehnt. Tja, mittlerweile kann ich es auch nicht mehr ändern und kann den zahlreichen Hilfeschreien hier im Forum auch nicht mehr nachkommen.
Du bist einzig und allein nunmehr dem Schicksal der Kasse ausgesetzt, sorry es tut mir leid.
In meinem Bereich des Jobcenters läuft so etwas nicht, ich belle für meine Kunden. Aber ich kann mittlerweile nicht mehr für alle bellen.
Es steht hier zig mal im Forum; jetzt musst Du selber lesen und Dir das entsprechende zusammenkramen oder gar klein beigeben, den Bogen treu und brav ausfüllen und löhen.
Mehr kann ich für Dich nicht tun.
Ich wollte doch mal eben den aktuellen Stand der Dinge posten, damit man den Glauben an nette Mitarbeiter von Krankenkassen nicht verliert.
Es kam ja nun der Bogen von der AOK, wo ich reinschreiben sollte, wo ich wann versichert war. Hab ich brav ausgefüllt, aber nicht die Zeit, wo ich eben nicht versichert war...ich dachte mir schon, dass man mich daraufhin anrufen würde.
Kam auch so...aber es war eine sehr nette Mitarbeiterin aus einer ganz anderen Filiale und nicht meiner eigentlichen der AOK. Ich habe ihr alles geschildert was sie wissen wollte, auch warum ich in der Zeit nicht versichert war und das ich bereits mehrfach bei meiner AOK Geschäftsstelle vorgesprochen habe und die mich nicht aufnehmen wollten bevor nicht die Bürgerversicherung rückwirkend abgeschlossen wird.
Daraufhin sagte sie wortwörtlich "Bullshit". ^^ Wer mir denn sowas erzählen würde. Ich wieder brav Auskunft gegeben. Sie meinte, ich kann ja gar nichts zahlen jetzt bei Hartz IV..also woher nehmen? Und wenn ich in der zeit nie beim Arzt war, brauche ich auch die Bürgerversicherung nicht rückwirkend abschließen, denn es wurden ja auch keine Leistungen erbracht. Hab ihr dann gesagt, dass ich ja im August meinen Ischiasnerv eingeklemmt hatte und somit mir 3-4 Mal Spritzen abgeholt habe...und im Oktober notfallmäßig beim Zahnarzt war. Hmm, meinte sie...dann müsste man eigentlich eine Bürgerversicherung abschließen, weil die dann letztlich günstiger kommt als die Arztrechnungen. Sie meinte aber, wir machen erstmal nichts...vielleicht kommt ja davon gar nichts mehr, denn es ist ja auch schon ein paar Monate zurück...und damit würden wir uns einfach erst beschäftigen wenn es soweit ist. Und wenn ich Fragen habe, soll ich mich doch einfach zukünftig an sie wenden. Und ich soll um Gottes Willen nun auch endlich meine Arztbesuche wahrnehmen, ich müsste nun keine Angst mehr haben ob irgendwas in der Schwebe hängt.

