Hallo, bin in einer besonderen Situation und frage mich, wie ich mich verhalten sollte/ kann.
Bin seit 2008 in der PKV (überschreiten der Jahresarbeitsentgeldgrenze). Habe 2011 im Oktober auf dauerhaft 70% reduziert, 2011 die Grenze noch geschafft, 2012 liege ich definitiv weit drunter, bin aber noch in der PKV. Ab wann bin ich versicherungspflichtig? Muss mich nicht der Arbeitgeber darauf aufmerksam machen?
Dazu kommt: ich bin in einer eingetragtenen Lebenspartnerschaft, mein Partner ist in der GKV und unser Pflegesohn (seit 10/2011 bei uns) ist über ihn familienversichert. Mein Partner hat von 10/11 bis 12/11 Elternzeit genommen (ohne Elterngeld) und war beitragsfrei versichert. Beim Antrag auf Familienversicherung haben wir angegeben, dass ich in der PKV bin. Ist wohl nicht aufgefallen.
Eigentlich dürfte der Kleine doch gar nicht familienversichert werden, solange ich in wegen dem Gehalt in der PKV bin (bin angestellt) oder? Wie stelle ich mich nun am geschicktesten an, dass möglichst wenig Ärger entsteht und keine Nachzahlungen kommen... (die sehe ich in der unrechtmäßigen Familienversicherung, der beitragsfreien Elternzeit sowie meiner fraglichen versicherungspflicht...)
Jemand Ahnung??
PKV/ Entgeltgrenze/ Fam.versicherung
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
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- Postrank7
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2012 liege ich definitiv weit drunter, bin aber noch in der PKV. Ab wann bin ich versicherungspflichtig? Muss mich nicht der Arbeitgeber darauf aufmerksam machen?
Muss schon, ich würde da denn mal mit deinem aG sprechen, grundsätzlich wirst du ab dem 01.01.12 versicherungspflichtig. Meistens sitzen die Steuerberater udn Lohnbüros jetzt dabei undsehen sich die entsprechenden Unterlagen an.
Mein Partner hat von 10/11 bis 12/11 Elternzeit genommen (ohne Elterngeld) und war beitragsfrei versichert. Beim Antrag auf Familienversicherung haben wir angegeben, dass ich in der PKV bin. Ist wohl nicht aufgefallen.
Wird wohl noch kommen, kann aber nix pasieren, da die Kasse denn den Fehler gemacht hat. Allerdings würde ich mir mal überlegen ob du denn tatsächlich § 8 Abs. 2 SGB V anwenden willst.
Wenn du jetzt in der GKV gehst passiert wahrscheinlich nix.
Gruß
Jochen
Muss schon, ich würde da denn mal mit deinem aG sprechen, grundsätzlich wirst du ab dem 01.01.12 versicherungspflichtig. Meistens sitzen die Steuerberater udn Lohnbüros jetzt dabei undsehen sich die entsprechenden Unterlagen an.
Mein Partner hat von 10/11 bis 12/11 Elternzeit genommen (ohne Elterngeld) und war beitragsfrei versichert. Beim Antrag auf Familienversicherung haben wir angegeben, dass ich in der PKV bin. Ist wohl nicht aufgefallen.
Wird wohl noch kommen, kann aber nix pasieren, da die Kasse denn den Fehler gemacht hat. Allerdings würde ich mir mal überlegen ob du denn tatsächlich § 8 Abs. 2 SGB V anwenden willst.
Wenn du jetzt in der GKV gehst passiert wahrscheinlich nix.
Gruß
Jochen
Danke Jochen. Das heisst, ich werde noch Nachricht bekommen? Oder sollte ich "Flucht nach vorn" antreten und selber eine GKV ansprechen? Und ja, ich möchte mich nicht von der pflicht befreien lassen, sondern lieber als gesamte Familie bei einer GKV gemeldet sein.
Du sagst, ich bin ab 1.1.12 GKV pflichtig? Nicht zum Zeitpunkt der Stellenreduktion (1.10.11)? Ich frage, ob ich mit Nachzahlungen an die GKV rechnen müsste...
Du sagst, ich bin ab 1.1.12 GKV pflichtig? Nicht zum Zeitpunkt der Stellenreduktion (1.10.11)? Ich frage, ob ich mit Nachzahlungen an die GKV rechnen müsste...
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- Postrank7
- Beiträge: 2509
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hallo pippin,
jede Wette, dass Du ab dem Zeitpunkt der Reduzierung
versicherungspflichtig in der gesetzlichen KK bist.
Man nimmt für die Ermittlung des Jahresabeitsentgeltes NICHT das, was im in einem Jahr (z.B. 2011) verdient hat,
sondern bei einer Senkung z.B. ab 01.10.2011
(Senkung von 6000 auf 3000 EUR)
rechnet man dieses neue Gehalt, also 3000 und multipliziert es mit 12
= 36.000 = Unterschreiten ab 01.10.2011 = verspflichtig ab 01.10.2011
Arbeitgeber soll mit KK klären. Die Probleme , die alle (GKB ; PKV Arbeitgeber und Duuuuuu) sonst haben, wirst Du nicht haben wollen.
jede Wette, dass Du ab dem Zeitpunkt der Reduzierung
versicherungspflichtig in der gesetzlichen KK bist.
Man nimmt für die Ermittlung des Jahresabeitsentgeltes NICHT das, was im in einem Jahr (z.B. 2011) verdient hat,
sondern bei einer Senkung z.B. ab 01.10.2011
(Senkung von 6000 auf 3000 EUR)
rechnet man dieses neue Gehalt, also 3000 und multipliziert es mit 12
= 36.000 = Unterschreiten ab 01.10.2011 = verspflichtig ab 01.10.2011
Arbeitgeber soll mit KK klären. Die Probleme , die alle (GKB ; PKV Arbeitgeber und Duuuuuu) sonst haben, wirst Du nicht haben wollen.
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