Ich habe folgendes Problem:
Ich bin vor vielen Jahren aus der gesetzlichen Krankenversicherung ausgetreten, da mein Ehemann Beamter ist und er beihilfeberechtigt ist. Ich war dann Hausfrau und habe zwei Kinder erzogen, davon ist eines behindert. Nun sind beide Kinder aus dem Haus und ich habe evtl. die Chance noch einmal im meinem alten Beruf einzusteigen. Inzwischen bin ich jedoch über 55 Jahre alt.
Ist es so, dass ich nun nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung komme, obwohl ich unter der Beitragsbemessungsgrenze verdienen würde?
Um weiter Beihilfe zu bekommen, darf ich jedoch nur 18.000,--€ jährliches Einkommen haben, ansonsten würde die Beihilfeberechtigung entfallen und der Krankenversicherungsbeitrag würde von jetzt 20 % auf 100% erhöht werden. (lt. KV wären das dann 600-650€ mtl.)
Sind meine Informationen so richtig? Ich fühle mich irgendwie diskriminiert!
Viele Grüße
Irmi
Über 55 und nach längerer Pause wieder in den Beruf
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Tja, da Du über 55 Jahre alt bist und mit einem Beamten verheiratet bist, hast Du leider keine Chance mehr durch eine Beschäftigung in die Solidargmeinschaft zu kommen.
Du selber bist zwar keine Beamtin, aber aufgrund von § 6 Abs. 3a Satz 3 SGB V wirst Du als Ehegattin eines Beamten gleichgestellt.
Sieht nicht gut aus, glaube ich zumindest!
Du selber bist zwar keine Beamtin, aber aufgrund von § 6 Abs. 3a Satz 3 SGB V wirst Du als Ehegattin eines Beamten gleichgestellt.
Sieht nicht gut aus, glaube ich zumindest!
Hallo Rossi und Heinrich,
vielen Dank für eure Antworten, auch wenn sie keine neuen Erkenntnisse für mich gebracht haben.
Ich bin nur stinksauer über diese Regelung. Damals, als ich zur privaten Krankenversicherung wechselte, wurde mir gesagt, dass ich, wenn ich wieder arbeiten würde, wieder in der gesetzlichen Versicherung aufgenommen werden würde. Aber auf solche Aussagen kann man sich nicht verlassen, wenn später Gesetze geändert werden, wird man über solche Änderungen, die solch gravierende Nachteile bringen, nicht informiert.
Es ist deprimierend, wenn man seinem möglichen Arbeitgeber sagen muss. „Ich darf aber nicht mehr als 1.500,--€ monatlich brutto verdienen, sonst muss ich zu viel für die Krankenversicherung zahlen und wenn die jährliche Tariferhöhung kommt, muss man den Arbeitgeber bitten, diese nicht auszuzahlen oder die Arbeitszeit zu reduzieren.
Wenn ich über 1501,--€ verdienen würde, müsste ich die private Krankenversicherung zu 100% selbst tragen und hätte dann netto ca. 300,-- € weniger als Kollegen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Dieser Unterschied wird allerdings weniger um so mehr man verdient. Aber das wäre für mich nur minimal nach so langer Pause.
Ich werde also durch mein Alter einfach diskriminiert.
Genauso wäre es wohl, wenn mein Mann sich von mir scheiden lassen würde, dann würde für mich auch die Beihilfe wegfallen und ich müsste mich 100% privat versichern. Ich hoffe, nur dass das nicht geschieht, sonst wäre ich im Alter wirklich arm dran.
Ich möchte mit meinem Fall alle „Beamtenfrauen bzw. Beamtenhausfrauen“ aufrufen, sich, bevor sie 55 Jahre alt sind, darüber klar zu werden, welche Konsequenzen diese Altersgrenze in der Krankenversicherung hat.
Irmi
vielen Dank für eure Antworten, auch wenn sie keine neuen Erkenntnisse für mich gebracht haben.
Ich bin nur stinksauer über diese Regelung. Damals, als ich zur privaten Krankenversicherung wechselte, wurde mir gesagt, dass ich, wenn ich wieder arbeiten würde, wieder in der gesetzlichen Versicherung aufgenommen werden würde. Aber auf solche Aussagen kann man sich nicht verlassen, wenn später Gesetze geändert werden, wird man über solche Änderungen, die solch gravierende Nachteile bringen, nicht informiert.
Es ist deprimierend, wenn man seinem möglichen Arbeitgeber sagen muss. „Ich darf aber nicht mehr als 1.500,--€ monatlich brutto verdienen, sonst muss ich zu viel für die Krankenversicherung zahlen und wenn die jährliche Tariferhöhung kommt, muss man den Arbeitgeber bitten, diese nicht auszuzahlen oder die Arbeitszeit zu reduzieren.
Wenn ich über 1501,--€ verdienen würde, müsste ich die private Krankenversicherung zu 100% selbst tragen und hätte dann netto ca. 300,-- € weniger als Kollegen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Dieser Unterschied wird allerdings weniger um so mehr man verdient. Aber das wäre für mich nur minimal nach so langer Pause.
Ich werde also durch mein Alter einfach diskriminiert.
Genauso wäre es wohl, wenn mein Mann sich von mir scheiden lassen würde, dann würde für mich auch die Beihilfe wegfallen und ich müsste mich 100% privat versichern. Ich hoffe, nur dass das nicht geschieht, sonst wäre ich im Alter wirklich arm dran.
Ich möchte mit meinem Fall alle „Beamtenfrauen bzw. Beamtenhausfrauen“ aufrufen, sich, bevor sie 55 Jahre alt sind, darüber klar zu werden, welche Konsequenzen diese Altersgrenze in der Krankenversicherung hat.
Irmi
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