ohne Krankenversicherung jobben gehen ?

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dumdi
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ohne Krankenversicherung jobben gehen ?

Beitragvon dumdi » 29.02.2012, 14:45

Schönen guten Tag,
ich will euch vorab kurz mal versuchen meine Situation zu schildern und hoffe, dass mir jmd. hier weiterhelfen kann.
Es ist so, dass ich vor kurzem erfahren habe, dass ich seit meinem 23. Geburtstag (vor 7. Monaten) nicht mehr Krankenversichert bin.
Meine Krankenkasse hat mir aber erst Anfang diesen Monats den Bescheid geschickt, dass die Versicherung zum damaligen Zeitpunkt ausgelaufen ist.
Ich war in ihrer Kartei noch als Student eingetragen, da der Mitarbeiter, den ich von meinem Studienabbruch in Kenntnis gesetzt habe (leider per Telefon), offensichtlich vergessen hat mich auszutragen. (Es ist zwar offensichtlich ihr Fehler, aber sie sehen sich im Recht, da sie mir indirekt vorwerfen, dass ich lüge, bzw. das es garnicht sein kann und ich es hätte wissen müssen - Einfach herrlich...)
Dadurch hab ich jetzt warscheinlich ne dicke Nachzahlung am Hals, obwohl ich in den vergangenen 7Monaten keine Leistungen in Anspruch genommen habe.
Des weiteren ist es so, dass ich nächste Woche eigentlich einen Job hätte und das Geld verständlicherweise auch dringend brauchen würde u.a. für eine neue Immatrikulation. Nun weiß ich aber nicht, ob ich diesen Job, welcher um die 450 € bringen würde (Midi-Job?!) auch ohne Versicherung annehmen kann, da ich ja über den 400 € Satz komme und direkt über den AG versichert wäre?
Eigentlich brauch der AG doch bei Vertragsabschluss meine Versicherungskarte?! Braucht er die beim Midi-Job auch?
Konnte meinen AG jetzt schlecht fragen, weil er sich dann warscheinlich eher jmd. anderes gesucht hätte.
Falls ihr etwas nicht verstanden haben solltet fragt, mein Kopf dreht sich im Moment nur noch und es ist gut möglich, dass ich etwas wichtiges vergessen habe.

Ich danke euch.

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 29.02.2012, 19:02

Grundsätzlich sind alle Jobs ab 401 € versicherungspflichtig, grundsätzlich müßtest du denn deinen AG die letzte Kasse nennen. Es entsteht Versichrugnspflicht. Wegen der fehlende mit wirkung würde ich mich mal direkt bei dem zuständigen Vorgesetzten melden. Und die Sache klären. So wie du die Sache geschildert hast, hätte dich die Kasse eher informieren müssen.


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