Wie hoch sind bei bundesunmittelbaren Krankenkassen die
Mahngebühren ? (ich meine nicht Sämnizuschläge)
Ist dies ein Prozentsatz vom rückständigen Beitrag ?
oder
ein fester Betrag (z.B. 2 EUR oder 5 EUR)
Wie wird dies bei Eurer Krankenkasse gehändelt ?
Höhe Mahngebühren bei bundesunmittelbaren Krankenkassen ?
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Re: Höhe Mahngebühren bei bundesunmittelbaren Krankenkassen
heinrich hat geschrieben:Wie hoch sind bei bundesunmittelbaren Krankenkassen die
Mahngebühren ? (ich meine nicht Sämnizuschläge)
Ist dies ein Prozentsatz vom rückständigen Beitrag ?
oder
ein fester Betrag (z.B. 2 EUR oder 5 EUR)
Wie wird dies bei Eurer Krankenkasse gehändelt ?
Hallo,
VwVG Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz
§ 19 Kosten
§ 19 Kosten
(1) 1 Für Amtshandlungen nach diesem Gesetz werden Kosten (Gebühren und Auslagen) gemäß § 337 Abs. 1, §§ 338 bis 346 AO erhoben. 2 Für die Gewährung einer Entschädigung an Auskunftspflichtige, Sachverständige und Treuhänder gelten §§ 107 und 318 Abs. 5 AO.
(2) 1 Für die Mahnung nach § 3 Abs. 3 wird eine Mahngebühr erhoben. 2 Sie beträgt 1 v. H. des Mahnbetrages bis 100 DM einschließlich, 1/2 v. H. von dem Mehrbetrag, mindestens jedoch 1,50 DM und höchstens 100 DM. 3 Die Mahngebühr wird auf volle 10 Pf aufgerundet.
Zu § 19: Neugefasst durch G vom 23. 6. 1970 (BGBl I S. 805), geändert durch G vom 14. 12. 1976 (BGBl I S. 3341).
Inkrafttreten: 01.01.1977
Gruss
Czauderna
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