Elternzeit & Bonuszahlung -> familienversichert oder

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Pépé
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Elternzeit & Bonuszahlung -> familienversichert oder

Beitragvon Pépé » 26.02.2012, 18:22

Hallo,
habe leider über die Suche nichts gefunden.
Zwei Fragen:

(1) Ausgangspunkt: Noch-PKV Mitglied wird Pflicht GKV, geht in Elternzeit und erhält Elterngeld bzw. ist erwerbslos und somit familienversichert. Jetzt zahlt der Arbeitgeber einen Bonus aus.
- Was passiert dann?
- In wie weit hängt das von der Bonushöhe ab?

(2) Um sich im Anschluss an die Pflicht GKV, GKV freiwillig zu versichern, muss eine Pflichtversicherung von 12 Monaten vorliegen.
- Wird hier das Kalenderjahr zu Grunde gelegt oder einfach die letzten 12 vorangegangenen Monate?
- Was geschieht wenn wie in 1 beschrieben in diesem Zeitraum ein Bonus gezahlt wurde?

Herzlichen Dank für Eure Hilfe!

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 27.02.2012, 09:37

1
)wird Pflicht GKV, geht in Elternzeit und erhält Elterngeld


Also aufgrund der Elternzeit wird die Mitgliedschaft beitragsfrei weitergeführt, § 192 SGB V. Die Pflichtmitgliedschaft geht indiesem Fall vor. Keine Familienversicherung möglich.
Der Bonus wird entsprechend verbeitragt.

2)Um sich im Anschluss an die Pflicht GKV, GKV freiwillig zu versichern, muss eine Pflichtversicherung von 12 Monaten vorliegen.


Wenn die Eltenzeit endet und das Beschäftigungsverhältnis, ab diesem Zeitpunkt wird denn rückwirkend die 12 Monatsfrist geprüft.

Beispiel Ende Elterngeldbezug 29.02.12, Beschäftigugnsverhältnis endet auch zu diesem Zeitpunkt, zuprüfender Zeitraum rückwirkden ab dem 29.02.12. - 01.03.2011.

Pépé
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Beitragvon Pépé » 27.02.2012, 20:53

Danke Vergil09owl!

.
Der Bonus wird entsprechend verbeitragt.


Das ist fair.

Wenn die Eltenzeit endet und das Beschäftigungsverhältnis, ab diesem Zeitpunkt wird denn rückwirkend die 12 Monatsfrist geprüft.


Richtig verstanden: Sollte der Bonus in einem der Monate über 4.237 € liegen, dann wäre die 12 Monatsfrist nicht erfüllt, da dann eine freiwillige Versicherung vorläge? Oder bleibt die Pflichtversicherung bestehen, da es sich nicht um ein regelmäßiges Einkommen handelt?

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 27.02.2012, 21:12

Die Bonuszahlung ist kein regelmäßiges Entgelt, wird die bonus zahlung in der Elternzeit gezahlt, wird sie entsprechend verbeitragt. sie führt nicht zu einer Mitgliedschaft.

Pépé
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Beitragvon Pépé » 27.02.2012, 21:39

Und noch ein herzliches Dankeschön Vergil09owl!


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