Hallo in die Runde,
waere nett wenn jemand helfen kann:
Frau selbstaendig mit einem Imbiss - freiwillig in der GKV versichert.
Ehemann schon seit Jahren Angestellter und pflichtversichert.
( Beide sind in der gleichen GKV - BKK Siemens )
Frau will nun das Gewerbe aufgeben ! Arbeitslosengeldanspruch usw. hat sie nicht.
Freiwillig weiter in die GKV zu zahlen waere ja quatsch da sie kein Gewerbe mehr betreibt.
Hat sie nun Anspruch auf "Familienversicherung" also bei ihrem Mann reinzukommen ?
Ich gehe mal von einem "Ja" aus !!???
Und nun wird es ein wenig "bunter" ( konstruierter Fall !!!!! )
Die gute Frau hat kein Gewerbe mehr angemeldet, ist dann also beim Mann Familienversichert organisiert im Jahr aber 2-3 groessere Partys/Konzerte - mit diesen Partys verdient sie 10.000 Euro p.A.
Fuer die organisation muss sie nur wenig Zeit Aufwenden - also keine regelmaessige Arbeit ( Stichwort - 15 Std. die Woche usw. ) hat auch keine Angestellten....
Ein Gewerbe muss sie dafuer nicht anmelden, wozu !?
Steuerrechtlich - die Einnahmen gibt sie selbstverstaendlich in der gemeinsamen Einkommensteuererklaerung mit ihrem Ehemann an !!
Sie hat kein Gewerbe, arbeitet nicht regelmaessig, macht die Aktionen nach Lust und Laune - kassiert aber recht gutes Geld dabei das sie auch artig versteuert !
Was ist mit der GKV - Familienversichert !!!???
LG
Frank
Familienvers. und Einkommen
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
In der 1. Konstellation kommt die Holde ohne mullen und knullen in die Familienversicherung. Einfach den sog. Meldebogen zur Familienversicherung ausfüllen und unterschrieben bei der Kasse einreichen.
Bei der 2. Konstellation fliegt sie raus. Sie hat zwar offensichtlich kein Gewerbe angemeldet, dennoch überschreitet Ihr Gesamteinkommen die Einkommensgrenze von 375,00 Euro monatlich. Eine Familienversicherung ist dann nicht möglich.
Ferner wird sie auch hauptberuflich selbstädig sein, da diese Ttätigkeit für sie eine wirtschaftliche Bedeutung hat. Sie hat ja sonst keine Einnahmen und deswegen haben die 10.000,00 Euro schon eine wirtschaftliche Bedeutung.
Bei der 2. Konstellation fliegt sie raus. Sie hat zwar offensichtlich kein Gewerbe angemeldet, dennoch überschreitet Ihr Gesamteinkommen die Einkommensgrenze von 375,00 Euro monatlich. Eine Familienversicherung ist dann nicht möglich.
Ferner wird sie auch hauptberuflich selbstädig sein, da diese Ttätigkeit für sie eine wirtschaftliche Bedeutung hat. Sie hat ja sonst keine Einnahmen und deswegen haben die 10.000,00 Euro schon eine wirtschaftliche Bedeutung.
Das mit der Einkommensgrenze der Frau hatte ich mir schon gedacht.
Wie wäre es, wenn sie die Grenze 375 x 12 (ich überschlage mal 4500 jährlich) nicht überschreitet, aber bei z.B. 2 Gelegenheiten verdient?
Eine wirtschaftliche Bedeutung für sie wäre ja dann trotzdem gegeben?
Und wie ist das dann mit der Frage der (hauptberuflichen) Selbständigkeit?
lg lotte
Wie wäre es, wenn sie die Grenze 375 x 12 (ich überschlage mal 4500 jährlich) nicht überschreitet, aber bei z.B. 2 Gelegenheiten verdient?
Eine wirtschaftliche Bedeutung für sie wäre ja dann trotzdem gegeben?
Und wie ist das dann mit der Frage der (hauptberuflichen) Selbständigkeit?
lg lotte
So,
habe eben mal bei der AOK angerufen, die gute Frau hat sich richtig Muehe gegeben, das Gespraech hat gute 30 Minuten gedauert !
Habe ihr folgendes erzaehlt :
Ich bin selbstaendig, gebe das Gewerbe jetzt aber auf ( damit raus aus meiner privaten KV) !
Werde ab 01.03 als Angestellter mit ca. 2.200 Brutto nen Job haben und pflichtmitglied bei AOK !