Es kam ja nun der Bogen von der AOK, wo ich reinschreiben sollte, wo ich wann versichert war. Hab ich brav ausgefüllt, aber nicht die Zeit, wo ich eben nicht versichert war...ich dachte mir schon, dass man mich daraufhin anrufen würde.
Kam auch so...aber es war eine sehr nette Mitarbeiterin aus einer ganz anderen Filiale und nicht meiner eigentlichen der AOK. Ich habe ihr alles geschildert was sie wissen wollte, auch warum ich in der Zeit nicht versichert war und das ich bereits mehrfach bei meiner AOK Geschäftsstelle vorgesprochen habe und die mich nicht aufnehmen wollten bevor nicht die Bürgerversicherung rückwirkend abgeschlossen wird.
Daraufhin sagte sie wortwörtlich "Bullshit". ^^ Wer mir denn sowas erzählen würde. Ich wieder brav Auskunft gegeben. Sie meinte, ich kann ja gar nichts zahlen jetzt bei Hartz IV..also woher nehmen? Und wenn ich in der zeit nie beim Arzt war, brauche ich auch die Bürgerversicherung nicht rückwirkend abschließen, denn es wurden ja auch keine Leistungen erbracht. Hab ihr dann gesagt, dass ich ja im August meinen Ischiasnerv eingeklemmt hatte und somit mir 3-4 Mal Spritzen abgeholt habe...und im Oktober notfallmäßig beim Zahnarzt war. Hmm, meinte sie...dann müsste man eigentlich eine Bürgerversicherung abschließen, weil die dann letztlich günstiger kommt als die Arztrechnungen. Sie meinte aber, wir machen erstmal nichts...vielleicht kommt ja davon gar nichts mehr, denn es ist ja auch schon ein paar Monate zurück...und damit würden wir uns einfach erst beschäftigen wenn es soweit ist. Und wenn ich Fragen habe, soll ich mich doch einfach zukünftig an sie wenden. Und ich soll um Gottes Willen nun auch endlich meine Arztbesuche wahrnehmen, ich müsste nun keine Angst mehr haben ob irgendwas in der Schwebe hängt.
Dann mal einen herzlichen Glühstrumpf und ein großes Lob an die Kasse. Hier wurde keine Kanone aufgefahren, sondern der Einzelfall wurde mit einem gesunden Menschenverstand gelöst, der auch noch durch den Entwurf des neuen GR für die ALG II-Empfänger gedeckt ist. Leider ist er noch nicht veröffentlicht! Aber dennoch ging es!
Lotta2011 hat geschrieben:
Sie meinte, ich kann ja gar nichts zahlen jetzt bei Hartz IV..also woher nehmen? Und wenn ich in der zeit nie beim Arzt war, brauche ich auch die Bürgerversicherung nicht rückwirkend abschließen, denn es wurden ja auch keine Leistungen erbracht.
Ich lese hier was über eine Bürgerversicherung.
Gibt es die schon oder ist damit etwas anderes gemeint?
Gruß
Peter
Gemeint ist die rückwirkende Versicherungspflicht in der GKV speziell für diejenigen, welche zuletzt GKV-Versichert waren oder noch nie versichert waren und vom beruflichen Status der GKV zuzuordnen sind; auch "Kralle" genannt. Nicht betroffen sind z.B. zuletzt PKV-Versicherte.
Mit einer Bürgerversicherung im Sinne einer langfristigen Abschaffung der PKV hat das nichts zu tun.
Mit einer Bürgerversicherung im Sinne einer langfristigen Abschaffung der PKV hat das nichts zu tun.
Der Kasse ist jetzt nach einem Jahr aufgefallen, dass ich während meiner nichtversicherten Zeit einmal beim Zahnarzt war und da Kosten in Höhe von rund 173 Euro angefallen sind. Sie fordern mich nun in einem Schreiben auf ihnen mitzuteilen, bei welcher Kasse ich versichert war. Falls ich keine Angaben mache und verweigere müssten sie mir die Kosten in Rechnung stellen. Ich denke, dass ist dann wohl die bessere Lösung einfach diese 173 Euro zu zahlen als das sie noch auf die Idee kommen, dass ich doch rückwirkend die Beiträge zahlen muss.
Komisch dabei ist nur, dass mein Zahnarztbesuch viel später war als meine Ischiasbehandlung. Wieso sind denn da keine Kosten aufgelaufen? Na ja, anscheinend muss man nicht alles verstehen. Ich werde dazu einfach nochmal die AOK-Sachbearbeiterin meines Vertrauens anrufen, die mir ja schonmal so nett geholfen hat. Warten wirs mal ab was noch passiert.
Komisch dabei ist nur, dass mein Zahnarztbesuch viel später war als meine Ischiasbehandlung. Wieso sind denn da keine Kosten aufgelaufen? Na ja, anscheinend muss man nicht alles verstehen. Ich werde dazu einfach nochmal die AOK-Sachbearbeiterin meines Vertrauens anrufen, die mir ja schonmal so nett geholfen hat. Warten wirs mal ab was noch passiert.
Huhu
,
bei mir ist kassenmäßig noch immer alles im grünen Bereich.
Ich warte jetzt auf den nächsten Zug der Kasse, was mit den 173 Euro ist. Ich denke aber, dass ich die zahlen muss, was ich auch sehr gern tu, da ich ja schließlich auch die Behandlung in Anspruch genommen habe. Im letzten Schreiben stand auch explizit drin, dass sie mir bei Nichtauskunft den Betrag in Rechnung stellen müssten.

bei mir ist kassenmäßig noch immer alles im grünen Bereich.

Ich warte jetzt auf den nächsten Zug der Kasse, was mit den 173 Euro ist. Ich denke aber, dass ich die zahlen muss, was ich auch sehr gern tu, da ich ja schließlich auch die Behandlung in Anspruch genommen habe. Im letzten Schreiben stand auch explizit drin, dass sie mir bei Nichtauskunft den Betrag in Rechnung stellen müssten.
So, letzter Akt.
Ich habe nun die 2. Mahnung abgewartet der KK, dass ich doch das Schreiben ausfüllen soll, wo ich zuletzt versichert war, um zu klären, wer die 173 Euro bezahlt. Hab ich nicht ausgefüllt...dann kam die Rechnung und eine Frist bis zum 23.9.2011 zu zahlen. Das war mir in einem Betrag aber nicht möglich und ich habe dem Sachbearbeiter eine Email geschrieben, in der ich mein Anliegen erklärte...dass ich gerne bereit bin die Summe zu zahlen, da ich die Leistung ja auch in Anspruch genommen hatte, aber ich das nicht bis zur Frist geschafft hatte und bereit bin den Betrag in 3 Raten zu zahlen.
Vor 2 Tagen kam bezugnehmend auf meine Email ein Schreiben, in der die Ratenzahlung genehmigt wurde. Hallelujah!

Ich habe nun die 2. Mahnung abgewartet der KK, dass ich doch das Schreiben ausfüllen soll, wo ich zuletzt versichert war, um zu klären, wer die 173 Euro bezahlt. Hab ich nicht ausgefüllt...dann kam die Rechnung und eine Frist bis zum 23.9.2011 zu zahlen. Das war mir in einem Betrag aber nicht möglich und ich habe dem Sachbearbeiter eine Email geschrieben, in der ich mein Anliegen erklärte...dass ich gerne bereit bin die Summe zu zahlen, da ich die Leistung ja auch in Anspruch genommen hatte, aber ich das nicht bis zur Frist geschafft hatte und bereit bin den Betrag in 3 Raten zu zahlen.
Vor 2 Tagen kam bezugnehmend auf meine Email ein Schreiben, in der die Ratenzahlung genehmigt wurde. Hallelujah!
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