Krankenkasse...soll monate zurück zahlen?

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

Linken83
Beiträge: 2
Registriert: 05.01.2012, 17:41

Krankenkasse...soll monate zurück zahlen?

Beitragvon Linken83 » 05.01.2012, 17:52

Hallo, ich hab ein großes probem das ich hier mal schildern werde...

Hatte im September 2011 meine Staatliche Prüfung zum Gesundheits- und krankenpfleger..hate seit 2008 einen ausbildungsvertrag zum 30.09.2011

im september 2011 habe ich alles bestanden, bis auf ein schriftlichen teil, was bedeutet das ich diese klausur nach holen muss, nachhol termin ist ende Februar dieses jahres 2012...

jetzt kommts... habe sofort im september 2011 antrag auf verlängerung meines ausbildungsvertrages gestellt was bis 6 monate möglich ist..jedoch kam bis ende oktober 2011 nichts schriftliches vom arbeitgeber zurück, derweil hab ich vom gesundheitsamt die examensergebnisse erhalten, sowie unten ein vermekt..laut krankenpflegegesetz...bin ich nicht an einer weiteren ausbildung verpflichtet und muss nur zur schule...

Das war für mich super den seit november 2011 bin ich zuhause und büffel für meine nachprüfung..und gehe nur die 10 tage zu schule...leben tue ich von mein ersparten und unterstützugn meienr eltern..habe sogar im november meine versicherung angerufen ob ich versichert sei weil ich mri shcon irgendwie gedanken gemacht habe aber die meinten ich wäre weiterhin versichert....


so und jetzt kommts....gestern hab ich ein brief von der AOK bekommen das ich seit 30.09.2011 nicht mehr versichert bin und mich unverzüglich melden soll....

heute bin ich dagewesen..da wurde mir gesagt das mein ex arbeitgeber mich am 21.12.2011 rückwirkend zum 30.09.2011 abgemeldet hat aus der verischerung...jetzt muss ich mich selbst versichern was 150 euro pro monat kostet...nur das komische ist ich soll auch für oktober bis dezember rückwirkend zahlen???

Das genau ist meien frage wieso muss ich die letzen monate zurück bezahlen wenn ich mich jetzt erst für januar versichern möchte??? ist das rechtens und was für möglichkeiten habe ich noch?

Danke für jede hilfe

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4630
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Beitragvon Czauderna » 05.01.2012, 19:56

Hallo,
ja, da wirst du nicht umhin kommen (wie alt bist du eigentlich - vielleicht geht ja noch Familienversicherung). Wenn dich dein Arbeitgeber, aus welchen Gründen auch immer, bei der Kasse zum 30.09.abgemeldet hat (auch rückwirkend), dann musst du dich ab dem 01.10. selbst krankenversichern . das ist gesetzlich so geregelt, von daher ist die Kasse erst mal grundsätzlich im Recht.
Gruss
Czauderna

Linken83
Beiträge: 2
Registriert: 05.01.2012, 17:41

Beitragvon Linken83 » 05.01.2012, 20:18

ja aber wieso soll ich dan für oktober bis dezember rückwirkend bezahlen?

wenn mir was passiert wäre müsste ich die kosten selber zahlen da hätte die verischerung auch nicht gezahlt......

was ist den wen ich mich bis zum 1. februar 2012 nicht selbst versichere...und dan ab 1. februar eien arbeit anfange dan versichern die mich..muss ich dan trotzdem für oktober 2011 bis januar 2012 rückzahlen???

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 05.01.2012, 22:22

Ganz einfach, Deutschland ist ein moderner Sozialstaat. In diesem Staat soll keine durch die Gegend rennen, der nicht krankenversichert ist.

Genau deswegen musst Du auch nachzahlen.

wenn mir was passiert wäre müsste ich die kosten selber zahlen da hätte die verischerung auch nicht gezahlt......


Da irrst Du aber. Wenn etwas passiert, dann bist Du auch rückwirkend versichert. So ist das System. Du musst es also nicht selber löhnen.

GS
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1551
Registriert: 18.04.2006, 21:17

Gibt nur 2 Möglichkeiten

Beitragvon GS » 05.01.2012, 22:25

Linken83 hat geschrieben:wenn mir was passiert wäre müsste ich die kosten selber zahlen da hätte die verischerung auch nicht gezahlt......

1. Ihr habt diese KV-Diffizilitäten in Eurem 3-jährigen Kurs nicht gestreift
2. oder doch behandelt, dann müsstest du auch hier noch mal nachbüffeln.

Also: Versichert warst du schon, falls dir was passiert wäre. Die Beiträge fehlen noch. Die fehlen aber auch jetzt, wo dir nichts passiert ist. Pech oder Glück? Eher Glück, oder nicht?

Was mich eher gewundert hat: Warum mutet man einem, der bis auf eine theoretische Prüfung alles bestanden hat, zu, dass er deshalb noch monatelang patientenfern nachbüffeln muss? Geht da nicht der Praxisbezug wieder total flöten?

Oder kommts da doch nicht so sehr darauf an, nach dem Motto "Erst wenn er richtig dokumentieren kann, lassen wir ihn ran an die Objekte"?

Wie auch immer - viel Freude und auch Erfolg im neuen Job nach letztlich bestandener Prüfung wünscht
Gerhard


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 14 Gäste