Ich moechte im Jahr aber 1-2-3 Konzerte organisieren. Verdiene damit vielleicht 6.000 - 10.000 - 15.000 .....
Die gute Frau musste ersteinmal tief Luft holen und ueberlegen, das hat sie nicht jeden Tag und weiss gar nicht so genau was das jetzt bedeutet !!
Der "Normalfall" ist - pflichtversichert und eine "regelmaessige" Nebentaetigkeit - da sind wir dann bei § 8
SGB4 - in meinem Fall kann man das komplett vergessen !!
Ich gebe hier jetzt nicht die 30 Minuten Gespraech wieder, die gute hat mehrmals Ruecksprache mit Kollegen und Vorgesetzen gehalten, hat sich viel Muehe gemacht und war Super freundlich - das Resultat letztendlich:
Nicht mehr als 15 Std. regelmaessig die Woche - keine Angestellten , es interessiert die AOK ueberhaupt nicht ob ich nebenbei im Jahr 1.000 oder 50.000 Euro verdiene !!!
Wichtig ist der Zeitaufwand !!! Also die 15 Std./Woche !! Wenn ich einmal im Jahr das "Rock am Ring" mache und mir 500.000 Euro in die Tasche stecke hat das nichts mit meinem pflichtversicherungsbeitrag auf 2.200 Brutto zu tun - ich und AG zahlen den normalen Beitrag und fertig !!
Was das FA betrifft ist eine ganz andere Sache - die wollen von den 500.000 natuerlich ihren Teil und die interessiert es auch NULL wo ich KV oder RV oder sonstwas versichert bin - die wollen KOHLE sehen, STEUERN abdruecken an das FA und dann sind die gluecklich !
Soweit Aussage AOK !
Das war jetzt zwar nicht die Geschichte mit der Frau, die kein Gewerbe mehr hat und nebenbei die Partys macht, aber letztendlich doch egal ob ich das als Pflichtversicherter nebenbei verdiene oder meine Frau als "Familienversicherte" !!! ?????
habe eben mal bei der AOK angerufen, die gute Frau hat sich richtig Muehe gegeben, das Gespraech hat gute 30 Minuten gedauert !
Habe ihr folgendes erzaehlt :
Ich bin selbstaendig, gebe das Gewerbe jetzt aber auf ( damit raus aus meiner privaten KV) !
Werde ab 01.03 als Angestellter mit ca. 2.200 Brutto nen Job haben und pflichtmitglied bei AOK !
Ich moechte im Jahr aber 1-2-3 Konzerte organisieren. Verdiene damit vielleicht 6.000 - 10.000 - 15.000 .....
Die gute Frau musste ersteinmal tief Luft holen und ueberlegen, das hat sie nicht jeden Tag und weiss gar nicht so genau was das jetzt bedeutet !!
Der "Normalfall" ist - pflichtversichert und eine "regelmaessige" Nebentaetigkeit - da sind wir dann bei § 8
SGB4 - in meinem Fall kann man das komplett vergessen !!
Ich gebe hier jetzt nicht die 30 Minuten Gespraech wieder, die gute hat mehrmals Ruecksprache mit Kollegen und Vorgesetzen gehalten, hat sich viel Muehe gemacht und war Super freundlich - das Resultat letztendlich:
Nicht mehr als 15 Std. regelmaessig die Woche - keine Angestellten , es interessiert die AOK ueberhaupt nicht ob ich nebenbei im Jahr 1.000 oder 50.000 Euro verdiene !!!
Wichtig ist der Zeitaufwand !!! Also die 15 Std./Woche !! Wenn ich einmal im Jahr das "Rock am Ring" mache und mir 500.000 Euro in die Tasche stecke hat das nichts mit meinem pflichtversicherungsbeitrag auf 2.200 Brutto zu tun - ich und AG zahlen den normalen Beitrag und fertig !!
Was das FA betrifft ist eine ganz andere Sache - die wollen von den 500.000 natuerlich ihren Teil und die interessiert es auch NULL wo ich KV oder RV oder sonstwas versichert bin - die wollen KOHLE sehen, STEUERN abdruecken an das FA und dann sind die gluecklich !
Soweit Aussage AOK !
Das war jetzt zwar nicht die Geschichte mit der Frau, die kein Gewerbe mehr hat und nebenbei die Partys macht, aber letztendlich doch egal ob ich das als Pflichtversicherter nebenbei verdiene oder meine Frau als "Familienversicherte" !!! ?????
