Jemand scheidet aus einem Betrieb des Bergbaus aus.
Freiwillige Versicherung wird durchgeführt.
Er bezieht Anpassungsgeld (APG). Dies ist unstrittig eine beitragspflichtige Einnahmen.
ABER:
Weiß jemand, ob dieses APG als Versorungsbezug (mit allgemeinem Beitragssatz) zu werten ist oder eben ganz normal mit dem ermäßigten Beitragssatz.
Bitte nur antworten, wer so einen Fall schon einmal lösen musste.
Anpassungsgeld (APG)
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Hallo heinrich
Einen solchen Fall musste ich zwar noch nicht lösen, aber vielleicht hilft dir dies:
http://www.bafa.de/bafa/de/energie/stei ... linien.pdf
Ziffer 4.2.1
Gruß Christa
Bitte nur antworten, wer so einen Fall schon einmal lösen musste.
Einen solchen Fall musste ich zwar noch nicht lösen, aber vielleicht hilft dir dies:
http://www.bafa.de/bafa/de/energie/stei ... linien.pdf
Ziffer 4.2.1
Gruß Christa
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