Hiobsbotschaft

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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harlud58
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Hiobsbotschaft

Beitragvon harlud58 » 09.09.2011, 10:17

Guten Tag zusammen.

Höflich bitte ich um eine Erläuterung, eventuell transparente Klarstellung wegen einer vor kurzen erhaltener Hiobsbotschaft.

Seit dem bin ich beunruhigt und konsterniert und empfinde dies doch als ungerecht.

Meine Situation:

Mein Alter 63 Jahre.

Nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V (Versicherungspflicht für Personen ohne ausreichende Absicherung im Krankheitsfall) in GKV versichert. Die 9/10 Regelung ist nicht erfüllt.

Beziehe bescheidene Rente aus einem beruflichen Versorgungswerk und zahle selbst KV und PV Beitrag darauf in voller Höhe von 17,45% (wird mir direkt nicht abgezogen).

Dazu arbeite ich bis Ende 2012 – ein Minijob 410,-€ Brutto/Gleitzone.
Der Arbeitgeber führt den KV, AV und PV Betrag des AN und AG ab.

Neben der Rente und den Endgeld aus dem Minijob sind Einnahmen aus Verpachtung und Zinsen.

Bis dato verlangt die KK keinen Steuerbescheid.
Letztlich habe vom Bekannten gehört - und das macht mir Angst und ist meine Frage, dass, nachdem der Minijob nicht mehr ausgeübt wird, die KK auch berechtigt sei, zusätzlich Beitrag aus der o.g. Einnahmen zu erheben. Stimmt das, oder irrt sich er?

Falls es stimmen sollte, wie kann man sich davor etwa retten?
Etwa einen Minijob ( geht’s dies nach dem 65-en Lebensjahr?), oder wieder selbständig werden.

Besten Dank für eine kurze Antwort im voraus.

Harlud 57
:( und :?

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 09.09.2011, 12:31

Hallo,

deine Sorge ist berechtigt - sobald du nicht mehr als kranken versicherungspflichtiges Mitglied bei deiner Kasse geführt wirst, sind
grundsätzlich alle Einnahmen zum Lebensunterhalt bei der Errechnung des Krankenversicherungsbeitrages (auch für die Pflegeversicherung gilt das Gleiche) heranzuziehen, ergo auch die Erträge auch Vermietung/Verpachtung oder Kapitalerträge - verhindern kannst du dies tatsächlich nur, wenn den
Status "Krankenversicherungspflichtig" beibehält.
Gruss
Czauderna

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Beitragvon harlud58 » 09.09.2011, 14:09

Vielen Dank vorab,

liebe(r) Czauderna!

Etwas später werde ich meine Gedanken und Reflektionen gezwungenermaßen dazu niederschreiben müssen ,
denn ich bin gegen die ZWANGS-Mitgliedschft in die GKV ist eine bedrückende Gefangenschaft respektive moderne Sklaverei!!

Die Sache ist einfach -peinlich.

Gruß.

harlud58

Dipling
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Beitragvon Dipling » 09.09.2011, 14:16

Ergänzend sei angemerkt, dass im Rahmen der Versicherungspflicht nach § 5(1) Nr. 13 SGB V die Beiträge ausnahmsweise wie bei freiwilligen Mitgliedern erhoben werden (d.h. grundsätzlich sind alle Einkünfte beitragspflichtig- zur Zeit mindestens 851,67 EUR und maximal 3712,50 EUR monatlich.)

Für die Dauer des Midijobs liegt aber die vorrangige Versicherungspflicht nach § 5(1) Nr. 1 SGB V vor; andere Einkünfte werden solange nicht berücksichtigt. So gesehen ist es am besten, den Midijob noch möglichst lange auszuüben. Selbständigkeit dagegen führt zur freiwilligen Versicherung mit zusätzlich relativ hohen Mindestbeiträgen.

Eine kleine Frage: Was ist aus der hohen Nachzahlungsforderung der Kasse von ca. 25000 EUR letztlich geworden?

harlud58
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Beitragvon harlud58 » 12.09.2011, 11:26

Hi und vielen Dank, werte(r) Frau/Herr Dipling und Czauderna.

Dank Eurer präzisen Formulierungen basierend auf den Gesetze der SGB werden mir langsam die Augen aufgemacht und als Folgerung sollte dringend gehandelt werden

Zitat des Autors
[i]„nach § 5(1) Nr. 13 SGB V die Beiträge ausnahmsweise wie bei freiwilligen Mitgliedern erhoben werden (d.h. grundsätzlich sind alle Einkünfte beitragspflichtig- zur Zeit mindestens 851,67 EUR und maximal 3712,50 EUR monatlich.) „ [/i]

Zählt hier nicht der aktuelle Steuerbescheid, um eingestuft zu werden? Welche Rolle spielt die von mir geschilderter Situation überhaupt, oder braucht man kein St.-Bescheid vorzulegen? Auch so hoher Betrag bei kleinen oder keinen steuerlichen Gewinnen?Muss es so echt übertrieben und ätzend hoch sein?
Lieber Gott, im Alltag hat man wirklich genug Ausgaben, außerdem wird kaum meine Rente mit der Verpachtung und den Zinsen ausreichen um über die Runden zu kommen!! Es wird den breiten Volksmassen Kaufkraft entzogen und es wirkt sich das Ganze negativ auf die Konjunktur.

Zitat des Autors
„Für die Dauer des Midijobs liegt aber die vorrangige Versicherungspflicht nach § 5(1) Nr. 1 SGB V vor; andere Einkünfte werden solange nicht berücksichtigt. So gesehen ist es am besten, den Midijob noch möglichst lange auszuüben. Selbständigkeit dagegen führt zur freiwilligen Versicherung mit zusätzlich relativ hohen Mindestbeiträgen.“

Soll man wirklich bis zum letzten Atemzug malochen, bis man endlich seine Ruhe kriegt?

Zitat des Autors
„Eine kleine Frage: Was ist aus der hohen Nachzahlungsforderung der Kasse von ca. 25000 EUR letztlich geworden?“

Mit Mahngebühren und Säumniszuschlägen sind es fast 12.000,-€, da seitens der Krankenkasse eine Reduzierung vorgenommen worden war und mir wurde eine Ratenzahlung i.H. von 200,-€ ermöglicht worden.

Wie ist es, wenn man z.B. nach Süd-Ost-Asien z. B. Vietnam umsiedelt?
Wird man aus der Pflichtversicherung austreten können?


Vielen Dank im voraus und schönen Tag.

harlud58

Dipling
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Beitragvon Dipling » 12.09.2011, 12:09

Nach Aufgabe des Jobs zählt der aktuelle Steuerbescheid. Mindestens sind bei freiwilligen Mitgliedern und bei den Versicherten nach 5(1) Nr. 13 SGB V aber 851,67 EUR mtl. zur Beitragsbemessung heranzuziehen, egal wie gering die Einkünfte oder wie hoch ggf. sogar die Verluste sind. Ergibt also ca. 145 EUR Monatsbeitrag.
Der Steuerbescheid ist einzureichen, sonst wird die Kasse früher oder später den Höchstbeitrag (über 600 EUR monatlich) fordern.

Bei Aufgabe des deutschen Wohnsitzes erlischt die Versicherungspflicht nach §5(1) Nr. 13 SGB V, ein GKV-Austritt ist also möglich.

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Beitragvon harlud58 » 12.09.2011, 16:50

Besten Dank,

Dipling.

Die 851,67 EUR mtl. ist bloß die Beitragsbemessung und nicht der Mindestbeitrag, wie ich ursrünglich gedacht habe.

Das beruhig mich kolossal!

Gruß.

harlud


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