Ich bin Lehrer in Hamburg und freiwillig in der GKV. Da ich erst spät verbeamtet wurde und mittlerweile Frau und Kind mitversichert sind, war ein Wechsel in die PKV zunächst kompliziert bzw. ist nun auch nicht mehr diskutabel.
Dennoch plagen die hohen Mitgliedsbeiträge als GKV-Versicherter. Gerade vor dem Hintergrund, dass ich vom Status her - als Beamter - ja durchaus eine beihilfeberechtigte Person bin.
Die Frage ist jetzt:
Inwiefern habe ich trotz meiner GKV-Mitgliedschaft Anspruch auf Beihilfe - zum Beipiel in Form einer Kostenbeteiligung bei bestimmten Behandlungen durch Zahnarzt, Heilpraktikerkosten oä.?
Bzw.: Wer kann mich in diesem speziellen Fall beraten?
Beihilfeansprücke für GKV-Versicherte
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Re: Beihilfeansprücke für GKV-Versicherte
Hallo og,
Ich glaube Sie sollten sich mit dem Thema Beihilfe nochmal auseinandersetzen. Zum Thema Heilpraktiker wenden Sie sich an die Kasse wo Sie versichert sind. Durch Ihre Freiwillige Versicherung verzichten Sie auf die Beihilfe.
Gruß
Ich glaube Sie sollten sich mit dem Thema Beihilfe nochmal auseinandersetzen. Zum Thema Heilpraktiker wenden Sie sich an die Kasse wo Sie versichert sind. Durch Ihre Freiwillige Versicherung verzichten Sie auf die Beihilfe.
Gruß
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