Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu den JAE Überschreitern. also mal angenommen ein AN beginnt am 01.05.07 eine Tätigkeit mtl. Gehalt gleichbleibend 8.000,00 €. Da der AN ja erst nach 3 Kalenderjahren vers-frei wird ist er ab 01.01.2010 vers-frei oder?
Danke für die Antwort
JAE Überschreiter
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
So sieht's aus!
Früher war es so, dass auch der Dezember-Verdienst mit 1/12 JAEG ausreicht, um bei voraussichtlich gleichbleibendem Gehalt über JAEG freiwillig versichert zu sein.
Heute geht es darum, dass 3 Jahre in Folge die JAEG (also die Jahresgrenze, nicht monatlich) überschritten sein muss.
Dieses erreicht der Betreffende bei 8.000€ Brutto und Beginn 01.05.2007 bereits das erst Mal in 2007 (8 Monate x 8.000€ = 64.000€).
Damit reichen 2008 und 2009 als Jahr 2 und 3 aus, um ab dem 01.01.2010 als freiwillig Versicherter in die PKV wechseln zu können. Wenn das absehbar ist, würde ich mal eine Anwartschaft überlegen!?
Frank Wilke
Früher war es so, dass auch der Dezember-Verdienst mit 1/12 JAEG ausreicht, um bei voraussichtlich gleichbleibendem Gehalt über JAEG freiwillig versichert zu sein.
Heute geht es darum, dass 3 Jahre in Folge die JAEG (also die Jahresgrenze, nicht monatlich) überschritten sein muss.
Dieses erreicht der Betreffende bei 8.000€ Brutto und Beginn 01.05.2007 bereits das erst Mal in 2007 (8 Monate x 8.000€ = 64.000€).
Damit reichen 2008 und 2009 als Jahr 2 und 3 aus, um ab dem 01.01.2010 als freiwillig Versicherter in die PKV wechseln zu können. Wenn das absehbar ist, würde ich mal eine Anwartschaft überlegen!?
Frank Wilke
Nee, nee:
Früher:
Januar - November 3.000€ verdient, im Dezember 4.000€ und voraussichtlich im Folgejahr über JAEG --> freiwillig versichert, obwohl Gesamteinkommen nur bei 40.000€
Jetzt:
Januar-April Student, kein Einkommen. Mai-Dezember 6.000€ verdient --> 1. Jahr erfüllt, da Gesamteinkommen > JAEG.
Was meinst Du mit Zeitjahr?
In welchem Paragraphen des SGB soll das stehen?
Welcher Teil des GKV-WSG gibt das wieder?
Frank Wilke
Früher:
Januar - November 3.000€ verdient, im Dezember 4.000€ und voraussichtlich im Folgejahr über JAEG --> freiwillig versichert, obwohl Gesamteinkommen nur bei 40.000€
Jetzt:
Januar-April Student, kein Einkommen. Mai-Dezember 6.000€ verdient --> 1. Jahr erfüllt, da Gesamteinkommen > JAEG.
Was meinst Du mit Zeitjahr?
In welchem Paragraphen des SGB soll das stehen?
Welcher Teil des GKV-WSG gibt das wieder?
Frank Wilke
nee, nee
zu Dir fwilke;
Beispiel Früher:
erstmal sind das nur 37000€ im Jahr. Denn 3000€ X 11 Monate zuzüglich 4000€.
Früher war es so, er nimmt eine Beschäftigung auf dann wird sein Arbeitsentgelt mit 12 multipliziert und dann mit der JAE-Grenze verglichen. Liegt er darüber wird auf das nächste jahr geschaut ober da auch über die JAE-Grenze liegt. ist das der Fall ist er ab Beginn der Beschaftigung versicherungsfrei in KV und PV.
jetzt ab 01.04.07:
jetzt wird ein 3 aufeinander folgende Jahre berücksichtig. war er vorher schon 3 Jahre über der JAE-Grenze und er liegt bei Beginn der Beschäftigung auch über die Grenze ist er ab Beginn der Beschäftigung. versicherungsfrei.
Lag er unter der Grenze in den letzten 3 Jahren, ist er versicherungspflichtig. ist aber sein Entgelt in den nächsten 3 Jahren über der Grenze und im vierten Jahr auch ist er ab dem vierten Jahr versicherungsfrei!!!!
Quellen: §6 SGB V in verbindung mit Rundschreiben 07
zu Dir fwilke;
Beispiel Früher:
erstmal sind das nur 37000€ im Jahr. Denn 3000€ X 11 Monate zuzüglich 4000€.
Früher war es so, er nimmt eine Beschäftigung auf dann wird sein Arbeitsentgelt mit 12 multipliziert und dann mit der JAE-Grenze verglichen. Liegt er darüber wird auf das nächste jahr geschaut ober da auch über die JAE-Grenze liegt. ist das der Fall ist er ab Beginn der Beschaftigung versicherungsfrei in KV und PV.
jetzt ab 01.04.07:
jetzt wird ein 3 aufeinander folgende Jahre berücksichtig. war er vorher schon 3 Jahre über der JAE-Grenze und er liegt bei Beginn der Beschäftigung auch über die Grenze ist er ab Beginn der Beschäftigung. versicherungsfrei.
Lag er unter der Grenze in den letzten 3 Jahren, ist er versicherungspflichtig. ist aber sein Entgelt in den nächsten 3 Jahren über der Grenze und im vierten Jahr auch ist er ab dem vierten Jahr versicherungsfrei!!!!
Quellen: §6 SGB V in verbindung mit Rundschreiben 07
maiker hat geschrieben:nee, nee
Wohl!

Beispiel Früher:
erstmal sind das nur 37000€ im Jahr.
Egal - auch wenn'S nur 35.000 oder 33.000 sind: Wichtig waren die 4.000€ im Dezember, die x 12 genommen schon >JAEG gewesen wären.
ist das der Fall ist er ab Beginn der Beschaftigung versicherungsfrei in KV und PV.
Versicherungsfrei in der PV? Das gibt es nicht und gab es nie - es ist eine Pflegepflichtversicherung!!!
Lag er unter der Grenze in den letzten 3 Jahren, ist er versicherungspflichtig. ist aber sein Entgelt in den nächsten 3 Jahren über der Grenze und im vierten Jahr auch ist er ab dem vierten Jahr versicherungsfrei!!!!
Oder er lag bereits 2 Jahre drüber, und ist im nächsten drüber und voraussichtlich im übernächsten, ist er versicherungsfrei. Oder er lag ein Jahr drüber, ist in den nächsten 2 Jahren drüber und im überübernäcshten voraussichtlich auch, dann ist er dann auch versicherungsfrei... Worauf wollen Sie hinaus? Wo widerspricht das meinem Beitag? Aber trotzdem danke für die Beispiele!
Frank Wilke
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