Krankenversicherung

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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hardi38
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Krankenversicherung

Beitragvon hardi38 » 10.02.2012, 20:02

Hallo,

Jetzt arbeite ich als Selbständiger mit eigenem Ladenlokal, unter anderem für ein Unternehmen und vermittle dort verschiedene Produkte.

Ich freue mich auf Hinweise

Viele Grüße
Zuletzt geändert von hardi38 am 14.10.2017, 17:25, insgesamt 2-mal geändert.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 10.02.2012, 21:14

Öhm, Du bist de facto noch versichert. Da passt etwas nicht.

Lediglich aufgrund von Beitragsrückständen ruht der Leistungsanspruch. Du bekommst auch bei akuten Schmerz und Notfällen sogar Leistungen, obwohl Du nix zahlst.

Wo bist Du denn überhaupt versichert? In der GKV oder PKV?

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 10.02.2012, 22:02

Auf den Weg zum Kunden das wäre denn eigentlich die BG für zuständig, werden dafür Beiträge gezahlt?

Sofern es eine gesetzliche Kasse war ruht die Mitgliedschaft kraft Gesetzes, nur die Notfallleistungen werden erbracht. Zahnarzt würde dazugehören, bei akuten Zahnschmerzen.

bruderherz
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Beitragvon bruderherz » 11.02.2012, 00:04

Hallo,

auf jeden Fall Alg2-Antrag stellen, Aufstocker, Ich-Ag oder was weiss ich usw., wenn Du selbständig bist, bist Du aus der Statistik und man hilft Dir gerne beim Jobcenter +Krankenkasse neu wählen(dann wäre letzes KK-Problem erledigt), warum hat die letzte KK Dich nicht in Regress genommen, wenn Du schon einen Hinweis gegeben hast ?


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