ALG 1 und dann ???
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
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Man kann halt nich talles wissendenn, Urlaub wird im Rahmen des sGB nur denn genehmigt wen nman den Arbeitsmarkt noch zur Verfügung steht. Urlaub ist also bei 2 monaten nicht drin. Sollte es es so sein muss Sie sich selber an melden weil Sie keine Kohle haben will mit entsprechender Begründung. Wenn Sie wie wieder Leistungen nach § 117 ff SGB III. mit Urlaub ist da nix. erdatzleicungen wie elterngeld sind in der AfA nicht beitragspflichtig, somit kein Anspruch auf Leistugnennach § 117 ff. SGB III- Die Beitragspflichtigen Entgeltersatzleistungen sind in § 26 Abs. 1 SGB II aufgeführt SGB XII ist nicht SGB III
Ach ja, ich bringe hier mal innovative und kreative Gedankensäzte in den Ring.
Die Holde bekommt derzeit ALG I, weil sie dem Arbeitsmarkt offensichtlich zur Verfügung steht. D.h., sie hat ne Betreuung für das 6-jährige Kind. Nur deswegen bekommmt sie die Kohle. Hätte sie keine Betreuung für das 6 -jährige Kind, würde es auch kein ALG I geben.
Na wunderbar, ist hier kein Ansatz?
Stellt euch doch einfach mal vor, dass diese Betreuung jetzt auf einmal ausfällt. Dann bekommt die Holde eben kein ALG I.
Na wunderbar, nach 2 Monaten ist diese Betreuung wieder sichergestellt.
Mehr möchte ich hier zu diesem Thema nicht posten!!!
Die Holde bekommt derzeit ALG I, weil sie dem Arbeitsmarkt offensichtlich zur Verfügung steht. D.h., sie hat ne Betreuung für das 6-jährige Kind. Nur deswegen bekommmt sie die Kohle. Hätte sie keine Betreuung für das 6 -jährige Kind, würde es auch kein ALG I geben.
Na wunderbar, ist hier kein Ansatz?
Stellt euch doch einfach mal vor, dass diese Betreuung jetzt auf einmal ausfällt. Dann bekommt die Holde eben kein ALG I.
Na wunderbar, nach 2 Monaten ist diese Betreuung wieder sichergestellt.
Mehr möchte ich hier zu diesem Thema nicht posten!!!
Rossi hat geschrieben:Sorry, vergil, Du postest hier erneut Quatsch.
Wollen wir beide uns jetzt über die materiellen Ansrüche im Rahmen des SGB III unerhalten?
Jetzt versucht ein Sofa sich auch noch im SGB III zu investieren, reicht das SGB V noch nicht aus?
Hallo Rossi,
das hast du schön geschrieben - denk an das Glashaus.
Gruss
Czauderna
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