Bei der GKV bin ich als hauptberuflich selbsständig eingestuft, lebe aber von Kapitaleinkünften.
Meine Frau arbeitet als Erzieherin,GKV versichert, ist jedoch am Rande der Belastbarkeit und möchte aufhören.
Ich würde sie gern als Haushälterin einstellen, Ca. 5-600,00 € mtl.
Besteht hier eine Möglichket, dass dies von der GKV und Finanzamt anerkannt wird?
Vielen Dank.
Ehefrau als Haushälterin einstellen
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
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Hallo,
gleich der erste Treffer in Google - Ehegattenbeschäftigung im Haushalt bring ein BSG-Urteil zu Tage - BSG, Urteil vom 17. 12. 2002 - B 7 AL 34/02 R (Lexetius.com/2002,2960 [2003/3/138])
- danach hat die Krankenversicherungspflichgt bzw. überhaupt die Sozialversicherungspflicht hier wenig Chancen auf Anwendung - wenn es so einfach wäre, was hätten wir in der Republik Jobs mit 401,00 € Einkommen als Haushälterin in der eigenen Familie.
Gruss
Czauderna
gleich der erste Treffer in Google - Ehegattenbeschäftigung im Haushalt bring ein BSG-Urteil zu Tage - BSG, Urteil vom 17. 12. 2002 - B 7 AL 34/02 R (Lexetius.com/2002,2960 [2003/3/138])
- danach hat die Krankenversicherungspflichgt bzw. überhaupt die Sozialversicherungspflicht hier wenig Chancen auf Anwendung - wenn es so einfach wäre, was hätten wir in der Republik Jobs mit 401,00 € Einkommen als Haushälterin in der eigenen Familie.
Gruss
Czauderna
Wenn die Ehefrau ihren Job kündigt und keine wesentlichen eigenen Einkünfte hat (z.Zt. maximal 375 EUR monatlich oder bis 400 EUR im Rahmen eines Minijobs), kann sie in die kostenlose Familienversicherung aufgenommen werden.
Sozialversicherungsrechtlich und steuerlich ist eine Anerkennung eines Vertrages als Hauhaltshilfe zwischen Ehegatten oder nahen Angehörigkeiten kaum zu erwarten.
Hat aber z.B. ein Nachbar das gleiche Problem, könnte man sich insoweit auf "Frauentausch" einigen und jeder könnte bei einer sozialversicherungspflichtigen Anstellung der jeweiligen Nachbarin 12% der Kosten (bis zu 2400 EUR jährlich) direkt von der Steuerschuld abziehen.
Sozialversicherungsrechtlich und steuerlich ist eine Anerkennung eines Vertrages als Hauhaltshilfe zwischen Ehegatten oder nahen Angehörigkeiten kaum zu erwarten.
Hat aber z.B. ein Nachbar das gleiche Problem, könnte man sich insoweit auf "Frauentausch" einigen und jeder könnte bei einer sozialversicherungspflichtigen Anstellung der jeweiligen Nachbarin 12% der Kosten (bis zu 2400 EUR jährlich) direkt von der Steuerschuld abziehen.
richtig Czauderna,
dann wären alle Ehefrauen mit 401 EUR im Haushalt der Männer mit 401,00 angemeldet.ABER nur, wenn der Mann privat versichert wäre.
Wenn der Mann aber gesetzliche versichert ist, dann würde es solche "Beschäftigungen" nicht geben.
FRAGESTELLER: so etwas ist kein "Beschäftigungsverhältniss" im Sinne der Sozialversicherung. Da trifft eher der § 263 StGB zu.
dann wären alle Ehefrauen mit 401 EUR im Haushalt der Männer mit 401,00 angemeldet.ABER nur, wenn der Mann privat versichert wäre.
Wenn der Mann aber gesetzliche versichert ist, dann würde es solche "Beschäftigungen" nicht geben.
FRAGESTELLER: so etwas ist kein "Beschäftigungsverhältniss" im Sinne der Sozialversicherung. Da trifft eher der § 263 StGB zu.
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