Einstufung in freiwillige Versicherung rechtens?

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Skyphonic
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Einstufung in freiwillige Versicherung rechtens?

Beitragvon Skyphonic » 07.02.2012, 19:26

Guten Abend,

da Ich immer wieder auf sehr widersprüchliche Aussagen im Internet stoße und mir selbst das SGB nicht mehr weiterhilft, habe Ich folgende Umstände vorzutragen:

Ich bin 23 Jahre alt, verheiratet, momentan ausbildungsplatzsuchend gemeldet (seit Juni 2011) und neben meiner Suche freiberuflich tätig. Ich wohne zur Zeit noch mit meiner Frau im Elternhaus, beabsichtige aber in naher Zukunft hier auszuziehen. Dass ich nicht mehr in der Familienversicherung bin, bestätigt mir das SGB 5 §10, doch ist ausbildungsplatzsuchend nicht gleichgestellt mit einer vorhandenen Berufsausbildung (vom Status betrachtet)? Weshalb stuft mich die Krankenkasse (Barmer GEK) als freiwillig versichert ein mit einem Mindestbeitrag von 147,44€ (bei einer Beitragsbemessung von 875,00 €),
obwohl ich mit einem Durchschnittseinkommen von 299 € durchschnittlich auskommen musste? Momentan leben wir von Zeitarbeits-jobs, eine Festeinstellung wäge ich nicht ab, bis zum Ausbildungsbeginn am 01.08.2012.
Gibt es eine Sonderreglung für solche Ausnahmefälle? (denn 147 € sind knapp 50 % meines Gesamteinkommens und meine Eltern können nicht mehr herangezogen werden, da sie nicht mehr unterhaltspflichtig sind, seitdem ich verheiratet bin.)

Vielen Dank schon mal

Andreas

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Beitragvon heinrich » 07.02.2012, 19:49

verheiratet ???

wie ist denn denn Deine Frau versichert.

Gesetzlich
..als Mitglied
.. als Famlienversicherte.

Ist sie ggf. Studentin

oder ist sie privat versichert

Skyphonic
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Beitragvon Skyphonic » 07.02.2012, 19:57

Meine Frau ist Mexikanerin und gerad erst hier gemeldet, sie wird über mich mitversichert.

Merger
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Beitragvon Merger » 08.02.2012, 11:50

Hallo Andreas,

es besteht jederzeit die Möglichkeit, dass Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung Sozialhilfe beantragen können.

Jedoch wird diese dann zuerst prüfen, ob Ihre Eltern Ihnen Unterhalt zahlen müssen.

Die Unterhaltspflicht Ihrer Eltern endet nie, also auch nicht durch Heirat.
Umgekehrt ist es genauso, auch Sie sind für Ihre Eltern unterhaltspflichtig.

Gruß Merger

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Beitragvon Skyphonic » 08.02.2012, 14:20

Hallo,
irgendwie steht dann nur keine Logik dahinter, wenn meine Eltern immer noch unterhaltspflichtig sein sollten, müsste es ja kein Problem sein in der Familienversicherung zu bleiben, oder? Denn ob ich den Betrag nun selbst oder über meine Eltern entrichte, versichert ist versichert ?!(logisch betrachtet)

Danke für die Antwort

Andreas

Merger
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Beitragvon Merger » 08.02.2012, 16:21

Hallo,

unterhaltspflichtig sind Eltern wie auch Kinder ein ganzes Leben lang.

Aber dies hat überhaupt nichts mit der Krankenversicherung zu tun.

Das sind 2 völlig unterschiedliche Baustellen.

Gruß Merger

heinrich
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Beitragvon heinrich » 08.02.2012, 20:27

die Auskunft der KK ist vollkommen richtig.

FAMIlienversicherung geht nur bis 23.
bis 25 nur bei tatsächlicher Schulausbildung

(sonst würde ja jeder 24.jährige einfach sagen, dass er auf Suche nach Schulausbildung ist)

Beitrag 147,44 völlig richtig aus 875 EUR berechnet.

Bei Selbstständigen wird (auch wenn kein Einkommen haben oder sogar NEGATIVES Einkommen = Verluste haben) sogar aus einem höheren Satz als 875 EUR berechnet.

Es gibt viele, die haben NULL Einkommen, wie z.B. viele Frauen in eheänlichen Lebenspartnerschaften bei den der "Freund" verdienen geht.

Würde bei diesen Frauen von deren Einnahmen der Beitrag zu berechnen sein (14,9 % zur KV und 1,95 zu PV)
dann wäre der Beitrag ja NULL EUR .

Da kannst Du Dir sicherlich vorstellen, dass dies nicht geht und es eine Mindestbemessugsgrundlage und aufgrund dessen eben den mit den Przentsäten multiplizieren Mindestbeitrag geben muss im Rahmen der freiwilligen Versicherung.

Tipp: Amt , wurde ja schon gegeben


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