Na ja, ob ich der Auskunft der Kasse Glauben schenken kann, weiß ich nicht.
Es fängt schon damit an; es sind keine 15 Std. wöchentlich, sondern 20 Stunden.
Es gibt hierzu extra eine Arbeitshilfe zur Feststellung der hauptberuflichen Selbständigkeit. Dort stehen 20 Stunden und nicht 15 Stunden.
Wenn Du einmal im Jahr Rock am Ring machst und Dir 500.000 Euro in die Tasche steckst, bist Du hauptberuflich selbständig, da die Tätigkeit dann eine wirtschaftliche Bedeutung hat. Da überwiegen dann auch nicht die 26.000 Glocken aus der Tätigkeit als Angestellte. Die Angestelltentätigkeit ist dann gem. § 5 Abs. 5 SGB V versicherungsfrei, da Du hauptberuflich selbständig bist. Hier passt also irgendetwas auch nicht.
Es fängt schon damit an; es sind keine 15 Std. wöchentlich, sondern 20 Stunden.
Es gibt hierzu extra eine Arbeitshilfe zur Feststellung der hauptberuflichen Selbständigkeit. Dort stehen 20 Stunden und nicht 15 Stunden.
Wenn Du einmal im Jahr Rock am Ring machst und Dir 500.000 Euro in die Tasche steckst, bist Du hauptberuflich selbständig, da die Tätigkeit dann eine wirtschaftliche Bedeutung hat. Da überwiegen dann auch nicht die 26.000 Glocken aus der Tätigkeit als Angestellte. Die Angestelltentätigkeit ist dann gem. § 5 Abs. 5 SGB V versicherungsfrei, da Du hauptberuflich selbständig bist. Hier passt also irgendetwas auch nicht.
Du meinst das hier mit den 20 Std.:
hier zu beachten :
dann noch ( und hier war der "Fehler" mit der AOK Dame mit ihren 15 Std. es sind wohl 18 )
Also die ganze Sache ist wohl ziemlich Unklar - selbst den "Fachleuten" wie bei der AOK !!??
Ich Blicke langsam nicht mehr durch was nun geht und was nicht, zumindest nicht bei diesem Beispiel wo man also nicht "regelmaessig arbeitet und Einnahmen hat sondern nur ab und zu mal etwas "organisiert" oder auch verkauft.

Die selbstständige Nebentätigkeit
Inwieweit es sich um eine selbstständige Nebentätigkeit handelt, ist im Einzelfall festzustellen. Von einer hauptberuflichen Selbstständigkeit wird ausgegangen, wenn die wirtschaftliche Bedeutung und der zeitliche Aufwand die übrigen Erwerbstätigkeiten übersteigen. Sofern jedoch Personen mindestens 20 Stunden in der Woche einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit nachgehen und das Arbeitsentgelt monatlich im Jahr 2011 über 1.277,50 € beträgt, geht man davon aus, dass für eine hauptberuflich selbstständige Tätigkeit nicht genügend Zeit bleibt. Dies wird i. d. R. allerdings anders eingeschätzt, wenn das monatliche Einkommen aus der Selbstständigkeit das Arbeitsentgelt regelmäßig übersteigt. Die Beurteilung der hauptberuflichen selbstständigen Tätigkeit wird im Einzelfall durch die Krankenkasse vorgenommen.
hier zu beachten :
Von einer hauptberuflichen Selbstständigkeit wird ausgegangen, wenn die wirtschaftliche Bedeutung und der zeitliche Aufwand die übrigen Erwerbstätigkeiten übersteigen
dann noch ( und hier war der "Fehler" mit der AOK Dame mit ihren 15 Std. es sind wohl 18 )
Der Existenzgründer bzw. Selbstständige muss für seine Krankenversicherung selbst sorgen. Bei einer hauptberuflich selbstständigen Tätigkeit (zeitlicher Umfang mindestens 18 Stunden in der Woche) besteht nicht die Möglichkeit, auch wenn vorerst kein Gewinn erzielt wird, während einer Übergangszeit in der gesetzlichen Krankenkasse des Ehegatten familienversichert zu bleiben bzw. zu werden.
Also die ganze Sache ist wohl ziemlich Unklar - selbst den "Fachleuten" wie bei der AOK !!??
Ich Blicke langsam nicht mehr durch was nun geht und was nicht, zumindest nicht bei diesem Beispiel wo man also nicht "regelmaessig arbeitet und Einnahmen hat sondern nur ab und zu mal etwas "organisiert" oder auch verkauft.


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