Muß ich in die alte GKV zurück?

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

Inga51
Beiträge: 1
Registriert: 13.02.2012, 14:00

Muß ich in die alte GKV zurück?

Beitragvon Inga51 » 13.02.2012, 15:15

Hallöchen,

möchte mich freiwillig gesetzlich Kranken versichern!
Bin Hausfrau, habe einen 400@ Job lebe alleine und beziehe keine Sozialleistungen!
War die letzten 2 Jahre im Ausland ( nicht EU ) ergo nicht KV versichert gewesen!
Die AOK lehnte mich ab mit der Begründung, dass die Mitgliedschaft für nichtversicherte Bürger immer bei der letzten KV durchzuführen ist!
Ist dies Richtig?
Kann ich nicht meine KV frei wählen?
Alte KV ist in Hamburg und ich war auch sehr unzufrieden mit der selbigen!
War immer gesetzlich KV versichert, nie privat, vielleicht ist dies noch wichtig?

Bedanke mich schon einmal für eine Antwort im voraus .-.

bruderherz
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 106
Registriert: 13.10.2011, 19:04

Beitragvon bruderherz » 13.02.2012, 18:32

Die Antwort der Aok ist korrekt, erst wenn Du wieder einer sozialversicherten Tätigkeit nachgehst oder Alg2 beantragst, kannst Du nach einer Unterbrechung im Rahmen der Pflichtmitgliedschaft frei wählen.

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4630
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Beitragvon Czauderna » 13.02.2012, 18:40

Hallo,
wobei das mit dem ALG 2 auch so eine Sache ist. Ich habe gerade dieser Tage von einem Fall berichtet bekommen, da hat eine Kasse wegen "fehlender Mitwirkung" (Angaben zur Vorversicherung) das Sozialamt eingeschaltet, die haben dann den Antragsteller vorgeladen und dann klappte es auf einmal mit der Mitwirkung und dann natürlich auch mit der Nacherhebung der Beiträge.
Gruss
Czauderna

bruderherz
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 106
Registriert: 13.10.2011, 19:04

Beitragvon bruderherz » 13.02.2012, 20:42

Deshalb eine andere Kasse wählen, was kümmert die die Zeit davor ?

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4630
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Beitragvon Czauderna » 13.02.2012, 21:13

Hallo,
eben nicht in diesem Fall, wo es um ALG 2 ging -
wie geschrieben, da informierte die Kasse das Sozialamt und die "fragten" nach bei einem
Gespräch nach !!!!!!
Gruss
Czauderna

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 13.02.2012, 22:02

Jooh Günter, die Sozialämter als Erfüllungsgehilfen der Kassen.


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 6 Gäste