Bin seit 1.1.07 pflichtversichert, aber GKV stellt auf ruhen

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Rossi
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Beitragvon Rossi » 25.08.2007, 15:22

Tja, dort steht kann! Es steht also im Ermessen der KV, oder?

Nach dem Wortlaut des Gesetzes ruht der Anspruch bis zur vollständigen Bezahlung!!!

Frank
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Beitragvon Frank » 26.08.2007, 10:31

So habe ich es auch verstanden. Vielleicht lohnt es sich ja, mal einfach nachzuhaken.


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